Nachzahlung vermeiden

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Luna78
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Nachzahlung vermeiden

Beitragvon Luna78 » 16.03.2008, 17:04

Hallo,

ich habe mich eine ganze Weile durch dieses Forum gelesen und bin nun zwar etwas schlauer, aber immer noch ratlos. #-o Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich bin weiblich, seit Ende Januar 30 und komme demnächst ins 21. Fachsemester. Das mit der Semesterzahl hat meine gesetzliche KV aber nicht gemerkt, weil sie seit einigen Jahren auch keine Immatrikulationsbescheinigungen eingefordert haben (früher schon). Nun habe ich aber im Januar einen Brief bekommen, das ich nicht mehr studentisch versichert sein kann wegen Ablauf des 30. Lebensjahres. Bisher zahlte ich diesen Beitrag und er geht auch per Dauerauftrag noch immer ab. Wenn ich alles richtig verstanden habe, bin ich auch noch bis Ende des Semesters studentisch versichert, also noch diesen Monat. Was passiert danach, wenn ich auf den Brief nicht reagiere (also auch nicht kündige)? Bin ich dann automatisch da pflichtversichert und müßte also so 12% vom Gehalt zahlen (das also dem Arbeitgeber so melden - ich jobbe nebenbei für ca. 700 eu, habe Studentenstatus (also unter 20 Stunden die Woche))?

Wenn ich kündige ist das doch erst zum 1.6. möglich, oder? Was muß ich dann in den zwei Monaten dazwischen zahlen?
Wie kann ich vermeiden, den Fragebogen, den sie mir im Januar geschickt haben, auszufüllen? Da wird nämlich auch nach der Fachsemesterzahl gefragt und selbst wenn ich die mal eben nicht angebe, hab ich Schiß, die kriegen das raus und verlangen eine Nachzahlung für die letzten sechs Semester (Differenz studentischer Satz zu den ca. 12 Prozent).
Wie kann ich das am schlausten vermeiden????? Kündige ich und hoffe, die nehmen noch zwei Monate mehr einfach den Studentensatz an und fragen nicht mehr nach (ich könnte beim Wechsel in eine andere GKV immerhin ca. 7 Eu pro Monat sparen)? PKV lohnt sich für mich nicht, denn die von euch hier so beschwärmten niedrigen Beiträge gelten ja nur für Männer, soweit ich weiß. :?
Oder muß ich wegen den zwei Monaten eh dort bleiben wegen der 18 Monate Bindung? Greifen die dann auch? Hab gelesen, die Bindung besteht sogar, wenn man bei der jetzigen KV bleibt und von studentisch zu "freiwillig" wechselt.
Wäre toll, wenn ich irgendwie um die 18 Monate Bindung drumrumkäme, weill ich in spätstens 18 Monaten eigentlich mit dem Studium fertig und aus Deutschand weg sein will (für länger) und dann auch keine GKV mehr will, da die im Ausland ja eh nicht zahlt. Aber das wird wohl nicht klappen, oder? So gesehen bin ich ohne Wechsel vielleicht wenigstens zwei Monate eher aus der Bindung raus, weil die Kündigungfrist vorher ja entfällt.
Hab ich irgendwo einen Denkfehler oder stimmen meine Annahmen soweit? Was empfehlt ihr mir zu tun?

Danke
Luna

musv
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Re: Nachzahlung vermeiden

Beitragvon musv » 17.03.2008, 18:01

Luna78 hat geschrieben:Was passiert danach, wenn ich auf den Brief nicht reagiere (also auch nicht kündige)? Bin ich dann automatisch da pflichtversichert und müßte also so 12% vom Gehalt zahlen (das also dem Arbeitgeber so melden - ich jobbe nebenbei für ca. 700 eu, habe Studentenstatus (also unter 20 Stunden die Woche))?

Ich bin zwar da kein Experte und kenn die rechtlichen Grundlagen nicht so gut, aber ich versuch's mal:

  1. Du bist im Sinne des Studentenstatusses - also gegenüber der Uni - nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters bzw. 30. Lebensjahres pflichtversichert. Und soweit ich das Gesetz verstanden hab, erlischt dann die Pflicht Deinerseits, Dich krankenversichern zu müssen (gegenüber der Uni) und andererseits die Pflicht der Krankenkasse, Dich zum Studentensatz versichern zu müssen. Daß die Krankenkasse das nicht geschnallt hat, daß du eigentlich schon lange keinen Anspruch mehr auf studentische Pflichtversicherung hast, würde ich nicht als Deine Schuld und Dein Versäumnis ansehen. Die Krankenkasse hatte zumindest einige ältere Immatrikulationsbescheingungen von Dir vorliegen. Und daraus kann jeder halbwegs gebildete Mensch leicht ermitteln, daß bei Dir die Versicherungspflicht zum Studententarif schon lange erloschen sein muß.
  2. Nach §5, Abs.1, Satz 13 bist du aber sowieso versicherungspflichtig (gegenüber Frau Ulla Schmidt). D.h. wenn du Dich nicht versicherst aus welchen Gründen auch immer, darfst du an Deine letzte Krankenkasse die Beiträge nachzahlen, sofern das die Krankenkasse fordert.
  3. Nach Ablauf der studentischen Versicherungspflicht bieten die Krankenkassen normalerweise einen Absolvententarif an. D.h. damit zahlst du knapp 100€ / Monat. Dieser Tarif gilt für ein Semester. Danach zahlst du den Beitrag für die "freiwillige" Versicherung, was ca. 115-140€ je nach Krankenkasse kostet.
  4. Da du Studentstatus und nur einen Nebenjob mit weniger als 20h / Monat hast, zahlt Dein Arbeitgeber keine Krankenkassenbeiträge. D.h. von Deinem Verdienst gehen zwar Sozialbeiträge ab aber keine Krankenversicherungsbeiträge. Bei einem normalen Arbietsverhältnis teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenkassenbeiträge je zur Hälfte. Der Vorteil für die Arbeitgeber bei Studentenjobs ist aber gerade der, daß der Arbeitgeber um diese Beiträge drumherum kommt. Im Normalfall wird der sich auch mit Verweis auf die Arbeitszeit (<20 Stunden /Woche, Status = Vollzeitstudent) weigern, diese Beiträge abzuführen. Und das bedeutet für Dich, daß du Dich als freiwillig Versicherter bei der Krankenkasse direkt versichern mußt. Beitrag wie oben genannt 115 - 140 € monatlich bei den gesetzlichen Versicherungen.

Luna78 hat geschrieben:Wenn ich kündige ist das doch erst zum 1.6. möglich, oder? Was muß ich dann in den zwei Monaten dazwischen zahlen?

Auch da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Aber: Bei Versicherungsverträgen (z.B. Kfz-Haftpflicht) ist das ja so, daß man bei "Anpassung" (=Erhöhung) der Beiträge durch die Versicherung diese gar nicht im eigentlichen Sinne zu kündigen braucht, da die Beitragserhöhung eine einseitige Änderung des bestehenden Vertrages darstellt. Aus dem Grund kriegt man ja auch jedes Jahr eine neue Abrechnung mit der Möglichkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes aus dem Versicherungsverhältnis auszutreten. Ansonsten müßte man den Versicherungsvertrag in einer bestimmten Frist vor Ablauf des Vertrages (meistens ein Jahr) kündigen.

Ob sich das bei der Krankenversicherung genauso verhält, weiß ich nicht. Da müßtest du mal einen Versicherungsprofi fragen. Rein logisch gesehen läuft der Versicherungsvertrag über die Pflichtversicherung zum Studententarif aus und erfordert einen Nachfolgevertrag, da der Versicherungsstatus für die Zeit nach der Pflichtversicherung nicht offensichtlich ist und mit Sicherheit eine Tarifänderung (=höherer Beitrag) nach sich zieht. Und das wiederum würde bedeuten, daß auch ohne explizite Kündigung einfach die Krankenkasse wechseln könntest.

Dagegen spricht:
  • Beim Wechsel der Krankenkasse fordert die neue Krankenkasse normalerweise (nicht alle und auch nicht immer) die Kündigungsbestätigung Deines Vorversicherers.
  • Und wenn du Pech hast, bekommst du dieses Problem hier, wo die Krankenkasse Dich in einen Nirvanastatus schick, weil du zwar keinen Versicherungsvertrag mehr hast, aber trotzdem noch Mitglied der Krankenkasse bist.

Luna78 hat geschrieben:Wie kann ich vermeiden, den Fragebogen, den sie mir im Januar geschickt haben, auszufüllen? Da wird nämlich auch nach der Fachsemesterzahl gefragt und selbst wenn ich die mal eben nicht angebe, hab ich Schiß, die kriegen das raus und verlangen eine Nachzahlung für die letzten sechs Semester (Differenz studentischer Satz zu den ca. 12 Prozent).

Ich glaub nicht, daß du Dich Pflicht hast, der Krankenkasse mitzuteilen, daß die Dir den falschen Tarif gegeben haben. Im Gesetz steht nur, daß du bis zum 30. Lebensjahr / 14. Fachsemester versichert sein mußt. Welcher Tarif in der Zeit danach in Kraft tritt, ist Sache der Krankenkasse. Außerdem bieten private Krankenkassen für 30-jährige Tarife ab ca. 65€ (mit Selbstbeteiligung im Krankheitsfall) an. Sofern da ein Bescheid zur Nachzahlung kommen sollte, würde ich an Deiner Stelle Widerspruch einlegen und Rechtsbeistand suchen.

Luna78 hat geschrieben:Wie kann ich das am schlausten vermeiden????? Kündige ich und hoffe, die nehmen noch zwei Monate mehr einfach den Studentensatz an und fragen nicht mehr nach (ich könnte beim Wechsel in eine andere GKV immerhin ca. 7 Eu pro Monat sparen)?

Wie kommst du auf die 7€? Nach SGB 5, §206, Abs.1 hast du eine Auskunftspflicht gegenüber der Krankenkasse. Wirf mal einen Blick auf dieses Rundschreiben, Seite 38. Falls die Auskunftspflicht verweigerst, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen.

Luna78 hat geschrieben:Wäre toll, wenn ich irgendwie um die 18 Monate Bindung drumrumkäme, weill ich in spätstens 18 Monaten eigentlich mit dem Studium fertig und aus Deutschand weg sein will (für länger) und dann auch keine GKV mehr will, da die im Ausland ja eh nicht zahlt.

Sofern du Deinen Wohnsitz ins Ausland verlagerst, hast keine Krankenversicherungspflicht mehr in Deutschland. Und damit kommst du aus der gesetzlichen Versicherung sowieso raus. Die Bindungsfrist der 18 Monate soll nur vermeiden, daß du alle 2-3 Monate die Krankenkasse wechselst. Zur Sicherheit solltest du aber mindestens 2 1/2 Monate vor Deinem Austritt aus der Krankenkasse die Mitgliedschaft und das Versicherichungsverhältnis in der Krankenkasse unter Angabe der Wohnsitzverlegung ins Ausland kündigen.

PS: Wirf mal einen Blick auf diesen Thread: viewtopic.php?t=1062 Welche Gesetze der Nachzahlung aber zugrunde liegen, steht da auch nicht.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.03.2008, 23:36

Hm, Hut ab musv, Du hast dich mittlerweile sehr kundig gemacht.

Aber eins ist klar; im Bereich der gesetzlichen KV haben wir kein sog. Tarifsystem.

Es gibt drei Gruppen der Versicherung:

1. Gruppe

Pflichtverischerung im Sinne von § 5 SGB V

2. Gruppe

freiwillige Krankenversicherung im Sinne von § 9 SGB V


3. Gruppe

Familienversicherung


Die Gruppe 1 und 3 entsteht kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen vorliegen, sie endet genauso wenn die Voraussetzunge nicht mehr vorliegen.

Die Gruppe 2 setzt voraus, dass man diesen Beitritt innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden anzeigt.

Öhm, Luna 78 hat ein kleines Problem, die Pflichtversicherung als Student endete spätestens mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Damit ist auch Feierabend mit dem günstigen Beitrag als Student.

Sooh und nu hat Luna 78 ab dem 30. Lebensjahr keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall und ist somit automatisch wieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert. Der kleine feine Unterschied ist, dass Luna 78 aufgrund der Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V fast den doppelten Beitrag zu zahlen hat. Diese Pflichtversicherung endet, wenn Luna 78 irgendeine andere ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hat. Das wäre z. B. eine private KV; aber die hat bzw. will sie nicht. Also wird sie nicht drumherumkommen, den Beitrag zu zahlen.

Solange wie Luna 78 als ordentlicher Student noch nebenher arbeitet, ist sie aufgrund der Beschäftigung auch nicht versicherungspflichtig; dieses dürfte sich nämlich aus § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V ergeben, wonach diese Beschäftigung versicherungsfrei ist.

Okay, soweit sogut.

Es könnte natürlich jetzt auch sein, dass die Krankenkasse Luna 78 rückwirkend eine freiwillige KV anbietet. Diese Form der Versicherung setzt explizit eine Beitrittsanzeige voraus. Hierzu ist Luna 78 nicht verpflichtet. Die Beitragshöhe einer freiwilligen und der Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist identisch.

Der kleine feine Unterschied zwischen der freiwilligen KV und der Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist doch, dass man die freiwillige KV unter Einhaltung einer Frist nur kündigen kann, bei der Pflichtversicherung der sog. Nichtversicherten hingegen braucht man so ohne weiteres keine Kündigungsfristen. Hier reicht einzig und allein aus, dass man eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hat.

Oh, oh, will hoffen, dass das jetzt nicht zu viel war.

Aber eins - ist aus meiner Sicht klar - seit Januar 2208 muss Luna 78 definitiv mehr löhnen, da geht kein Weg dran vorbei.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.03.2008, 00:19

[quote="Rossi"]Hm, Hut ab musv, Du hast dich mittlerweile sehr kundig gemacht.

Jo schließe mich an


Aber eins - ist aus meiner Sicht klar - seit Januar 2208 muss Luna 78 definitiv mehr löhnen, da geht kein Weg dran vorbei.[/quote]

puh ich glaub in 200 Jahren ist das nimmer so tragisch :-)
Gute
Nacht

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.03.2008, 18:20

Jooh, in 200 Jahren ist es nicht mehr so tragisch.

Aber wie war das nocheinmal; wer Tipfehler entdeckt, darf sie behalten -fr-

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Re: Nachzahlung vermeiden

Beitragvon Luna78 » 27.03.2008, 14:41

Hallo musv,

erstmal danke für die Antwort,

Ich hab noch ein paar Nachfragen dazu:

musv hat geschrieben:Ich bin zwar da kein Experte und kenn die rechtlichen Grundlagen nicht so gut, aber ich versuch's mal:

[list=1][*]Du bist im Sinne des Studentenstatusses - also gegenüber der Uni - nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters bzw. 30. Lebensjahres pflichtversichert. Und soweit ich das Gesetz verstanden hab, erlischt dann die Pflicht Deinerseits, Dich krankenversichern zu müssen (gegenüber der Uni)



Aber da ich nen Nebenjob habe, kann ich mich nicht einfach nicht versichern, oder? Ich bin doch gegenüber dem Arbeitgeber krankenversicherungspflichtig, oder nicht?

musv hat geschrieben:

und andererseits die Pflicht der Krankenkasse, Dich zum Studentensatz versichern zu müssen. Daß die Krankenkasse das nicht geschnallt hat, daß du eigentlich schon lange keinen Anspruch mehr auf studentische Pflichtversicherung hast, würde ich nicht als Deine Schuld und Dein Versäumnis ansehen. Die Krankenkasse hatte zumindest einige ältere Immatrikulationsbescheingungen von Dir vorliegen. Und daraus kann jeder halbwegs gebildete Mensch leicht ermitteln, daß bei Dir die Versicherungspflicht zum Studententarif schon lange erloschen sein muß.



Gibt es da nicht sowas wie eine Mitteilungspflicht? Ich hätte ja auch das Studienfach gewechselt haben können und hätte dann wieder bei Fachsemester 1 angefangen, wäre dann u.U. noch nicht über dem 14 Fachsemester. Das könne die doch nicht wissen, ob ich nicht gewechselt habe. Hätte ich das nicht mitteilen müssen? So nach dem Motto: "Hallo liebe Krankenkasse, ich studiere immer noch das gleiche und bin somit über dem 14. Fachsemester"?

musv hat geschrieben:
[*]Nach §5, Abs.1, Satz 13 bist du aber sowieso versicherungspflichtig (gegenüber Frau Ulla Schmidt).



Mmh, geht es in dem Artikel nicht nur um die Rentenversicherung? mMit "versicherungspflichtig" meinst Du doch nicht die Pflicht, mich krankenzuversichern sondern die Rentenversicherung und so, oder? Oder hängt das eh zwangsläufig zusammen? Bisher war das ja für mich getrennt, da ich die Krankenversicherung selbst bezahlt hab (überwiesen) und mein Arbeitgeber die Rente.
Andererseits geht ja die Rente auch an die Krankenkasse. Rentenversichern ohne den Krankenkassenbeitrag zahlen zu müssen (also ohne krankenversichert zu sein), geht dann wohl nicht, oder?

musv hat geschrieben:
D.h. wenn du Dich nicht versicherst aus welchen Gründen auch immer, darfst du an Deine letzte Krankenkasse die Beiträge nachzahlen, sofern das die Krankenkasse fordert.
[*]Nach Ablauf der studentischen Versicherungspflicht bieten die Krankenkassen normalerweise einen Absolvententarif an. D.h. damit zahlst du knapp 100€ / Monat. Dieser Tarif gilt für ein Semester.



Bekomme ich den Absolventantarif eigentlich auch von der neuen Krankenkasse angeboten, wenn ich wechseln sollte?

musv hat geschrieben:
Danach zahlst du den Beitrag für die "freiwillige" Versicherung, was ca. 115-140€ je nach Krankenkasse kostet.



115-140 Euro: ist das ein fester Satz? Ich dachte, bei der freiwilligen versicherung gbe es einen prozentualen Anteil vom Gehalt, so 12 Prozent.
musv hat geschrieben:
Da müßtest du mal einen Versicherungsprofi fragen.



Ich dachte, das tue ich gerade 8)

musv hat geschrieben:Rein logisch gesehen läuft der Versicherungsvertrag über die Pflichtversicherung zum Studententarif aus und erfordert einen Nachfolgevertrag, da der Versicherungsstatus für die Zeit nach der Pflichtversicherung nicht offensichtlich ist und mit Sicherheit eine Tarifänderung (=höherer Beitrag) nach sich zieht. Und das wiederum würde bedeuten, daß auch ohne explizite Kündigung einfach die Krankenkasse wechseln könntest.

Wen ich Rossi richtig verstanden habe, widerspricht er dieser Aussage hiermit:
Rossi hat geschrieben:im Bereich der gesetzlichen KV haben wir kein sog. Tarifsystem.


Also muß ich die zwei Monate doch einhalten???

"dieses Problem" hier hatte ich jedenfalls so verstanden.

musv hat geschrieben:
Ich glaub nicht, daß du Dich Pflicht hast, der Krankenkasse mitzuteilen, daß die Dir den falschen Tarif gegeben haben.



Wiederum: habe ich nicht eigentlich eine Mitteilungspflicht (gehabt und auch jetzt noch, was die Semesterzahl betrifft?

musv hat geschrieben:Außerdem bieten private Krankenkassen für 30-jährige Tarife ab ca. 65€ (mit Selbstbeteiligung im Krankheitsfall) an.




Einen derart niedrigen Beitrag habe ich bei keiner privaten Krankenversicherung gefunden. Jedenfalls nicht für Frauen.

musv hat geschrieben:Wie kommst Du auf die 7 Euro?


Prozentuale Beitragssätze meiner jetzigen Krankenkasse verglichen mit der dem der günstigsten Kraknkenkasse bezogen auf mein durchschnittliches Einkommen.


musv hat geschrieben:Nach SGB 5, §206, Abs.1 hast du eine Auskunftspflicht gegenüber der Krankenkasse.


Ja, eben. Also auch bezüglich meiner Semesterzahl?
Ich dachte nur, wenn sie es in dem Zeitraum nicht merken, hab ich eben Schwein gehabt. Probieren könnt ich es, im schlimmsten Fall müßt ich eben nachzahlen, was ich ohne Versuch sofort zahlen würde.

musv hat geschrieben:

Wirf mal einen Blick auf dieses Rundschreiben, Seite 38. Falls die Auskunftspflicht verweigerst, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen.


Von Bußgeld hab ich da nicht gefunden. da steht nur (im SGB_5 §206), daß ich es im Nachhinein "erstatten" müßte, also nachzahlen. Oder hab ich es nur übersehen?

musv hat geschrieben:Sofern du Deinen Wohnsitz ins Ausland verlagerst, hast keine Krankenversicherungspflicht mehr in Deutschland. Und damit kommst du aus der gesetzlichen Versicherung sowieso raus. Die Bindungsfrist der 18 Monate soll nur vermeiden, daß du alle 2-3 Monate die Krankenkasse wechselst. Zur Sicherheit solltest du aber mindestens 2 1/2 Monate vor Deinem Austritt aus der Krankenkasse die Mitgliedschaft und das Versicherichungsverhältnis in der Krankenkasse unter Angabe der Wohnsitzverlegung ins Ausland kündigen.


Oh, das klingt doch gut. Wenigstens etwas positives.

PS: Wirf mal einen Blick auf diesen Thread: viewtopic.php?t=1062 Welche Gesetze der Nachzahlung aber zugrunde liegen, steht da auch nicht.[/quote]

Danke, den thread hatte ich noch gar nicht gefunden. Allerdings ist es da auch nicht so klar mit der Mitteilungspflicht.

Danke Dir
Luna

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Beitragvon Luna78 » 27.03.2008, 15:07

Hallo Rossi,

auch Dir Danke für Deine Antwort.


Rossi hat geschrieben:
Öhm, Luna 78 hat ein kleines Problem, die Pflichtversicherung als Student endete spätestens mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Damit ist auch Feierabend mit dem günstigen Beitrag als Student.


Wenn ich es richtig gelesen habe, endet sie nicht sofor mit Ende des 30. Lebensjahres sondern nach Ende des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Semesters. Danach sollten dann doch auch die 3 Monate erst beginnen, die ich habe, um mich für die freiwillige Krankenversicherung anzumelden (die mir übrigens angeboten wurden ist). Richtig?

Rossi hat geschrieben:Sooh und nu hat Luna 78 ab dem 30. Lebensjahr keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall und ist somit automatisch wieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert. Der kleine feine Unterschied ist, dass Luna 78 aufgrund der Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V fast den doppelten Beitrag zu zahlen hat.


"doppelt" im vergleich zum studentischen Satz?

Rossi hat geschrieben:Das wäre z. B. eine private KV; aber die hat bzw. will sie nicht. Also wird sie nicht drumherumkommen, den Beitrag zu zahlen.


bzw. gibt es eben keine günstige für Frauen!

Rossi hat geschrieben:Solange wie Luna 78 als ordentlicher Student noch nebenher arbeitet, ist sie aufgrund der Beschäftigung auch nicht versicherungspflichtig; dieses dürfte sich nämlich aus § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V ergeben, wonach diese Beschäftigung versicherungsfrei ist.


D.h. ich muß mich nicht krankenversichern, obwohl ich nebenbei arbeite???

Rossi hat geschrieben:Es könnte natürlich jetzt auch sein, dass die Krankenkasse Luna 78 rückwirkend eine freiwillige KV anbietet.


Haben sie mir angeboten. Aber wieso "rückwirkend"?

Rossi hat geschrieben:Die Beitragshöhe einer freiwilligen und der Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist identisch.

Der kleine feine Unterschied zwischen der freiwilligen KV und der Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist doch, dass man die freiwillige KV unter Einhaltung einer Frist nur kündigen kann, bei der Pflichtversicherung der sog. Nichtversicherten hingegen braucht man so ohne weiteres keine Kündigungsfristen. Hier reicht einzig und allein aus, dass man eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hat.


Also sind freiwillige und pflichtversicherung preislich gleich? Wie berechnet sich genau der Beitrag, sind das die 12-14%? Und der Unterschied ist nur, ob eine Kündigungsfrsit vorliegt oder nicht? Was muß ich dann tun, um pflichtversichert zu sein? Gar keinen Beitritt erklären (schon gar nicht zur freiwilligen), sondern automatisch reinrutschen (wenn ich bei der jetzigen KV bleibe) bzw. kündigen und mich dann bei einer anderen (günstigeren KV) pflichtversichern?
Oder habe ich nur die Wahl, mich freiwillig zu versichern, weil für mich keine (kranken)versicherungspflicht besteht?

Viele dumme Fragen, sorry.

Rossi hat geschrieben:
Aber eins - ist aus meiner Sicht klar - seit Januar 2208 muss Luna 78 definitiv mehr löhnen, da geht kein Weg dran vorbei.


Nach Ende des Semesters, also ab April 2008, oder?

Danke Dir
Luna

musv
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Re: Nachzahlung vermeiden

Beitragvon musv » 27.03.2008, 20:32

Luna78 hat geschrieben:Aber da ich nen Nebenjob habe, kann ich mich nicht einfach nicht versichern, oder? Ich bin doch gegenüber dem Arbeitgeber krankenversicherungspflichtig, oder nicht?

Nein, du bist gemäß Deiner Haupterwerbstätigkeit Student. Damit hat Dein Arbeitgeber - sofern du nicht 20 Stunden / Woche oder mehr arbeitest - rein gar nichts mit Deiner Krankenversicherung zu tun. Und versicherungspflichtig gegenüber Deinem Arbeitgeber bist du sowieso nicht. Versicherungspflichtig bist du nur gegenüber der Uni (bis 30 bzw. 14. Fachsemester) und gegenüber dem Staat (Versicherungspflicht für alle).

Luna78 hat geschrieben: Mmh, geht es in dem Artikel nicht nur um die Rentenversicherung? mMit "versicherungspflichtig" meinst Du doch nicht die Pflicht, mich krankenzuversichern sondern die Rentenversicherung und so, oder? Oder hängt das eh zwangsläufig zusammen? Bisher war das ja für mich getrennt, da ich die Krankenversicherung selbst bezahlt hab (überwiesen) und mein Arbeitgeber die Rente.
Andererseits geht ja die Rente auch an die Krankenkasse. Rentenversichern ohne den Krankenkassenbeitrag zahlen zu müssen (also ohne krankenversichert zu sein), geht dann wohl nicht, oder?

Nein, es geht ausschließlich und nur um die Krankenversicherung. Rentenbeiträge sind abhängig von der Höhe des monatlichen Einkommens. Wenn du unter 400 Euro verdienst (400-Euro-Job), dann zahlst du keine Sozialabgaben. Über 400 Euro werden Dir die Beiträge für Sozialversicherung / Rente abgezogen. Das hat aber beide Male nichts mit der Krankenversicherung zu tun. Wie du richtig erwähnt hast, zahlst du die Krankenversicherung selbst. Und seit 1.4.2007 besteht die Pflicht, sich krankenversichern zu müssen (Ausnahmen teilweise bei Selbständigen).


Luna78 hat geschrieben:Bekomme ich den Absolventantarif eigentlich auch von der neuen Krankenkasse angeboten, wenn ich wechseln sollte?

Die Absolvententarife sind generell Angebote der Krankenversicherungen. Die Krankenversicherungen sind gesetzlich nicht verpflichtet, Dir diesen Tarif zu gewähren. D.h. ob, wann und wie du den Absolvententarif bekommst, liegt im Ermessen Deiner Krankenkasse.


Luna78 hat geschrieben: 115-140 Euro: ist das ein fester Satz? Ich dachte, bei der freiwilligen versicherung gbe es einen prozentualen Anteil vom Gehalt, so 12 Prozent.

Die Betragssätze sind fest und gehaltsunabhängig. Die Basis dafür ist irgendein theoretischer Verdienst um die 800 Euro. Als freiwilliger Versicherter wird die Versicherung nicht abhängig vom Gehalt berechnet. Die Preisspanne von 115-140 Euro ergibt sich je nach gesetzlicher Krankenkasse. Ich weiß das daher, weil ich vor ca. 2 Jahren mal sämtliche gesetzliche Krankenkassen in meiner Stadt abgeklappert hab, die sich so in meiner Nähe befanden. Ich stand damals vor einem ähnlichen Problem wie du.


Luna78 hat geschrieben:
musv hat geschrieben:Da müßtest du mal einen Versicherungsprofi fragen.
Ich dachte, das tue ich gerade 8)

Nein. Ich bin kein Versicherungsprofi. Ich bin (Langzeit-)Student, 15. Semester, 31 Jahre alt mit sehr viel Rennerei und Ärger mit den Krankenkassen in den letzten 4 Jahren. Ich hätte lieber auf den Lernprozess verzichtet.


Luna78 hat geschrieben:
musv hat geschrieben:Außerdem bieten private Krankenkassen für 30-jährige Tarife ab ca. 65€ (mit Selbstbeteiligung im Krankheitsfall) an.

Einen derart niedrigen Beitrag habe ich bei keiner privaten Krankenversicherung gefunden. Jedenfalls nicht für Frauen.

Mir hat das die Hanse-Merkur angeboten. War allerdings für Männer und mit 300 Euro Selbstbeteiligung im Jahr. D.h. die ersten 300 Euro zahlst du selbst, alles weiter übernimmt die Versicherung. Ich hab's damals nicht gemacht, weil die aufgrund fehlender Vorversicherung, 3 Monatsbeiträge ohne Leistungsanspruch von mir haben wollten, um einfach sicher zu gehen, daß ich nicht eine gravierende Krankenheit mit in Krankenversicherung einbring. Alternativ wäre eine Komplettuntersuchung beim Arzt möglich gewesen. Hätte ich aber auch selbst bezahlen müssen.

Luna78 hat geschrieben:
musv hat geschrieben:Wie kommst Du auf die 7 Euro?

Prozentuale Beitragssätze meiner jetzigen Krankenkasse verglichen mit der dem der günstigsten Kraknkenkasse bezogen auf mein durchschnittliches Einkommen.

Das ist kreativ :shock:, hat aber nichts mit der Realität zu tun, da wie bereits erwähnt, Dein Krankenkassenbeitrag nicht verdienstabhängig ist.

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Re: Nachzahlung vermeiden

Beitragvon Luna78 » 27.03.2008, 23:04

musv hat geschrieben:Versicherungspflichtig bist du nur gegenüber der Uni (bis 30 bzw. 14. Fachsemester) und gegenüber dem Staat (Versicherungspflicht für alle).


Die Betragssätze sind fest und gehaltsunabhängig. Die Basis dafür ist irgendein theoretischer Verdienst um die 800 Euro. Als freiwilliger Versicherter wird die Versicherung nicht abhängig vom Gehalt berechnet. Die Preisspanne von 115-140 Euro ergibt sich je nach gesetzlicher Krankenkasse.


Also habe ich eine Versicherungspflicht gegenüber dem Staat, wäre aber nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert?
Dann verstehe ich aber Rossi nicht:

Rossi hat geschrieben:
Sooh und nu hat Luna 78 ab dem 30. Lebensjahr keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall und ist somit automatisch wieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert.

[...]

Solange wie Luna 78 als ordentlicher Student noch nebenher arbeitet, ist sie aufgrund der Beschäftigung auch nicht versicherungspflichtig; dieses dürfte sich nämlich aus § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V ergeben, wonach diese Beschäftigung versicherungsfrei ist.


Bin ich jetzt versicherungspflichtig oder nicht? Und kann ich mich nur pflichtversichern (zu welchem Satz) oder freiwillig versichern oder kann ich mir das aussuchen? Kann ich mich auch gar nicht krankenversichern, da ich ja nicht versicherungspflichtig bin (oder bin ich das doch?) ???

Bin grad etwas verwirrt...

Danke Dir
Luna

musv
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Beitragvon musv » 28.03.2008, 09:49

Vorweg ganz klar: Du bist versicherungspflichtig. Ist nämlich bis auf ein paar Ausnahmen seit 1.4.2007 jeder. Sorry, wenn ich mich in den o.g. Postings etwas zu umständlich ausgedrückt hab.

Der Grund für Deine Versicherungspflicht ist SGB 5, §5, Satz 1, Abs. 13. Denn da heißt es:
SGB 5, §5, Satz 1, Abs. 13 hat geschrieben:(1) Versicherungspflichtig sind:...
13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben...


Der Begriff "freiwillige Versicherung" stammt aus der Zeit vor dem 1.4.2007. Denn bis zu diesem Datum bestand die generelle Versicherungspflicht noch nicht. Und in dem Fall konnte man sich als Student nach dem 14. Fachsemester / 30. Lebensjahr bei den gesetzlichen Krankenkassen freiwillig versichern lassen. Der von den Krankenkassen verwendete Begriff für dieses Versicherungsverhältnis war "freiwillige Versicherung". Seit dem 1.4.2007 mußt du Dich aber versichern lassen.


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