Verdienst als Musiker und Minijob bei Familienversicherung

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

beppone1960
Beiträge: 1
Registriert: 16.09.2008, 15:47

Verdienst als Musiker und Minijob bei Familienversicherung

Beitragvon beppone1960 » 16.09.2008, 16:10

Mein Sohn (19) besucht eine Musikfachschule und hat einen Minijob. Da er auch noch als Muiker tätig ist, darf er meiner Meinung nach mit beiden Einkommen nicht über 400,-- € monatlich kommen, damit er in der Familienversicherung bleiben kann. Der verdienst in der privaten Kapelle muß wohl angerechnet werden. Da er unter anderem auch in der Blaskapelle eines Musikvereines mit Gemeinnützigkeit und als Orgelaushilfe in der Kirche spielt, müssten diese beiden Tätigkeiten nach § 3 Einkommensteuergestz bis zu 2.100,-- € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Sind sie damit auch unschädlich für die Familienversicherung? Oder kann man bei gelegentlichen Auftritten als Musiker von einer Aufwandsentschädigung ausgehen, die nur die (ja tatsächlich entstandenen) Ausgaben für Instrumente, Proben ect. abdeckt und daher grundsätzlich unschädlich ist?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.09.2008, 21:05

Im Bereich der Familienversicherung ist das sog. Gesamteinkommen massgebend.

Unter Gesamteinkommen versteht man das Einkommen im Sinne des Steuerrechts.

Das heisst, sofern der Steuerfreibetrag von 2.100,00 Euro bei den sog. Aufwandsentschädigungen (Blaskapelle) überschritten wird, wird dieses angerechnet.

Die Gesamtgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung darf in dem Fall, wo zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird und gfs. Einkünfte aus der Blaskappelle (oberhalb von 2.100,00 Euro jährlich), 400,00 Euro nicht überschreiten.

D. h. es ist hier alles zusammenzurechnen.


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste