Hallo zusammen,
ich bin Studentin und lebe mit meinem Partner zusammen, der berufstätig ist. Noch bin ich über meinen Vater in der GKV versichert. Im Dezember falle ich raus, weil ich 25 J. werde.
Nun zu meinen Fragen: Ist es möglich, dass ich über meinen Partner versichert werden kann oder ist das nur möglich, wenn wir verheiratet wären? Was ist, wenn man den Beitrag für eine Krankenversicherung nicht aufbringen kann??Bafög, Hartz 4??? Bezweifle nämlich, dass ich das Geld zusammen bekomme (schon der kleinste Betrag würde ein Problem darstellen).
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Beantwortung meiner Frage!!
krankenversichert über Lebenspartner??
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- Postrank7
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Re: krankenversichert über Lebenspartner??
feh82 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin Studentin und lebe mit meinem Partner zusammen, der berufstätig ist. Noch bin ich über meinen Vater in der GKV versichert. Im Dezember falle ich raus, weil ich 25 J. werde.
Nun zu meinen Fragen: Ist es möglich, dass ich über meinen Partner versichert werden kann oder ist das nur möglich, wenn wir verheiratet wären?
Die Familienversicherung wäre Für Sie nur als Ehegattin möglich!
Was ist, wenn man den Beitrag für eine Krankenversicherung nicht aufbringen kann?? Bafög, Hartz 4??? Bezweifle nämlich, dass ich das Geld zusammen bekomme (schon der kleinste Betrag würde ein Problem darstellen).
Stellen Sie sich auf 55€ ein. HarzIV wird wohl nichts, wenn Ihre Partner ein vernünftiges Einkommen hat. Bleibt nur BaföG, jobben, (Bildungs-)Kredit oder Ihre Eltern
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- Postrank7
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Hallo,
Sie sind versicherungspflichtig in der GKV, das bedeutet ca. 55-60 € Beitrag.
Über Ihren Partner können Sie sich nicht versichern, da nicht verheiratet.
Wenn Sie den Beitrag nicht zahlen kommt:
1. Mahnung
2. Mahnbescheid
3. Vollstreckungsbescheid
4. Gerichtsvollzieher
Wenn Sie zwischen 1-4 belegen können, das es beim besten Willen nicht möglich ist die Beiträge zu zahlen, dann kommt ein Zuschuss seitens (xxx) in Frage.
Wobei ICH nicht weiss, wer xxx sein könnte.
Sie sind versicherungspflichtig in der GKV, das bedeutet ca. 55-60 € Beitrag.
Über Ihren Partner können Sie sich nicht versichern, da nicht verheiratet.
Wenn Sie den Beitrag nicht zahlen kommt:
1. Mahnung
2. Mahnbescheid
3. Vollstreckungsbescheid
4. Gerichtsvollzieher
Wenn Sie zwischen 1-4 belegen können, das es beim besten Willen nicht möglich ist die Beiträge zu zahlen, dann kommt ein Zuschuss seitens (xxx) in Frage.
Wobei ICH nicht weiss, wer xxx sein könnte.
Re: krankenversichert über Lebenspartner??
Cassiesmann hat geschrieben:Stellen Sie sich auf 55€ ein. HarzIV wird wohl nichts, wenn Ihre Partner ein vernünftiges Einkommen hat.
Als Student hat man sowieso keinen Anspruch auf Hartz IV. Maximal der Ehegatte (Nichtstudent) könnte ALGII bekommen.
Ich kenn das aus eigener Erfahrung. Als nicht(mehr) bafögberechtigter Student bildet man das untere Ende der sozialen Schicht in Deutschland, wo man nur vom Status eines Hartz-IV-Empfängers träumen kann. Das Einzige, was unter Umständen möglich ist, ist Wohngeld. Das hab ich mal bekommen - ist aber 'ne ziemlich Tortur, die sich dann für die 30 Euro monatlich nicht wirklich gelohnt hat.
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