Hallo musv,
erstmal danke für die Antwort,
Ich hab noch ein paar Nachfragen dazu:
musv hat geschrieben:Ich bin zwar da kein Experte und kenn die rechtlichen Grundlagen nicht so gut, aber ich versuch's mal:
[list=1][*]Du bist im Sinne des Studentenstatusses - also gegenüber der Uni - nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters bzw. 30. Lebensjahres pflichtversichert. Und soweit ich das Gesetz verstanden hab, erlischt dann die Pflicht Deinerseits, Dich krankenversichern zu müssen (gegenüber der Uni)
Aber da ich nen Nebenjob habe, kann ich mich nicht einfach nicht versichern, oder? Ich bin doch gegenüber dem Arbeitgeber krankenversicherungspflichtig, oder nicht?
musv hat geschrieben:
und andererseits die Pflicht der Krankenkasse, Dich zum Studentensatz versichern zu müssen. Daß die Krankenkasse das nicht geschnallt hat, daß du eigentlich schon lange keinen Anspruch mehr auf studentische Pflichtversicherung hast, würde ich nicht als Deine Schuld und Dein Versäumnis ansehen. Die Krankenkasse hatte zumindest einige ältere Immatrikulationsbescheingungen von Dir vorliegen. Und daraus kann jeder halbwegs gebildete Mensch leicht ermitteln, daß bei Dir die Versicherungspflicht zum Studententarif schon lange erloschen sein muß.
Gibt es da nicht sowas wie eine Mitteilungspflicht? Ich hätte ja auch das Studienfach gewechselt haben können und hätte dann wieder bei Fachsemester 1 angefangen, wäre dann u.U. noch nicht über dem 14 Fachsemester. Das könne die doch nicht wissen, ob ich nicht gewechselt habe. Hätte ich das nicht mitteilen müssen? So nach dem Motto: "Hallo liebe Krankenkasse, ich studiere immer noch das gleiche und bin somit über dem 14. Fachsemester"?
musv hat geschrieben:[*]Nach
§5, Abs.1, Satz 13 bist du aber sowieso versicherungspflichtig (gegenüber Frau Ulla Schmidt).
Mmh, geht es in dem Artikel nicht nur um die Rentenversicherung? mMit "versicherungspflichtig" meinst Du doch nicht die Pflicht, mich krankenzuversichern sondern die Rentenversicherung und so, oder? Oder hängt das eh zwangsläufig zusammen? Bisher war das ja für mich getrennt, da ich die Krankenversicherung selbst bezahlt hab (überwiesen) und mein Arbeitgeber die Rente.
Andererseits geht ja die Rente auch an die Krankenkasse. Rentenversichern ohne den Krankenkassenbeitrag zahlen zu müssen (also ohne krankenversichert zu sein), geht dann wohl nicht, oder?
musv hat geschrieben:
D.h. wenn du Dich nicht versicherst aus welchen Gründen auch immer, darfst du an Deine letzte Krankenkasse die Beiträge nachzahlen, sofern das die Krankenkasse fordert.
[*]Nach Ablauf der studentischen Versicherungspflicht bieten die Krankenkassen normalerweise einen Absolvententarif an. D.h. damit zahlst du knapp 100€ / Monat. Dieser Tarif gilt für ein Semester.
Bekomme ich den Absolventantarif eigentlich auch von der neuen Krankenkasse angeboten, wenn ich wechseln sollte?
musv hat geschrieben:
Danach zahlst du den Beitrag für die "freiwillige" Versicherung, was ca. 115-140€ je nach Krankenkasse kostet.
115-140 Euro: ist das ein fester Satz? Ich dachte, bei der freiwilligen versicherung gbe es einen prozentualen Anteil vom Gehalt, so 12 Prozent.
musv hat geschrieben:
Da müßtest du mal einen Versicherungsprofi fragen.
Ich dachte, das tue ich gerade

musv hat geschrieben:Rein logisch gesehen läuft der Versicherungsvertrag über die Pflichtversicherung zum Studententarif aus und erfordert einen Nachfolgevertrag, da der Versicherungsstatus für die Zeit nach der Pflichtversicherung nicht offensichtlich ist und mit Sicherheit eine Tarifänderung (=höherer Beitrag) nach sich zieht. Und das wiederum würde bedeuten, daß auch ohne explizite Kündigung einfach die Krankenkasse wechseln könntest.
Wen ich Rossi richtig verstanden habe, widerspricht er dieser Aussage hiermit:
Rossi hat geschrieben:im Bereich der gesetzlichen KV haben wir kein sog. Tarifsystem.
Also muß ich die zwei Monate doch einhalten???
"dieses Problem" hier hatte ich jedenfalls so verstanden.
musv hat geschrieben:
Ich glaub nicht, daß du Dich Pflicht hast, der Krankenkasse mitzuteilen, daß die Dir den falschen Tarif gegeben haben.
Wiederum: habe ich nicht eigentlich eine Mitteilungspflicht (gehabt und auch jetzt noch, was die Semesterzahl betrifft?
musv hat geschrieben:Außerdem bieten private Krankenkassen für 30-jährige Tarife ab ca. 65€ (mit Selbstbeteiligung im Krankheitsfall) an.
Einen derart niedrigen Beitrag habe ich bei keiner privaten Krankenversicherung gefunden. Jedenfalls nicht für Frauen.
musv hat geschrieben:Wie kommst Du auf die 7 Euro?
Prozentuale Beitragssätze meiner jetzigen Krankenkasse verglichen mit der dem der günstigsten Kraknkenkasse bezogen auf mein durchschnittliches Einkommen.
musv hat geschrieben:Nach
SGB 5, §206, Abs.1 hast du eine Auskunftspflicht gegenüber der Krankenkasse.
Ja, eben. Also auch bezüglich meiner Semesterzahl?
Ich dachte nur, wenn sie es in dem Zeitraum nicht merken, hab ich eben Schwein gehabt. Probieren könnt ich es, im schlimmsten Fall müßt ich eben nachzahlen, was ich ohne Versuch sofort zahlen würde.
musv hat geschrieben:Wirf mal einen Blick auf dieses
Rundschreiben, Seite 38. Falls die Auskunftspflicht verweigerst, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen.
Von Bußgeld hab ich da nicht gefunden. da steht nur (im SGB_5 §206), daß ich es im Nachhinein
"erstatten" müßte, also nachzahlen. Oder hab ich es nur übersehen?
musv hat geschrieben:Sofern du Deinen Wohnsitz ins Ausland verlagerst, hast keine Krankenversicherungspflicht mehr in Deutschland. Und damit kommst du aus der gesetzlichen Versicherung sowieso raus. Die Bindungsfrist der 18 Monate soll nur vermeiden, daß du alle 2-3 Monate die Krankenkasse wechselst. Zur Sicherheit solltest du aber mindestens 2 1/2 Monate vor Deinem Austritt aus der Krankenkasse die Mitgliedschaft und das Versicherichungsverhältnis in der Krankenkasse unter Angabe der Wohnsitzverlegung ins Ausland kündigen.
Oh, das klingt doch gut. Wenigstens etwas positives.
PS: Wirf mal einen Blick auf diesen Thread:
viewtopic.php?t=1062 Welche Gesetze der Nachzahlung aber zugrunde liegen, steht da auch nicht.[/quote]
Danke, den thread hatte ich noch gar nicht gefunden. Allerdings ist es da auch nicht so klar mit der Mitteilungspflicht.
Danke Dir
Luna