Familienversichert über 25 bei freiwilligem Wehrdienst?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Kalle Blomquist
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Familienversichert über 25 bei freiwilligem Wehrdienst?

Beitragvon Kalle Blomquist » 26.02.2008, 11:57

Hallo liebe Leute,

ich habe heute erfahren, dass ich mich 9 Monate nach meinem 25. Geburtstag nun doch als Student Krankenversichern muss. Bisher war ich über meine Eltern versichert - und bisher bin ich davon ausgegangen, dass mir mein freiwilliger Wehrdienst (9 Monate Pflicht, 5 Monate freiwilliger Wehrdienst) auf meine Familienversicherung angerechnet wird. Das hat man mir damals auch so bei der AOK gesagt. Jetzt sagen die plötzlich was anderes.
Ich weiß von anderen Leuten, die damit auch Probleme hatten - wer kann mir hier denn mal eine Antwort geben? Und am besten auch, wo das steht, ich sehe das nämlich so:

im SGB 5 §10 Abs(2) Satz 3 steht:
(2) Kinder sind versichert
...
3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres,[...] wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,


in §4 Abs (1) WPflG heißt es:
(1) Der nach Maßgabe dieses Gesetzes zu leistende Wehrdienst umfasst
1.den Grundwehrdienst (§ 5),
2.die Wehrübungen (§ 6),
3.die besondere Auslandsverwendung (§ 6a),
4.den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b),
5.die Hilfeleistung im Innern (§ 6c) und
6.den unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall; § 3 Abs. 5 bleibt unberührt.


und dann noch im §7 Abs (1) WPflG:
(1) Der auf Grund freiwilliger Verpflichtung in der Bundeswehr geleistete Wehrdienst ist auf den Grundwehrdienst anzurechnen; er kann auch auf Wehrübungen angerechnet werden.

aus diesen beiden paragraphen des WPflG entnehme ich, dass die vollen 14 monate als gestzlicher Wehrdienst betrachtet werden, und dann gemäß dem SGB5 diese auch auf die Familienversicherung anzurechnen sind.
ich bin zwar beileibe kein jurist, aber so verstehe ich dass zumindest. habt ihr da inzwischen andere erfahrungen gemacht oder könnt mich in meiner argumentation bestätigen?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.03.2008, 00:08

Tja, aber die gesetzliche Pflicht für die Ableistung der Wehrdienstes beträgt nur 9 Monate.

Alles andere - kannst Du machen, aber Du musst es nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass es hierzu mit Sicherheit ein Rundschreiben der Spitzenverbände des KV´s bzw. sogar Urteile gibt.

Vielleicht mal etwas googeln, oder in den einschlägigen Kommentaren schnüffeln. Leider habe ich diese derzeit nicht parat.

Versuche würde ich es auf jeden Fall.

Es dürfte 50 : 50 stehen!!!

Kalle Blomquist
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Beitragvon Kalle Blomquist » 10.03.2008, 11:02

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort Rossi. Leider bin ich noch nicht weiter gekommen. Ich hab die letzten Tage viel gegoogelt aber leider nichts gefunden! :(
Kannst du mir vielleicht einen Tipp geben, wer mir eine unabhängige, aber kompetente Antwort auf meine Frage geben könnte? (also nicht unbedingt jemanden von einer Gesetzlichen Krankenversicherung, z.B. ein Verband, oder das Sozialamt?!?)
Das würde mir sehr weiterhelfen.

Viele Grüße
Kalle

dij
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Beitragvon dij » 10.03.2008, 12:51

Beratung zur GKV machen zum Beispiel die Verbraucherzentralen. Da es sich aber eher um einen Spezialfall handelt, wo es um die Auslegung eines Rechtsbegriffs geht, ist vielleicht ein Anwalt angezeigt.


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