Krankenversicherung während Referendarzeit

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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wilfried
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Krankenversicherung während Referendarzeit

Beitragvon wilfried » 20.07.2008, 16:47

Hallo, zur Situation:
Ich bin selber in der PKV - meine Frau hatte zuletzt im Lehramt ihr Examen bestanden; die anschl. Referendarzeit ist über ein halbes Jahr versetzt beginnend. Während des Studiums war sie über ein Studententarif versichert; im Anschluss für ca. 2 Monate freiwillig versichert (Keine Anstellung - arbeitssuchend);
im Anschluss, als sie die berufliche Übergangsstelle begann (bis zum Beginn der Referendarzeit) , bis heute, in der GKV über den Arbeitgeber.

Welche Möglichkeit hat sie ab September (Kündigungsfristen ? ), wenn sie ihre Referendarzeit in NRW beginnt ? muss sie sich wieder freiwillig versichern ?

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Beitragvon Rossi » 20.07.2008, 22:26

Ich denke mal, dass die Holde aufgrund des Erwerbseinkommens gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt) versichert ist. Diese Pflichtversicherung endet kraft Gesetzes, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Kündigungsfristen braucht man hier nicht einhalten.

Wenn sie anschliessend einen Beihilfeanspruch hat, dann kann sie sich für den Rest privat versichert. Sie kann natürlich auf freiwillig in der GKV verbleiben. Aber meistens ist die Restkostenabsicherung in der privaten Versicherung günstiger als die freiwillige in der gesetzlichen KV.

Frank
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Beitragvon Frank » 21.07.2008, 12:49

Hallo,

als Referendarin ist sie doch auch beihilfeberechtigt. Sofern sie keine erheblichen Vorerkrankungen hat, kann sie sich über Beihilfe / PKV privat versichern. Wärend der Referendarszeit erhält sie vergünstigte Ausbildungskonditionen.


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