Krankenversicherung nach Beendigung des Studiums

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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bondgirl
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Krankenversicherung nach Beendigung des Studiums

Beitragvon bondgirl » 28.11.2008, 11:40

Hallo zusammen!

Ich hoffe, es kann mir jemand bei meinem kleinen Problem weiterhelfen.

Kurz zu meiner Situation:
Ich habe in diesem Monat mein Studium beendet (letzte Woche war die Absolventenfeier). Das bedeutet, ich werde ab nächsten Monat offiziell keine Studentin mehr sein. Ich war bis jetzt als Studentin selbst gesetzlich krankenversichert (27 Jahre). Im Januar habe ich vor in die USA für drei Monate auf Touristenvisum zu reisen, um meine Sprachkenntnisse zu verbessern. Selbstverständlich wollte ich für die ca. 90 Tage eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese Reise wird mich ziemlich viel kosten (ich werde vielleicht mit dort noch Sprachunterricht nehmen, was auch jede Menge kostet). Nun wollte ich nicht doppelt verichert sein.

Nun meine Frage:
Wie lange bleibe ich nach der Exmatrikulation bei meiner alten Krankenversicherung unter dem alten Status krankenverichert? Ich habe schon im Internet gelesen, dass man da noch einen Monat versichert bleibt. Stimmt das? Wenn das nämlich stimmt dann bin ich noch für den Dezember hier versichert, für die paar Tage im Januar nicht, das kann ich aber verkraften. Kann mir da jemand eine Info darüber geben?

Ich würde mich über zahlreiche und hilfreiche Antworten freuen :D

Frank
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Beitragvon Frank » 28.11.2008, 12:43

Hallo erstmal,

und Glückwunsch zum Abschluss.-cup-

In Deutschland besteht die Pflicht zur Krankenversicherung. Dass heißt, du wirst dich auch in Deutschland versichern müssen auch wenn du für 90 Tage in die USA fliegst. Du wanderst ja nicht aus. Dein Lebensmittelpunkt bleibt ja in Deutschland.

Da deine Krankenkasse nicht für ärztliche Leistungen in den USA bezahlt, benötigst du noch zusätzlich die Auslandsreisekrankenversicherung.

Deine Krankenkasse bietet dir vielleicht nach Abschluss des Studiums den "Absolventen-Tarif" ein. Der ist für 6 Monate etwas günstiger als der Mindestbeitrag in der GKV, der so bei ca. 140 monatlich liegt.

Liebe Grüße
Frank, der für die Gesetze in Deutschland auch nichts kann

bondgirl
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Beitragvon bondgirl » 28.11.2008, 16:53

Danke für diese Info. Aber:
Ich habe bereits vor ein zwei Monaten mit meiner Versicherung gesprochen und es wurde mir gesagt, dass ich mich für die Zeit in den USA nicht in BRD krankenversichern muss. Also sie haben mir nicht gesagt, dass die Pflicht besteht hier in BRD versichert zu bleiben.

???

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Beitragvon Rossi » 28.11.2008, 17:37

Die Versicherungspflicht besteht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Diese Pflicht endet, wenn:

.... (13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem

....

2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.




Und genau dort, dürfte das Problem sein. In den 90 Tagen, verlegst Du weder den Wohnsitz noch gibst Du den gewöhnlichen Aufenthalt auf.

Frank
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Beitragvon Frank » 28.11.2008, 17:44

bondgirl hat geschrieben:Ich habe bereits vor ein zwei Monaten mit meiner Versicherung gesprochen und es wurde mir gesagt, dass ich mich für die Zeit in den USA nicht in BRD krankenversichern muss.


Ich gehe mal davon aus, dass ihr telefoniert habt. Wenn du das nächste mal ein Auskunft erhälst, bitte nochmal um eine schriftliche Bestätigung. Dann muss sich dein Gesprächspartner nämlich vergewissern, ob das auch alles so stimmt, was er erzählt.

bondgirl
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Beitragvon bondgirl » 29.11.2008, 14:49

bondgirl hat Folgendes geschrieben:
Ich habe bereits vor ein zwei Monaten mit meiner Versicherung gesprochen und es wurde mir gesagt, dass ich mich für die Zeit in den USA nicht in BRD krankenversichern muss.


Ich gehe mal davon aus, dass ihr telefoniert habt. Wenn du das nächste mal ein Auskunft erhälst, bitte nochmal um eine schriftliche Bestätigung. Dann muss sich dein Gesprächspartner nämlich vergewissern, ob das auch alles so stimmt, was er erzählt.


Nein eben ich war bei der Geschäftsstelle. Aber wenn das so stimmt, was ihr mir sagt, dann wurde ich von meiner Krankenkasse falsch beraten. Ich habe auch schon anderswo die Erfahrung gemacht, dass falsche Informationen von Beratern gegeben werden. Das bedeutet, dass ich mich auch nicht darauf verlassen kann, was die sagen. Aber danke schön, ich werde auf jeden Fall nochmal zu meiner Krankenkasse gehen.


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