Hallo zusammen,
ich bin als Student noch bis Ende März immatrikuliert. Ab April mache ich ein 1-jähriges Praktikum in den USA. An der Uni werde ich wohl zum 1. April oder zum 1. Oktober exmatrikuliert. Jetzt weiß ich nicht, wie ich das mit der KV in Deutschland am besten handeln sollte.
Bin ich verpflichtet, während meines Auslandsaufenthaltes in D versichert zu sein?
Kann ich mich bei meiner Rückkehr problemlos wieder gesetzlich versichern, wenn ich zwischenzeitlich aus der GKV ausgetreten bin, weil ich keinen Studentenstatus mehr hatte?
Sollte ich mich evtl beim Arbeitsamt melden? Es kann sein, dass ich ja erst zum 1. Oktober meinen Studentenstatus verliere - dann bin ich aber in den USA; kann also schlecht beim Arbeitsamt in D vorbeischauen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Auslands-Praktikum
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Re: Auslands-Praktikum
MarcoS hat geschrieben:ich bin als Student noch bis Ende März immatrikuliert. Ab April mache ich ein 1-jähriges Praktikum in den USA. An der Uni werde ich wohl zum 1. April oder zum 1. Oktober exmatrikuliert. Jetzt weiß ich nicht, wie ich das mit der KV in Deutschland am besten handeln sollte. Bin ich verpflichtet, während meines Auslandsaufenthaltes in D versichert zu sein?
Ohne Gewähr auf Richtigkeit: Ich denk mal, wenn du in Deutschland Deinen Wohnsitz behälst, wirst du wahrscheinlich aufgrund der Pflichtversicherung hier auch Beiträge zahlen müssen. D.h. ich würde an Deiner Stelle sicherheitshalber den Wohnsitz für die Zeit des Praktikums in die USA verlegen.
Ach ja, sofern du Dich erst zum 1.Oktober exmatrikulieren lassen willst und noch nicht über 30 Jahre alt bist oder das 14. Fachsemester überschritten hast, mußt du sowieso die Pflichtbeiträge für die Krankenkasse zahlen. Du kannst die Krankenkasse erst kündigen, wenn du gegenüber der Uni keine Versicherungspflicht mehr hast, d.h. wenn du exmatrikuliert bist.
Beachte dann aber auch noch die Kündigungsfrist von 2 Monaten + den aktuellen Monat (ich glaub bis zum. 20. des angefangenen Monats) gegen über der Krankenkasse.
MarcoS hat geschrieben:Kann ich mich bei meiner Rückkehr problemlos wieder gesetzlich versichern...?
Ja
MarcoS hat geschrieben:Sollte ich mich evtl beim Arbeitsamt melden? Es kann sein, dass ich ja erst zum 1. Oktober meinen Studentenstatus verliere - dann bin ich aber in den USA; kann also schlecht beim Arbeitsamt in D vorbeischauen?
Wozu? Vom Arbeitsamt kannst du maximal Leistungen bekommen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das ist bei Dir ja aber nicht gegeben, da du ja in den USA ein Praktikum absolvierst.
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