Ich habe ein Versicherungsproblem mit folgendem Sachverhalt.
Nach Vollendung der 12 Klasse und dem bei mir damit verbundenen Erwerb des „schulischen Teils der Fachhochschulreife“ habe ich das Fachgymnasium verlassen, in der Absicht direkt nach einem „Ergänzungspraktikum“ (vorgeschriebenen 12 Monaten Volleit um die Voraussetzung für die Zuerkennung der Fachhochschulreife zu erhalten) an einer Fachhochschule zu studieren. Vor dem Praktikum musste ich den 13 Monate andauernden Zivildienst ableisten. Bei der darauf folgenden Studienplatzvergabe konnte ich einige male nicht berücksichtigt werden (Keine ZVS bei Fachhochschulen), da die selektierten Fachhochschulen mir keinen Studienplatz erteilen konnten wegen NC-Vergabe, bzw zu weniger Wartesemester. Also habe ich Vollzeit gearbeitet (keine Ausbildung, da ja Wunsch nach Studium) um Wartesemester zu produzieren, in dieser Zeit war ich ganz normal GKV versichert. Nachdem ich genug Wartesemester produziert hatte, glückte endlich die Immatrikulation im Jahr 2002. Bei Eintritt ins Studium war ich zunächst kostenneutral familienversichert über GKV, dann kam ich in die Versicherung der Studenten / GKV mit 26 (25+Zivildienst). Da ich im Februar 2008 jedoch 30 Jahre alt geworden bin, soll ich nun höhere Beiträge Zahlen, außer es liegen besondere Gründe vor. Am 01.03.2008 fing das 12'te Semester bei mir an. Das Versicherungsunternehmen hat von mir immer die Semesterbescheinigungen gewünscht, welches Sie auch bekommen hat. War also in Kenntnis, dass genau genommen mein Versicherungsschutz ohne Angabe von Gründen eigentlich schon mit Beginn des 01.03.2008 (...zum Ende des nächsten Semestes in dem der Student 30 wird...) endet. Mit den 30 Jahren komme ich nun aktuell am 01.09.2008 in das 13'te Semester. Ich habe nun recherchiert welche Gründe in Betracht kommen-
Die Wahrheit ist, am liebsten hätte ich schon damals gleich nach der Schule studiert...
Gelten meine Versuche sich zu bewerben an den Fachhochschulen als Aufschubzeit, obwohl ich Vollzeit gearbeitet habe? Belege von Ablehnungsbescheiden wären noch einige in meinen Akten vorhanden.
Gilt meine Pflicht-Zivildienst-Zeit als Aufschubzeit, unter dem Context dass ich noch keine vollwertige Hochschulzugangsberechtigung hatte, aber sehr wohl den wesentlichen Teil (eben den schulischen Teil der Fachhochschulreife)?
Ich meine es heisst „wenn die Wehr/Zivildienstzeit DIREKT nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und DIREKT vor Studienbeginn stattgefunden hat, liegt ein „besonderer Grund“ vor und die Versicherung könne um jene Zeit ausgeweitet werden.
Gilt mein Praktikum als Aufschubzeit, da es zur Ergänzung notwendig war?
Meine Fakultät setzt ein absolviertes Praktikum voraus, dass Praktikum zur Ergänzung meiner Fachhochschulreife wurde auch an der Fachhochschule selbst anerkannt?
Kann die GKV einen Nachanspruch stellen vom 01.03.2008 bist zum aktuellen Monat, auch wenn Sie von meinem Geburtsdatum, sowie Semesterbescheinigungen wusste? Müsste ich diesen dann zahlen, oder nicht?
Falls ich in eine PKV wechseln sollte um Kosten zu sparen, wäre ich an diese auch nach Studium gebunden?
Auflistung des zeitlichen Ablaufs:
3 Dezember 1998 → Bescheinigung über den Teil der Fachhochschulreife der im Fachgymnasium Wirtschaft erworben werden kann.
4.1.1999 – 31.01.00 → Zivildienst
01.02.2000 – 31.01.2001 → Praktikum
nach dem Praktikum Vollzeitjob ohne Ausbildung für Wartesemester
04.01.2001 → Antragstellung auf Anerkennung / Niedersachsen
14.05.2001 → Zuerkennung der Fachhochschulreife / Niedersachsen
08.07.2002 → Zuerkennung 08.07.2002 / Berlin
danach Studiumbeginn
Vielen Dank für dieses kostenfreie Forum und für die Beschäftigung mit meinem komplexen Fall.
GKV->30 Jahre, Ausnahmegründe: Zivildienst? Rückanspruch?
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