Studentenversicherung Nachzahlung

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pumaspuma
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Studentenversicherung Nachzahlung

Beitragvon pumaspuma » 25.04.2008, 09:28

HAllo Leute,
erstmal danke für dieses forum und kompliment für die vielen antworten.

ich habe jetzt auch mal eine frage. ich war familienversichert. Habe einen Job als Aushilfe und verdiente mehr als die 345 bzw. 400 €. die Krankenkasse hat mich Anfang 2007 angecshrieben, dass ich denen doch bitte meinen Arbeitsvertrag und meine ersten Abrechnungen schicken soll damit die alles überprüfen können. das habe ich dann auch gemacht und weiterhin keine antwort von denen erhalten. erst jetzt habe ich wieder ein schreiben der KK erhalten in dem steht, dass ich so und soviel 2007 verdient habe, das außerhalb der Grenze ist und ich deshalb 870 € nachzahlen muss.](*,)
was soll das?????
ich habe denen doch alle notwendigen unterlagen geschickt damit die alles prüfen und mich notfalls in die studentische VErsicherung eingliedern.
da halt nichts mehr kam, dachte ich ich bin weiterhin familienversichert.
jetzt hab ich den salat.

können die den betrag auf einmal nachfordern? und können die überhaupt nachfordern?[-(

bitte helft mir weiter.
Danke schonmal im voraus.

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Beitragvon Experte_24 » 25.04.2008, 14:03

Wer ein Gesamt-Einkommen von regelmäßig nicht mehr als 400 Euro pro Monat bezieht, muss sich nicht selbst versichern. Er kann bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern versichert bleiben.

Wenn Ihre Einkünfte regelmäßig höher sind als 400 Euro, endet der Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung.

Fazit : Die GKV kann die Beiträge nachfordern. Ob auf einmal oder in Raten ist Verhandlungssache.

pumaspuma
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Beitragvon pumaspuma » 27.04.2008, 22:29

auch wenn ich denen vorher schon direkt beim eigentlichen eintritt der studentischen versicherung, d.h. als ich mehr als 400 euro verdient habe, gemeldet habe, dass es mehr wird, und die rst ein jahr später damit kommen?

grüße

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Beitragvon Rossi » 28.04.2008, 19:39

Nun denn, die Rechtsprechung des BSG sagt hierzu, dass die Familienversicherung kraft Gesetzes beginnt wenn die Voraussetzungen vorliegen und genauso kraft Gesetzes endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Hier liegen offensichtlich die Voraussetzungen nicht mehr vor. Zudem konntest Du selber sehen, dass die Grenzen überschritten werden. Da ist also auch nicht viel mit Vertrauensschutz.

Drehen wir den Spiess mal um. Dein Einkommen liegt unter 355,00 bzw. 400,00 Euro und dennoch würde die KV die Beiträge fordern. Im Schweinsgalopp dackelst Du zur KV und sagt; das ist aber nicht richtig ich muss nichts löhnen. Genauso ist es leider umgekehrt.

Du kannst nicht auf den Fehler der KV hoffen. Dieses ist nur in eingeschränkten Fällen möglich, aber dann auch nur, wenn Du einen schriflichen Verwaltungsakt ( Bescheid) über die Familienversicherung hast. Da sind nämlich die Verfahrensvorschriften im Sinne von § 45 oder § 48 SGB X einzuhalten. Aber auch hier, wenn Du wusstes, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, geht es auch rückwirkend.

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Beitragvon pumaspuma » 29.04.2008, 12:18

danke für die antworten.

spielt es denn überhaupt eine rolle, ob ich es wusste doer nicht?
letztendlich ist es doch egal oder sehe ich da was falsch?

grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.04.2008, 18:32

Ja, unter Umständen spielt es eine Rolle. Und zwar dann, wenn Du einen Bescheid über die Feststellung der Familienversicherung hat. Denn dieser faltet eine sog. Rechtswirkung aus. In der Regel werden im Bereich der Krankenkassen diese Bescheide jedoch nicht erteilt, da es ein Massengeschäft ist. Sofern ein Bescheid vorliegt, dann kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen des Verfahrensrecht (vgl. § 45 / 48 SGB X) rückwirkend aufgehoben werden. Aber das sind dann leider Ringeltauben.

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Beitragvon pumaspuma » 06.05.2008, 08:40

hallo,
ich bins nochmal.
das ich zahlen muss, ist mir ja klar. aber doch nicht auf einmal.
jetzt haben die gefragt, ob ich nicht 100 € monatlich zahlen könnte zum normalen beitrag dazu. doppelter beitrag wäre drin. da kam sie damit an, dass die zuschläge (säumniszuschläge und kosten) höher wären als normal und das die vorgesetzte das nicht mitmachen würde.
was kann ich für deren fehler??????
ich habe ja immer nachgefragt, ob das mit der familienversicherung richtig ist. es kam aber nie eine antwort.
deshalb sehe ich es nicht ein irgendwelche gebühren zu zahlen.

grüße und danke


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