werkstudent - nachforderung

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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bend
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werkstudent - nachforderung

Beitragvon bend » 15.01.2007, 23:29

hi. habe folgende frage:
ich studiere seit 2002 und arbeite nebenher. heute war ich beim arzt, der mir sagte, meine kk-karte sei ungültig. bei der nachfrage bei der kk sagte man mir, ich sei seit 1.1.2005 nicht mehr krankenversichert.
bis zu dem zeitpunkt wurden mir kk-beiträge vom lohn abgezogen, also pflichtversichert. ab 1.1.05 hätte ich mich als student selbst versichern müssen, d.h. ich müsste nun rückwirkend abschließen, macht 1.300.- Euro. :shock:
Es ist allerdings so, daß mein arbeitgeber die meldung, daß ich werkstudent bin und mich selbst versichern muss, erst im oktober 2006 (!), also 1 1/2 jahre später, rückwirkend bei der kk gemacht hat. ich selbst wurde nie informiert, weder von der kk noch vom arbeitgeber. während der ganzen zeit gingen keine beiträge bei der kk ein, die sich aber nicht gemeldet hat, obwohl ich auch arztbesuche etc hatte, daher habe ich darauf nie geachtet.
natürlich habe ich keine 1300 euro über,die ich mal eben so zahlen kann.
hätte man mich informieren müssen? hab ich nur gepennt?
bin dankbar für infos! gruß, b

Andi
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Beitragvon Andi » 16.01.2007, 09:25

Im SGB V steht:

§ 198 Meldepflicht des Arbeitgebers für versicherungspflichtig Beschäftigte

Der Arbeitgeber hat die versicherungspflichtig Beschäftigten nach den §§ 28a bis 28c des Vierten Buches an die zuständige Krankenkasse zu melden.


Zum einem hat der Arbeitgeber versäumt, rechtzeitig seiner Meldepflicht nachzukommen. Den Beitragsrückstand mußt du aber zahlen. Da würde ich mich an den Arbeitgeber schriftlich wenden und mit ihn auffordern, einen Teil der Beiträge zu übernehmen.
Dies ist keine Rechtsauskunft. Das kann dir nur ein Anwalt genau sagen, aber so würde ich das machen. Du kannst auch deine Frage mal bei www.frag-einen-anwalt.de stellen.


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