Mein Sohn hat sich für 3 Semester exmatrikulieren lassen und war
in dieser Zeit im Ausland, allerdings nicht krankenversichert.
Nun ist er wieder immatrikuliert und soll die 18 Monate nachzahlen,
obwohl er nicht in Deutschland war. Ist das gesetzmäßig wirklich so
verankert?
Nachforderungen bei Auslandsaufenthalt
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