Familienversicherung nach Exmatrkulation in Übergangszeit

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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linchen_0815
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Familienversicherung nach Exmatrkulation in Übergangszeit

Beitragvon linchen_0815 » 03.07.2008, 16:40

Hallo,

habe mal eine Frage, vielleicht weiß ja jemand eine Antwort.
Habe heute meine Zwangsexmatrikulation nach nicht bestehen einer Prüfung bekommen. Leider werde ich schon Ende Juli geext. Werde aber im Oktober an der FH weiter machen. Wie immer wollte ich in den Semesterferien arbeiten gehen in einem befristeten Arbeitsverhältnis, in dem man ja als Student quasi keine Abgaben hat. Trifft dies nun in meinem Fall noch zu? Gibt es jetzt auch diese 50Tage, die man auch nach dem Abi hatte? In denen man ja auch ohne Student zu sein Familienversichert war und sich fürs arbeiten nicht extra versichern musste? Oder muss ich mich in der Zeit selber irgendwie versichern?
Ich bin dankbar für jede Antwort.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.07.2008, 11:05

Wie alt bist Du denn?

Die sog. kurzfristige Beschäftigung (50 Tage im Jahr oder 2 Monate) ist nur dann sozialverischerungsfrei, wenn sie nicht berufsmässig ausgeübt wird. Bei einem Studenten ist es in der Regel nicht berufsmässig.

Aber Du bist ja derzeit kein Student mehr! Es gibt vom Spitzenverband der KVén einen Checkbogen zur Feststellung der Berufsmässigkeit. Findest Du im Internet.

linchen_0815
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Beitragvon linchen_0815 » 06.07.2008, 21:31

Oh danke für die Antwort....werde ich gleich mal gucken.
Bin 23Jahre...


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