1. eine gesetzliche nimmt mich vielleicht, wovon er aber nicht ausgeht, da auf grund meiner übergangsgebührnisse eine pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht besteht
Sehe ich defintiv anders. Wenn Du keine private Restkostenabsicherung abschliesst, dann kommt definitiv die Versicherungskralle im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Aber was ist günstiger? Meines Erachtens wirst Du für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV keinen Beitragszuschuss erhalten, Du musst alles allein löhnen.
Ist aber ne einfache Berechnung. Die Übergangsgebührnisse ist die sog. Bemessungsgrundlage. Von diesem Bruttoentgelt musst Du ca. 15,1 % (je nach KV-Satz der DAK) löhnen. Also wenn Du 1.500,00 Euro brutto bekommst, dann musst Du ca. 226,50 Euro löhnen.