Dringend: Beiträge zur Privaten KV nicht mehr gezahlt

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Jessi
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Dringend: Beiträge zur Privaten KV nicht mehr gezahlt

Beitragvon Jessi » 14.07.2008, 22:16

Hallo
Bin ganz neu hier und benötige einen dringenden Rat!

Also meine jüngere Schwester (21) und ich (23) haben beide vor Studienbeginn diesen Zettel mit der Befreiung von der Versicherungspflicht unterschrieben. Momentan sind wir beide zu 80% über die Behilfe (als Empfänger einer Waisenrente, wird gezahlt vom Bund) und zu 20% über die private KV über unseren Vater versichert.

Heute habe ich mit der Privaten KV telefoniert (meine eingereichten Rechnungen wurden nicht erstattet) und zwar weil die Krankenversicherungsbeiträge nicht gedeckt sind. Mein Vater hat ziemliche Geldprobleme (auch meinen Unterhalt lasse ich direkt beim Dienstherren pfänden)...
Aber was mach ich denn jetzt??? Wenn er die Beiträge nicht zahlen kann sind meine Schwester und ich ja nicht mehr versichert?! Können wir in eine studentische KV bei der gesetzlichen wechseln unter diesen Gesichtspunkten? Wie könnte man sich sonst noch versichern? Bieten die privaten auch einen studentischen Tarif an? Wenn ja hat jmd eine Idee was das kostet?
Hoffe auf viele gute Ideen und Beiträge!
Danke euch im voraus!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 14.07.2008, 22:25

hi Jessi,

bei der Versicherung des Vaters anrufen eine Vertragstrennung beantragen und die Versicherung selbst bezahlen.
Gruß

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Beitragvon Rossi » 14.07.2008, 23:23

Jooh, wird wohl nicht anderes übrig bleiben.

In die studentische Pflichtversicherung bei der GKV kommt ihr nicht mehr rein. Die damalige Befeiung ist für die Dauer des Ausbildungsabschnittes nicht widerrrufbar.

dij
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Beitragvon dij » 14.07.2008, 23:44

Bei 80% Beihilfe und in einem Ausbildungstarif ohne Alterungsrückstellung ist das wahrscheinlich sogar günstiger als die studentische Versicherung in der GKV.

Die Trennung des Vertrages ist durch § 206 Abs. 4 VVG garantiert. Es könnte höchstens sein, daß der Versicherer sich bei den aktuellen Rechnungen weiterhin etwas querstellt, weil im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, was vor der Kündigung zu passieren hat ...

Jessi
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Beitragvon Jessi » 15.07.2008, 00:20

Hej,
vielen Dank euch dreien schon mal für die schnellen Antworten... Das beruhigt mich doch etwas, da ich gesehen habe, dass die studentischen Tarife der PKV meist so bei 150€ beginnen. :?

Was würde eigentlich passieren, wenn mein Vater dann auch seinen Teil nicht mehr zahlen könnte? Kann die PKV dann den Vertrag kündigen? Und was wäre dann mit unseren Beiträgen??

Ich weiß, ich mache mir sehr viele Gedanken aber mit Krankenversicherung etc kenne ich mich nicht so besonders aus, das hat früher immer unsere Mutter geregelt...

dij
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Beitragvon dij » 15.07.2008, 01:41

Im Versicherungswesen unterscheidet man zwischen dem Versicherungsnehmer und den versicherten Personen. Der Versicherungsnehmer ist der, der juristisch den Vertrag innehat und an den alle Schreiben des Versicherers gehen usw.; eine versicherte Person ist dagegen jemand, für den die Versicherung gilt, d.h. sie zahlt dessen Krankheitskosten. Dabei ist es möglich, daß Versicherungsnehmer (VN) und versicherte Person (VP) identisch sind; es kann auch sein, daß der VN auch VP ist, aber noch weitere VPs vom Vertrag umfaßt sind; und als dritte Möglichkeit geht sogar, daß der VN selbst gar nicht in diesem Vertrag versichert ist.

In deinem bzw. eurem Fall ist es wohl so, daß euer Vater Versicherungsnehmer ist und der Vertrag ihn, dich und deine Schwester als versicherte Personen umfaßt. Die Vertragsteilung/-trennung bewirkt dann, daß jemand anderer – zum Beispiel du – zusätzlich Versicherungsnehmer wird mit einem Vertrag, der dann z.B. dich und deine Schwester umfaßt, während im verbleibenden Vertrag eures Vaters dann nur noch er selbst versichert ist. Die beiden Verträge haben dann nichts mehr miteinander zu tun.

An der Versicherung selbst ändert sich dadurch nichts, ihr bleibt alle in den gleichen Tarifen versichert wie bisher. Der Vorteil wäre eben, daß du dann selbst den "direkten Draht" zum Versicherer hättest und insbesondere sicherstellen könntest, daß du die Beiträge rechtzeitig bezahlst. Die Höhe dürfte in der Gegend von 50 Euro pro Person liegen. (Dem Prinzip nach habt ihr dann auch einen entsprechend höheren Unterhaltsanspruch gegen euren Vater; er zahlt ja auch den gleichen Betrag weniger direkt an den Versicherer.)

Jessi hat geschrieben:Was würde eigentlich passieren, wenn mein Vater dann auch seinen Teil nicht mehr zahlen könnte? Kann die PKV dann den Vertrag kündigen?


Ja. Anscheinend ist der Fall ja schon eingetreten - offenbar hat der Versicherer noch nicht gekündigt (davon hätte er euch als VPs benachrichtigen müssen), aber wenn er schon Erstattungen verweigert, ist eine gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen, und er könnte jetzt jederzeit kündigen. Tut er es, bleibt nur noch ein Monat Zeit, um die ausstehenden Beiträge nachzuzahlen.

Bei einer Vertragsteilung beträfe euch das dann nicht mehr, aber für euren Vater wäre es richtig blöd, weil er dann (jedenfalls teilweise - du schriebst von seinem Dienstherrn, also ist er vermutlich auch Beamter) unversichert wäre und zudem seine Alterungsrückstellungen verlorengingen. Er sollte unbedingt versuchen, sich wenigstens noch ins nächste Jahr zu schleppen! Dann gilt eine etwas günstigere Rechtslage.

Jessi hat geschrieben:Ich weiß, ich mache mir sehr viele Gedanken


Das ist nicht falsch, die Sache ist wichtig und gerade an einem durchaus heiklen Punkt.

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wie lange in PKV-Familientarif?

Beitragvon Jessi » 17.07.2008, 01:15

Hallo mal wieder :)

Vielen Dank euch allen, ich war heute bei der PKV und habe die Vertragsabtrennung beantragt. Nun muss nur noch mein Vater unterschreiben, aber da ihn das finanziell günstiger kommt, hoffe ich mal dass er das macht.
Die Ratschläge hier sind wirklich gut =D> daher hoffe ich auf noch einen:

Die Beraterin bei der PKV meinte heute, ich könne nur noch bis zum 25ten Lebensjahr im günstigen Tarif der Familienversicherung bleiben, danach müsste ich einen eigene studentische Versicherung abschließen (die ja wesentlich teurer ist). Wie kommt die gute Frau auf das 25.Lebensjahr? Weil dann der Kindergeldbezug endet? Ich bin ja aber selbst beihilfeberechtigt, da ich Halbwaisenrente beziehe, die bis zum 27.Lebensjahr gezahlt werden kann (solange ich noch studiere). Wie lange darf ich also den günstigeren Tarif "genießen"?... Hoffe ich konnte halbwegs ausdrücken wo hier mein Problem liegt... [-o<

dij
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Re: wie lange in PKV-Familientarif?

Beitragvon dij » 17.07.2008, 03:08

Jessi hat geschrieben:Die Beraterin bei der PKV meinte heute, ich könne nur noch bis zum 25ten Lebensjahr im günstigen Tarif der Familienversicherung bleiben, danach müsste ich einen eigene studentische Versicherung abschließen (die ja wesentlich teurer ist). Wie kommt die gute Frau auf das 25.Lebensjahr? Weil dann der Kindergeldbezug endet?


Ja, wahrscheinlich; denn daran hängt die Beihilfe im Normalfall, also wenn die Eltern noch leben. Ist aber in deinem Fall falsch, wie du ja schon gemerkt hast. :) (Nicht besonders übersichtlich: § 2 der BhV des Bundes verweist auf § 23 BeamtVG und indirekt auf § 61 BeamtVG, der verweist auf die Kinder-Definition des EStG „in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung“, und das ist die mit der 27-Jahres-Grenze.)

Jessi hat geschrieben:Ich bin ja aber selbst beihilfeberechtigt, da ich Halbwaisenrente beziehe, die bis zum 27.Lebensjahr gezahlt werden kann (solange ich noch studiere).


Das ist sogar eine Muß-Vorschrift: Wenn du sie beantragst (und die Voraussetzungen erfüllst), bekommst du sie auf jeden Fall weiter, und damit auch die Beihilfe.

Jessi hat geschrieben:Hoffe ich konnte halbwegs ausdrücken wo hier mein Problem liegt... [-o<


Ich denke schon; allerdings ist der Begriff „Familienversicherung“ von der GKV sozusagen reserviert, während es hier einfach so ist, daß 80% der Krankheitskosten anderweitig abgedeckt werden und deshalb nur 20% versichert werden müssen (was entsprechend auch nur ungefähr 20% kostet). Ist natürlich nur wichtig, wenn du mit Leuten redest, die sich in Sachen KV auskennen – aber die kann das sonst ganz schön verwirren. :mrgreen:


Theoretisch könnte die Frau von der PKV auch noch etwas anderes gemeint haben: Viele Versicherer bieten besondere Ausbildungstarife an, die noch einmal günstiger sind als die entsprechenden Nicht-Ausbildungstarife (weil auf das Ansparen von Alterungsrückstellungen verzichtet wird). Diese Ausbildungstarife kann jeder Versicherer gestalten, wie er mag, und auch mit jeweils eigenen Altersgrenzen versehen. Prinzipiell könnte es also sein, daß diese zusätzliche Ermäßigung bei eurem Versicherer mit 25 entfällt. Da verfünffacht sich der Beitrag aber nicht (wie ungefähr beim Wegfall der Beihilfe), sondern grob geschätzt kommt vielleicht ein Drittel drauf.

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Beitragvon Jessi » 17.07.2008, 09:51

Vielen Dank erneut für die umfangreiche Erklärung!

Ich konnt nämlich leider zu dieser Altersgrenze nichts auf den Seiten meiner PKV finden...
Naja, dann werde ich die nächstes Jahr (wenn ich 25 werde) mal davon überzeugen, dass ich noch bis 27 den günstigeren Tarif möchte :)


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