Promotion nach Studium, PKV > GKV ?

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langemaria
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Promotion nach Studium, PKV > GKV ?

Beitragvon langemaria » 05.02.2008, 22:41

Folgendes kompliziertes Problem:
Ich werde in einem Monat 27, werde kurz danach mein Studium abschließen. Bis dahin war ich mein Leben lang über meinen Vater in der PKV (als Selbständiger ist er dort versichert, nicht als Beamter). Ich möchte nach dem Studium dringend aus der PKV raus, da ich eine Psychotherapie machen möchte, die meine PKV nicht übernimmt. Außerdem möchte ich nach dem Studium promovieren (Problem Nr.1) und habe gute Chancen auf ein Stipendium (Problem Nr.2). Die AOK hat mir die Information gegeben, dass ich 1 Jahr arbeitslos gemeldet sein müsste, um dauerhaft in der GKV bleiben zu können. So lange dürfte ich aber noch kein Stipendium erhalten - und auch nicht als Promotionsstudent immatrikuliert sein?
Außerdem werde ich im September heiraten. Mein Lebensgefährte ist schon seit Beginn des Studiums in der GVK, wird nun wahrscheinlich auch ein Promotionsstudium aufnehmen. Könnte ich mich also einfach ab September über ihn versichern und so in der GKV bleiben?
Und stimmt es damit auch, dass ich erstmal nicht arbeiten darf - mehr als ein Nebenjob wäre neben meiner Doktorarbeit leider eh nicht möglich.
Ich hoffe auf eine klare Antwort - bisher konnte mir die leider niemand geben. :(
Schon einmal vielen Dank!

Cassiesmann
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Re: Promotion nach Studium, PKV > GKV ?

Beitragvon Cassiesmann » 05.02.2008, 22:56

HALLO!

annemone hat geschrieben:Die AOK hat mir die Information gegeben, dass ich 1 Jahr arbeitslos gemeldet sein müsste, um dauerhaft in der GKV bleiben zu können.

Nette Idee, da Sie aber als Student keine Beitrage zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, bekommen Sie auch kein ALGI!

So lange dürfte ich aber noch kein Stipendium erhalten - und auch nicht als Promotionsstudent immatrikuliert sein?

Schenken Sie es sich, siehe oben!

Außerdem werde ich im September heiraten. Mein Lebensgefährte ist schon seit Beginn des Studiums in der GVK, wird nun wahrscheinlich auch ein Promotionsstudium aufnehmen. Könnte ich mich also einfach ab September über ihn versichern und so in der GKV bleiben?


Es gibt in der GKV die Familienversicherung, wenn er drin bleibt, sollte es bei Ihnen auch klappen.


Und stimmt es damit auch, dass ich erstmal nicht arbeiten darf - mehr als ein Nebenjob wäre neben meiner Doktorarbeit leider eh nicht möglich.
!


Für die Familienversicherung dürfen Sie max. einen Minijob (400€-Job) haben!

langemaria
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Beitragvon langemaria » 05.02.2008, 23:26

Danke für die schnelle Antwort!
Das heißt: Ich komme raus aus der PKV, wenn ich heirate und mein Ehemann in der GKV ist,
sonst nur, wenn ich arbeite und mehr als 400€ verdiene- kann dann also die Doktorarbeit vergessen. Habe ich das richtig verstanden?

GS
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Dr. cc?

Beitragvon GS » 06.02.2008, 01:03

Ich komme raus aus der PKV, wenn ich heirate und mein Ehemann in der GKV ist,
sonst nur, wenn ich arbeite und mehr als 400€ verdiene- kann dann also die Doktorarbeit vergessen. Habe ich das richtig verstanden?

Eine Doktorarbeit, deren Entstehen bzw. erfolgreicher Abschluss davon abhängt, wo man krankenversichert ist? Dr. cassae causa? Wie mag es da um den "wissenschaftlichen Impetus" bestellt sein?

Einmal anders an die Sache herangegangen. Warum wird die Therapie von der PKV nicht erstattet? Generell in dem Tarif nicht versichert oder liegt es am einzelnen Sachverhalt? Wie würde sich im letzteren Fall die gesetzliche Krankenkasse verhalten? Gibt es da Erkenntnisse oder nur Vermutungen bzw. Hoffnungen?

langemaria
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ganz richtig: Dr. cc

Beitragvon langemaria » 06.02.2008, 09:39

Ja, die Doktorarbeit und ihr Entstehen hängen von der Krankversicherung ab, da ich die letzten Jahre sehr viel Zeit im Krankenhaus verbracht habe und über Jahre gar nicht studieren konnte, deshalb hat mein Studium auch so lange gedauert. Eine Doktorarbeit - die ich unbedingt schreiben will - schaffe ich nur, wenn ich endlich eine Therapie machen kann. So viel zum wissenschaftlichen Impetus.
Ich bin im Moment im Studententarif der PKV meiner Eltern. Dort werden max. 20h Therapie pro Jahr genehmigt. Um weitere Klinikaufenthalte komme ich nur herum, wenn ich eine "richtige" Therapie machen kann. Nur so könnte ich auch irgendwann wieder voll arbeiten. Dies ginge nur, wenn ich die Krankenkasse wechseln kann. Auch den Tarif in meiner jetzigen Kasse kann ich leider nicht so wechseln, dass sich das "Therapieproblem" löst. Deshalb möchte ich so schnell wie möglich in die GKV. Mit meiner behandelnden Ärztin und Therapeutin ist dies auch genauso abgesprochen: Therapie, sobald ein Kassenwechsel in eine GKV vorliegt.


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