Rückwirkende Änderung der Versicherungsart?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Lorelai
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Rückwirkende Änderung der Versicherungsart?

Beitragvon Lorelai » 15.05.2008, 08:38

Hallo,
ich bin 26 Jahre alt und Studentin. Bisher war ich ganz normal studentisch versichert. Seit Februar sollte ich aber auf Wunsch meines Arbeitgebers mehr arbeiten (ca. 17 Std./Woche) und deshalb auf Steuerkarte (statt wie vorher auf 400,- € Basis).
Mein Arbeitgeber hat mich daraufhin ab Februar bei meiner Krankenversicherung als pflichtversichert angemeldet und die KV-Beiträge auch ordnungsgemäß abgeführt.
Nun erhielt ich gestern einen Brief meiner Krankenkasse, dass sie sich freuen, mich ab Februar wieder in der studentischen Krankenversicherung begrüßen zu dürfen und dass ich die Beiträge seit Feb. bis jetzt nachzahlen soll.
Nach Überprüfung meiner Abrechnung stellte ich fest, dass mein Arbeitgeber mich nun im April rückwirkend bis Februar als Werksstudent angemeldet hat! Die Pflichtversicherungsbeiträge hab ich aber gezahlt und auch noch nicht zurück erhalten!

Nun meine Frage: Geht das so einfach, dass ich für drei Monate rückwirkend als Werksstudent angemeldet werde, obwohl ich vorher als pflichversicherter Teilzeit-Arbeitnehmer angemeldet war? Besonders das "rückwirkend" stört mich!!! Wenn die das wenigstens ab sofort gemacht hätte, aber so!
Und die gezahlten Pflichtbeiträge muss ich doch wohl zurückkriegen bzw. mit der neuen Forderung verrechnen können, oder? Sonst zahle ich ja für Februar bis jetzt doppelt!

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und sorry, dass es etwas länger geworden ist!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 15.05.2008, 08:55

Hallo,

verzeihen Sie mir meine Ausdrucksweise, dass Sie als Pflichtversicherte gemeldet waren, war "Dummheit" oder Unwissen des Arbeitgebers. Die Werksstudentenlösung ist für beide Seiten die günstigere. Die zuviel gezahlten Sozialversicherungsbeiträge würde ich mir an Ihrer Stelle beim Arbeitgeber zurückholen!

Gruß
CM

Lorelai
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Beitragvon Lorelai » 15.05.2008, 09:09

Ja, dass das "Dummheit" vom Arbeitgeber war, sagte meine Steuerberaterin auch... Wobei für mich war das schon günstiger, denn mir wurde (wahrscheinlich fälschlich) in der Summe viel weniger abgezogen, als ich immer für die studentische Versicherung gezahlt hab...
Also kann der Arbeitgeber mich an- und ummelden, wie er grade lustig ist und das auch rückwirkend?!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 15.05.2008, 19:09

Lorelai hat geschrieben:Also kann der Arbeitgeber mich an- und ummelden, wie er grade lustig ist und das auch rückwirkend?!


Der AG ist für die Meldungen zuständig, klar müssen die zum Arbeitnehmer passen. Er wird die Meldung korrigiert haben.


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