Wegfall der Familienversicherung, Kostenübernahme Arztbesuch

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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chrisstudi
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Wegfall der Familienversicherung, Kostenübernahme Arztbesuch

Beitragvon chrisstudi » 03.05.2008, 13:35

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich bin 23 und war bis jetzt über die GKV familienversichert. Seit Anfang des Jahres arbeite ich an der Uni als Hiwi und zwar als geringfügige Beschäftitigung. Seit dem 01.04. verdiene ich nun knapp über 400 € und wurde als Werstudent eingestuft. Dies ist aber nur kurzfristig ab Juli werde ich wieder unter den 400€ liegen.
Wenn ich das richtig sehe bin ich jetzt nicht mehr familienversichert, da ich über den 400€ liege, oder?
Da dies ja schon ab dem 01.04. der Fall wäre, ist meine Frage wie es jetzt ist, wenn ich zum Arzt muss, bevor ich die studentische Versicherung abgeschlossen habe? Kann es dann sein, dass ich die Artztkosten selber tragen muss?? Oder wird man dann quasi rückwirkend versichert?

Vielen Dank für eure Antworten!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.05.2008, 23:55

Öhm, es gibt hierzu ein schönes Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen.

Zunächst einmal ist zu prüfen, ob die Überschreitung in den Monaten Mai - Juni nicht doch noch als geringfügig anzusehen ist.

Denn der Wortlaut von § 10 SGB V ist etwas schwamming.

Hier heisst es:

§ 10 SGB V Familienversicherung



(1) Versichert sind ......

5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.


Tja, ist die Frage, ob die 2 Monate der Überschreitung als regelmässig zu betrachten sind.

Das Rundschreiben der Spitzenverbände der KV sieht es wohl nicht so.

Guckst Du hier:

http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20030225-Geringfuegige.pdf

Auf Seite 29 steht es:

3.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein (vgl. Beispiel 37). Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht; als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres anzusehen (vgl. Beispiel 38).


Aber ich würde Kontakt mit der KV aufnehmen, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht!!

Cassiesmann
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Re: Wegfall der Familienversicherung, Kostenübernahme Arztbe

Beitragvon Cassiesmann » 04.05.2008, 09:13

Hallo,

studieren Sie evtl noch? Falls ja, sehe ich wenig Grund, warum Sie mit dem Hiwi-Job aus der Familien-KV fallen sollten! Maßgeblich ist die Stundenanzahl und die zeitliche Lage der Arbeitszeit, nicht die Einkommenshöhe :!:

Gruß
CM

chrisstudi
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Beitragvon chrisstudi » 04.05.2008, 12:35

Erstmal vielen Dank für die Antworten!

Also ich studiere noch und übe die Hiwi Tätigkeit nebenbei während meines Studiums aus. (unter 20 Stunden die Woche)

Soweit ich dies auf andern Seiten im Internet gelesen habe und richtig verstanden habe, kommt es für den Verbleib in der Familienversicherung aber nicht nur auf die Stundenanzahl sondern auch auf die Einkommenshöhe an.

Ich werde auf jeden Fall diesbezüglich Kontakt mit der KK aufnehmen.


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