Arbeitsvertrag im Ausland

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Ivonne
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Arbeitsvertrag im Ausland

Beitragvon Ivonne » 17.07.2008, 11:57

Hallo,

ich bin zur Zeit Studentin (im 10. Semester), 28 Jahre und schreibe bis August an meiner Diplomarbeit. Leider bin ich nach der Abgabe der DA noch nicht fertig, sondern muss noch bis zur Verteidigung immartrikuliert bleiben. Die Verteidigung wird voraussichtlich Ende 2008 stattfinden. Ab 15.09. habe ich einen Arbeitsvertrag (als "vollwertige" Angestellte) im Ausland (Thailand), mein dortiger Arbeitgeber wird mich auch versichern. In Deutschland bin ich zur Zeit ueber die DAK versichert (Krankenversicherung der Studenten).

Besteht eine Moeglichkeit, aus der Krankenverischerung der Studenten auszutreten, bevor ich Deutschland verlasse? Laut Aussage der DAK ergeht, bei Kuendigung meinerseits, eine Mitteilung an meine Universitaet, welche mich daraufhin Zwangsexmatrikuliert... wie gesagt, bis zur Verteidigung muss ich immatrikuliert bleiben.
Stimmt das denn so? Gibt es irgendeine Moeglichkeit, so dass ich nicht drei oder vier Monate "umsonst" den Beitrag weiter bezahlen muss - in Thailand kann ich keinerlei Leistung der DAK in Anspruch nehmen. Koennte mir eine Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass ich versichert sein werde, vor der Zwangsexmatrikulation bewahren?

Ausserdem habe ich bereits die letzen 15 Monate, die ich ebenfalls im Ausland war, brav meine Beitraege - ohne Gegenleistung - gezahlt. Die verschiedenen DAK Angestellten mit denen ich damals gesprochen habe, beriefen sich vor allem auf das Sozialprinzip (ich denke ich war jetzt sozial genug).

Danke fuer Ihre / Eure Hilfe
Ivonne

Ivonne
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Studentische Krankenversicherung & Arbeitsvertrag im Aus

Beitragvon Ivonne » 22.07.2008, 12:52

Kann niemand einen Beitrag leisten zu meiner Frage? Hat von euch vielleicht schon jemand Erfahrungen mit der gleichen Problematik gesammelt? Wenn ja, wie seid Ihr verfahren?

Viele Gruesse, mit Hoffnung auf viel Feedback,
Ivonne

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.07.2008, 21:18

Ich würde Kontakt mit der UNI aufnehmen und den Sachverhalt schildern, ob dann in der Tat eine Exmatrikulation erfolgt. Dieses entscheidet nämlich - meines Erachtens nicht die KV - sondern die Uni.

Du hast vermutlich in Deutschland dann auch nicht mehr den gewöhnlichen Aufenthalt, richtig? Du ziehst doch mit Sack und Pack nach Thailand, oder nicht?!

Warum sollst Du dann noch in Deutschland versichert sein.

Ansonsten mal bei der DVKA nachfragen. Vielleicht gibt es ja mit Thailand SV-Abkommen, glaube ich aber eher nicht.

Guckst Du hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html


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