Master im Ausland (2 Jahre)

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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maxl
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Master im Ausland (2 Jahre)

Beitragvon maxl » 09.06.2008, 09:41

Hallo,

ich bin derzeit noch familienversichert bei der TK. (Ich bin 24, hab Wehrdienst geleistet)
Ab August werde ich ein Masterstudium in Schweden absolvieren. Das heisst, ich bin an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben.

Ich benötige also eine Versicheung (ist das dann eine Zusatzversicherung oder eine völlig neue, unabhängige?) mit der ich in Schweden sowie bei Urlauben (Semesterferien) in Deutschland aber auch Fahrten z.B. in die umliegen Länder versichert bin.

Hat jemand einen Tipp für mich? Evtl. hätte ich auch noch Interesse an einer art Haftpflicht, falls mal etwas kaputt gehen sollte.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.06.2008, 19:59

Hallo Maxl,
als Tip zum nachlesen und leider auch eigenwerbung :-) Tarif AVL
Der Heimatbesuch ist beschränkt auf 3 Monate und nur für Notfälle.
Gruß
http://www.ruediger-maass.dkv.com/index ... zeit.phtml

dij
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Beitragvon dij » 09.06.2008, 20:52

Da du dich in Schweden voraussichtlich für mehr als ein Jahr niederlassen wirst, darfst bzw. mußt du dich dort beim Finanzamt (Skatteverket) in das Bevölkerungsregister (Folkbokföring) eintragen lassen; das ist geregelt im Folkbokföringslag (Gesetz 1991:481), § 3 Abs. 1. Eine wichtige Folge der Eintragung ist, daß du eine Personenkennzahl (personnummer) zugewiesen bekommst - falls du schon mal "richtig" in Schweden warst, wirst du die Wichtigkeit der letzten vier Ziffern kennen. ;-)

Wer in dem Register eingetragen ist, hat dann auch Anspruch auf kostenlose Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem (das ist in Schweden steuerfinanziert, nicht durch Krankenkassenbeiträge); dies ist geregelt wiederum in einem § 3 Abs. 1, allerdings eines anderen Gesetzes, nämlich des Hälso- och sjukvårdslag (Gesetz 1982:763). Entsprechend den Regelungen der Europäischen Union hast du dann auch Anspruch auf eine Europäische Krankenversicherungskarte, mit der du auf Auslandsreisen (wobei dann auch Deutschland zum Ausland gehört) innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums unvorhergesehen auftretende Erkrankungen behandeln lassen kannst.

Wichtige Einschränkungen: 1. Falls du unter den "umliegenden Ländern" auch Rußland verstehst (Raum St. Petersburg, oder die Oblast Kaliningrad), brauchst du dafür eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung, da Rußland nicht zum EWR gehört. 2. Zahnbehandlung ist in Schweden seit einiger Zeit im wesentlichen Privatsache und nicht von der allgemeinen Versicherung umfaßt. Hier solltest du über einen privaten Ergänzungstarif (bei einem deutschen oder einem schwedischen Versicherer) nachdenken.

maxl
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Beitragvon maxl » 10.06.2008, 14:54

Vielen Dank für die Antworten!

@dij Die kostenlose Behandlung schließt aber sicherlich keinen Rücktransport ins Heimatland (Deutschland) mit ein. Schweden ist ja dann das Heimatland.
Aber trotzdem vielen Dank für deine Infos!

Bei mir sieht es jetzt so aus. Ich bin noch bis Februar 2010 in Deutschland Familienversichert. Zusätzlich werde ich wohl bei mawista.com eine Auslandskranken- und Unfallversicherung abschließen. Die gilt nämlich generell im Ausland (außerhalb Deutschlands), egal wo. Für die Zeit in Deutschland bleibt mir ja dann noch meine normale Krankenkasse.

dij
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Beitragvon dij » 11.06.2008, 00:10

maxl hat geschrieben:Die kostenlose Behandlung schließt aber sicherlich keinen Rücktransport ins Heimatland (Deutschland) mit ein.


Richtig. Das bietet aber auch weder die deutsche gesetzliche Krankenversicherung noch, in der Praxis, die von dir genannte mawista Student: Kosten für den Rücktransport werden nur übernommen, wenn er "medizinisch notwendig" ist; es dürfte aber kaum Erkrankungen geben, die in Schweden nicht ausreichend behandelbar sind.

maxl hat geschrieben:Bei mir sieht es jetzt so aus. Ich bin noch bis Februar 2010 in Deutschland Familienversichert.


Vorausgesetzt, du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (§ 10 Abs. 1 SGB 5). Dafür kann man argumentieren (hängt noch von allem möglichem ab), aber ich würde es lieber nicht als gegeben voraussetzen. In Schweden anmelden mußt du dich so oder so (und es ist auch viel praktischer, ganz abgesehen von der Krankenversicherung).

maxl hat geschrieben:[mawista] Die gilt nämlich generell im Ausland (außerhalb Deutschlands), egal wo.


Hmm ... Ich sehe die Versicherungsbedingungen nicht ganz so positiv; das fängt schon damit an, daß "Heimatland" nicht eindeutig definiert ist. Ausgeschlossen sind Krankheiten "einschließlich deren Folgen", die vor Versicherungsbeginn schon bekannt waren. Psychotherapie ist nicht enthalten. Nur schmerzstillende Zahnbehandlung.

maxl hat geschrieben:Für die Zeit in Deutschland bleibt mir ja dann noch meine normale Krankenkasse.


Bzw. die schwedische Versicherung, mit europäischer Krankenversicherungskarte.

Ich würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall noch einmal beraten lassen.


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