Bald verheiratet

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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MehmetM
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Bald verheiratet

Beitragvon MehmetM » 07.04.2008, 20:42

Hallo zusammen.

Und zwar geht es um folgendes. Meine zukünftige und ich (beide Studierende und 21 bzw 22 Jahre alt, beide BAföG EmpfängerIN) werden bald heiraten. Wir beide sind GKV.
Wie sieht es nach der Trauung aus? Sind wir weiterhin über die Eltern, oder jeweils über meine Eltern krankenversichert? Oder wie läuft das ab? Ich habe echt keinen Plan und würde mich um Hilfestellungen sehr freuen. Ich habe im Forum schon gesucht, aber habe nur was von privaten Krankenversicherungen gelesen.

Kann jemand auch was zum Kindergeld sagen?

Danke schonmal! :)

PS: sehr sinnvolles forum!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.04.2008, 21:45

Hallo M,
also Heiraten und Kindergeld aha :-)
da passt doch was nicht :-)
Also Ihr bekommt dann für jedes Kind, Kindergeld.
egal ob Ihr verheiratet seid oder nicht.
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.04.2008, 15:27

Öhm Rüdiger, ich glaube MehmetM meint das eigene Kindergeld?!? Die Beiden studieren ja noch.

Aber dürfte auch relativ einfach sein. Da der andere Ehegatte selber auch keine anderen Einkünfte als das BaföG hat, dürften dem Grunde nach weiterhin die Voraussetzungen für das Kindergeld vorliegen. Es bleibt ja schliesslich weiterhin das eigene Kind der Eltern, auch wenn man heiratet.

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Beitragvon MehmetM » 08.04.2008, 17:30

Danke Rossi...ich meinte natürlich das Kindergeld, was wir noch bekommen. :)

Ich hoffe es, wie du sagst, also dass wir beide noch Kindergeld bekommen, da wir keine weiteren Einkünfte als das BAföG haben.

Kann jemand noch was zu den Versicherungen sagen?
Danke!
:)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.04.2008, 19:15

Nun denn, auch die Familienversicherung über die Eltern bleibt weiterhin bestehen. Dort ändert sich auch nichts.

Auch wenn ihr beispielsweise demnächst selber Kinder bekommt und noch familienverischert seit, können diese Kinder problemlos bei den Großeltern versichert werden. Alles kein Problem!!!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 08.04.2008, 19:28

Ups dahabe ich doch was verwechselt :-) Sorry war mit Absicht nicht.

MehmetM
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Beitragvon MehmetM » 08.04.2008, 19:47

vielen vielen dank an euch. =D> =D> =D>
das heißt ich brauch erst ma nix zu machen...übermorgen mich einfach trauen lassen :wink:

MehmetM
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Beitragvon MehmetM » 09.04.2008, 07:50

da fällt mir noch eine frage ein.
wie lange ist man als student mit-familienversichert?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.04.2008, 19:45

Nun denn, die Familienversicherung ist generell bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Diese Grenze kann allerdings um die Zeiten des gesetzlichen Wehrdienstes bzw. Ersatzsdienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres verlängert werden, wenn hierdurch die Ausbildung verzögert oder unterbrochen wurde.

Ach ja, die Heirat solltest Du der Familienkasse sehrwohl mitteilen. Fülle beiliegenden Vordruck aus und dann sollte es funtzen.

Guckst Du hier:


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... uenfte.pdf


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