Hallo ich habe ein Problem,
und zwar habe ich aus Zufall entdeckt. Dass ich wohl schon seit 2 Jahren den falschen Beitrag bei meiner Krankenkasse zahle.
Und zwar bin Student und bin als Student versichert, allerdings habe ich die 14 Semestergrenze bereits überschritten(keine Kommentare dazu notwendig ich schäme mich schon genug dafür) und müsste deswegen wohl freiwillig versichert sein !
Ich habe allerdings auch tatsächlich hauptberuflich studiert und meine Großmutter gepflegt (deswegen auch nicht anders gearbeitet) also offiziell kein Geld verdient.
Was soll ich jetzt machen ? Soll ich es der Krankenkasse melden (die müssten ja eigentlich selbst auch wissen das ich schon über die 14 Semester bin, sie haben ja meine ImmaBescheinigungen), oder lieber darauf hoffen das sie es nicht merken und mit 30(werde ich im Juli) dann auf die freiwillige Versicherung wechseln ?
Oder dann gar komplett die Versicherung wechseln und freiwillig versichern ? Macht es das womöglich schlimmer ? Was kann auf mich zukommen ?
Viele Dank für die Hilfe !
Falscher Beitragssatz ? Nachzahlung ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
grundsätzlich wird die Krankenkasse die zu wenig gezahlten Beiträge rückwirkend fordern. Da hilft es auch nichts, wenn die Kasse dies hätte erkennen können. Aber durch die Pflege sehe ich schon eine Möglichkeit, dass für dich längere Fristen gelten.
Nach §5 SGB V ist man als Student pflichtversichert
..., bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
grundsätzlich wird die Krankenkasse die zu wenig gezahlten Beiträge rückwirkend fordern. Da hilft es auch nichts, wenn die Kasse dies hätte erkennen können. Aber durch die Pflege sehe ich schon eine Möglichkeit, dass für dich längere Fristen gelten.
Nach §5 SGB V ist man als Student pflichtversichert
..., bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Re: Falscher Beitragssatz ? Nachzahlung ?
HaMartens hat geschrieben:Was soll ich jetzt machen ? Soll ich es der Krankenkasse melden (die müssten ja eigentlich selbst auch wissen das ich schon über die 14 Semester bin, sie haben ja meine ImmaBescheinigungen), oder lieber darauf hoffen das sie es nicht merken und mit 30(werde ich im Juli) dann auf die freiwillige Versicherung wechseln?
Wie bereits oben genannt, solltest du die familiären Gründe geltend machen können. Ansonsten würde ich an Deiner Stelle abwarten. Die Krankenkasse meldet sich schon, wenn sie Geld haben will.
Davon mal abgesehen:
Ich kenne kein Gesetz, das es der Krankenkasse vorschreibt, daß sie Dir nicht auch einen günstigeren Tarif geben könnten als den der freiwilligen Versicherung. Daher liegt von Deiner Seite aus kein Handlungsbedarf vor.
Das Problem ist doch, das HaMartens derzeit als pflichtversicherter Student versichert ist. Und eine Pflichtversicherung entsteht Kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen vorliegend und endet natürlich auch Kraft Gesetzes, wenn sie nicht mehr vorliegen. An dieser Versicherungspflicht ist auch die Beitragshöhe gekoppelt. Nämlich als Pflichtversicherter den günstigen Beitrag; als freiwillig Versicherter den doppelten Betrag.
Ich an Deiner Stelle, würde mal Deine Unterlagen durchkramen. Wenn Du dort irgendwie einen vernünftigen Bescheid findest, in dem steht, dass Du als Student zu einem XXX-Beitrag versichert bist, und dort vielleicht auch noch ein paar Hinweise zu Mitteilungspflichten steht, dann würde ich ganz ruhig bleiben. Denn in dieser Konstellation muss die Krankenkasse den Bescheid nach § 48 SGB X aufheben können. Und eine rückwirkende Aufhebung geht nur dann, wenn die Krankenkasse Dir klipp und klar nachweisen kann, dass Du es gewusst hast, dass Du schon seit Monaten nicht mehr als Student pflichtversichert bist.
Also krame mal Deine Unterlagen durch.
Ich an Deiner Stelle, würde mal Deine Unterlagen durchkramen. Wenn Du dort irgendwie einen vernünftigen Bescheid findest, in dem steht, dass Du als Student zu einem XXX-Beitrag versichert bist, und dort vielleicht auch noch ein paar Hinweise zu Mitteilungspflichten steht, dann würde ich ganz ruhig bleiben. Denn in dieser Konstellation muss die Krankenkasse den Bescheid nach § 48 SGB X aufheben können. Und eine rückwirkende Aufhebung geht nur dann, wenn die Krankenkasse Dir klipp und klar nachweisen kann, dass Du es gewusst hast, dass Du schon seit Monaten nicht mehr als Student pflichtversichert bist.
Also krame mal Deine Unterlagen durch.
Erstmal VIELEN DANK für alle Antworten !
@Rossi
Ich verstehe nicht ganz wie du das meinst mit die KK "müsste den Bescheid nach § 48 SGB X aufheben können".
Ich habe einen Bescheid den ich damals als ich 25 geworden bin bekommen habe.
Zu dem Zeitpunkt habe ich also die Familienversicherung meines Vaters verlassen und habe eine eigene Mitgliedschaft bei der Versicherung eröffnet und das war eben der normale Studenten Versicherten Tarif.
Du schreibst das die KK mir nachweisen muss dass ich es gewusst habe ? Ist das sicher so, denn Unwissenheit schützt ja normalerweise vor Strafe nicht.
Im Prinzip ist es ja meine Schuld, dass ich nicht alle Einzelheiten des Vertrags durchgelesen habe.
Auch wenn sie mir nichts davon mitgeteilt haben, als ich die 14 Semester Grenze überschritten habe.
@Rossi
Ich verstehe nicht ganz wie du das meinst mit die KK "müsste den Bescheid nach § 48 SGB X aufheben können".
Ich habe einen Bescheid den ich damals als ich 25 geworden bin bekommen habe.
Zu dem Zeitpunkt habe ich also die Familienversicherung meines Vaters verlassen und habe eine eigene Mitgliedschaft bei der Versicherung eröffnet und das war eben der normale Studenten Versicherten Tarif.
Du schreibst das die KK mir nachweisen muss dass ich es gewusst habe ? Ist das sicher so, denn Unwissenheit schützt ja normalerweise vor Strafe nicht.
Im Prinzip ist es ja meine Schuld, dass ich nicht alle Einzelheiten des Vertrags durchgelesen habe.
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Also, dann hast Du nur ne Mitteilung bekommen, dass Du aus der Familienversicherung ausgeschieden bist, richtig?!? Das bringt dann nicht viel weiter.
Es muss ein Bescheid über die Feststellung der Pflichtversicherung als Student im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V vorliegen, denn hast Du vermutlich nicht. Viele Krankenkasse halten nicht viel von Bescheiden. Es ist halt eben ein Massengeschäft.
Es muss ein Bescheid über die Feststellung der Pflichtversicherung als Student im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V vorliegen, denn hast Du vermutlich nicht. Viele Krankenkasse halten nicht viel von Bescheiden. Es ist halt eben ein Massengeschäft.
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