Hallo....
Ich bin Anfang der Woche darauf gestossen das man als "Härtefall" Zahnersatzkosten von der GKV gezahlt bekommen kann.
Das Limit des Einkommens liegt bei 994 Euro pro Monat.
Nun meine Frage. WAS ZÄHLT ALS EINKOMMEN???
-Barfög ??? (Besteht aus 50 % Zuschuss und 50 % umverzinstem Darlehen - den ich ja wieder zurückzahlen muss!)
-Zuwendungen einer Stiftung bzw. eine Stipendium?
-Unterstützung von Oma und Opa bzw. der Eltern?
- Ferienjobs sind ein Einkommen, ok.
Werden diese dann auf 12 Monate aufgeteilt ?
Sollte jemand dazu näheres wissen wäre dies klasse.
Am besten mit Quellenangaben Paragraphen oder so...
Habe davon erst jetzt erfahren, als ich den Heil und Kostenplan zugesandt bekommen habe. Der erste Heil und Kostenplan für Zahnersatz im Jan 08 ging direkt zum Zahnarzt. Kann ich auch noch Rückwirkend einen solchen Härtefall in anspruch nehmen. Ich wurde ja darüber erst jetzt informiert.
Kann eine Beanspruchung eines solchen Härtefalls negative Folgen für die Zukunft haben ??
Danke für eure Hilfe...
Zahnersatz - Härtefall als Student mit Bafög usw.
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Also, für die sog. Belastungsgrenze gilt das jährliche Einkommen zum Lebensunterhalt
Die Krankenkasse kennen zwei Begriffe
1 .Gesamteinkommen
2. Einnahmen zum Lebensunterhalt
Was jetzt zum Gesamteinkommen und zu den Einnahmen des Lebensunterhaltes zählst kannst Du aus dem nachfolgenden Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen entnehmen. Es ist alles schön aufgebröselt und stellt ne relativ gute Informationsquelle dar.
Guckst Du hier: http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/Rundschreiben/Rundschreiben_2002/14032002_Einnahmen_zum_Lebensunterhalt_und_Gesamteinkommen.pdf
Die Krankenkasse kennen zwei Begriffe
1 .Gesamteinkommen
2. Einnahmen zum Lebensunterhalt
Was jetzt zum Gesamteinkommen und zu den Einnahmen des Lebensunterhaltes zählst kannst Du aus dem nachfolgenden Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen entnehmen. Es ist alles schön aufgebröselt und stellt ne relativ gute Informationsquelle dar.
Guckst Du hier: http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/Rundschreiben/Rundschreiben_2002/14032002_Einnahmen_zum_Lebensunterhalt_und_Gesamteinkommen.pdf
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Danke, ich hab in dem Rundscheiben ein paar Fragen eine Antwort gefunden.
BAFöG wird nicht zu Einnahmen zum Lebensunterhalt sowie nicht zum Gesanteinkommen gerechnet (§§ 11 ff. BAföG oder S.31)
Steuerfreie Stipendien werden auch nicht zu Einnahmen zum Lebensunterhalt sowie nicht zum Gesanteinkommen gerechnet.
Unregelmässige Einkünfte werden auf das Jahr in 12 Teile aufgeteilt.
Offen wäre jetzt immer noch die Frage wie die Unterstützung von Oma und Opa oder den Eltern gesehen wird, wenn diese Regelmäßig aufs Konto überwiesen wird.
Danke für die Hilfe
BAFöG wird nicht zu Einnahmen zum Lebensunterhalt sowie nicht zum Gesanteinkommen gerechnet (§§ 11 ff. BAföG oder S.31)
Steuerfreie Stipendien werden auch nicht zu Einnahmen zum Lebensunterhalt sowie nicht zum Gesanteinkommen gerechnet.
Unregelmässige Einkünfte werden auf das Jahr in 12 Teile aufgeteilt.
Offen wäre jetzt immer noch die Frage wie die Unterstützung von Oma und Opa oder den Eltern gesehen wird, wenn diese Regelmäßig aufs Konto überwiesen wird.
Danke für die Hilfe
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