hallo zusammen,
ich bin 34-jähriger student (zweitstudium und brauche wohl noch 2 jahre bis abschluss) und habe nach meiner letzten pflicht-gkv, die 08/08 endete, die 3 monate antragsfrist zur freiwilligen-gkv verpasst und muss deshalb nach meinem kenntnisstand entweder weiter in die pflicht-gkv (dann aber alle beiträge seit 08/08 nachzahlen, obwohl seitdem kein versicherungsschutz bestand) oder in eine pkv. stimmt das erstmal soweit oder gibt es auch gkv's, die nach mehr als 3 monaten ablauf der pflichtversicherung freiwillig versichern?
das hauptproblem ist, dass ich weiterhin studentisch versichert bleiben möchte, weil das a) einige arbeitgeber verlangen und b) für mich mit weniger abzügen verbunden ist (und c) es wahrscheinlich auch für die uni ein problem sein könnte, wenn ich als normaler arbeitnehmer in der pflicht-gkv wäre, weil ich ja eigentlich student bin und für eine arbeitnehmer-pflicht-gkv mehr als 20h/woche arbeiten müsste, dann also eigentlich nicht mehr vorrangig student wäre, oder?!)
am einfachsten wäre also wahrscheinlich eine studentische pkv, oder?
deshalb habe ich nun zur studentischen pkv ein paar fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann. da es wahrscheinlich schwierig ist, allgemein für alle pkv's zu antworten, wäre es mir am liebsten, wenn jemand eine bestimmte (empfehlenswerte) pkv nennen kann, auf die die antworten bezogen sind:
1. gibt es mindestvertragslaufzeiten in der studentischen pkv?
2. bis zu welchem lebensjahr kann ich die studentische pkv nutzen (nur bis 35?! bin ich bald, was dann? wieder pflicht-gkv, noch immer keine freiwillige gkv? schwierig, weil s.o.)?
3. was würde mich die (dann nichtstudentische) weiterversicherung in der selben pkv nach diesem zeitpunkt kosten (v.a. wenn ich mich im falle einer mindestvertragslaufzeit zu einer solchen verpflichte)?
4. kann ich nach ablauf dieser studentischen pkv sofort und ohne weiteres wieder in eine gkv (pflicht-gkv, weil freiwillig wahrscheinlich auch dann noch immer nicht geht, s. 2.) wechseln?
5. und zu guter letzt: was kostet denn diese (bzw. irgendeine empfehlenswerte) studentische pkv und was würde sie im falle einer nichtstudentischen weiterversicherung kosten?
vielen, vielen dank für die gefühlten 1000 fragen,
mfg,
hartmaric
studentische pkv
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: studentische pkv
Sowohl die sogenannte Private Studentische Krankenversicherung (die ohnehin einige Besonderheiten hat) wie auch normale Ausbildungstarife der PKV fallen weg, weil sie nur bis zum 34. Geburtstag möglich sind (Vorgabe der Kalkulationsverordnung).
Somit bleibt entweder die Weiterversicherung in der GKV oder ein regulärer Tarif in der PKV.
Der Versicherungsschutz besteht, wenn auch nur für akute Fälle. Die Beitragszahlungspflicht besteht grundsätzlich auch.
Die Art der Versicherung ist dafür unerheblich. Es kommt nur auf die Studenteneigenschaft an (d.h. zum Beispiel überwiegender Teil der Zeit wird auf das Studium verwendet).
Nein. Einmal Versicherung in der PKV, immer Versicherung in der PKV, bis eventuell Versicherungspflicht eintritt (beispielsweise als Arbeitnehmer).
Somit bleibt entweder die Weiterversicherung in der GKV oder ein regulärer Tarif in der PKV.
hartmaric hat geschrieben:weiter in die pflicht-gkv (dann aber alle beiträge seit 08/08 nachzahlen, obwohl seitdem kein versicherungsschutz bestand)
Der Versicherungsschutz besteht, wenn auch nur für akute Fälle. Die Beitragszahlungspflicht besteht grundsätzlich auch.
hartmaric hat geschrieben:das hauptproblem ist, dass ich weiterhin studentisch versichert bleiben möchte, weil das a) einige arbeitgeber verlangen und b) für mich mit weniger abzügen verbunden ist
Die Art der Versicherung ist dafür unerheblich. Es kommt nur auf die Studenteneigenschaft an (d.h. zum Beispiel überwiegender Teil der Zeit wird auf das Studium verwendet).
hartmaric hat geschrieben:4. kann ich nach ablauf dieser studentischen pkv sofort und ohne weiteres wieder in eine gkv (pflicht-gkv, weil freiwillig wahrscheinlich auch dann noch immer nicht geht, s. 2.) wechseln?
Nein. Einmal Versicherung in der PKV, immer Versicherung in der PKV, bis eventuell Versicherungspflicht eintritt (beispielsweise als Arbeitnehmer).
hallo dij,
vielen dank für die schnelle antwort. wenn sie auch nicht sehr erfreulich ist, weiß ich doch zumindest, was NICHT geht - die gewünschte studentische freiwillige gkv bzw stud. pkv. trotzdem ist mir nicht klar, warum die pflicht-gkv nun die lösung sein soll, weil ich dann doch nicht studentisch versichert bin, oder?
vielleicht sollte ich etwas weiter die situation ausführen: ich habe zwei arbeitgeber, die ich auch beide behalten möchte: bei a bin ich werksstudent - also fest, bei b studentische bedarfskraft - also gelegentlich. a sagt, als werkstudent über 30 muss ich mich selbst versichern, bietet mir aber alternativ auch einen arbeitnehmervertrag mit pflicht-gkv an. b sagt, bei ihm könne ich nur studentisch arbeiten, also NICHT arbeitnehmerisch im zweitjob o.ä.. bei b muss ich also auch offiziell student sein.
da es nun versicherungsrechtlich nicht gehen wird, dass ich bei a arbeitnehmerisch arbeite, bei b aber studentisch, muss ich doch bei beiden als student arbeiten, ja? und wenn ich als student arbeite, muss ich mich doch auch als student versichern, oder?! ist es etwa möglich, beim arbeitgeber einen studentenvertrag zu haben, bei der versicherung aber einen arbeitnehmervertrag?
das problem ist doch, dass mich die gkv nicht mehr studentisch pflichtversichert, weil ich über 30 bin, nicht mehr studentisch freiwillig, weil ich die antragsfrist versäumt habe und die pkv nicht studentisch, weil nur bis 34. geburtstag. demnach kann ich doch, wie sie auch sagen, nur in die gkv mit normalem arbeitnehmervertrag - also arbeitnehmerisch pflichtversichert?! oder meinen sie es geht, dass bei beiden arbeitgebern einen studentenvertrag habe, mich versicherungsmäßig aber über job a arbeitnehmerisch pflichtversichern lasse und job b dann ebenso über diese versicherung mitläuft? oder ist es so, dass ich bei beiden arbeitgebern UND bei der versicherung zwar als student registriert bin, bei der versicherung aber arbeitnehmerbeiträge bezahle? und wenn das so wäre, wie wird dann verfahren? zahlen die arbeitgeber einfach nichts für mich, als wäre ich freiwillig versichert, ich zahle aber selbst die vollen beiträge in die pflichtversicherung? oder wie oder was?
entschuldigen sie bitte mein unverständnis und die 100 fragen! wie sie sehen, habe ich keine ahnung von versicherungs- und arbeitsvertragsrecht, möchte aber einfach meine uni legal (studentisch, nicht arbeitnehmerisch, weil ich das nicht darf im vollzeitstudium, soweit ich weiß) fertigmachen und muss dafür meine jobs behalten.
deshalb nochmals vielen dank für die antwort und viele grüße!
vielen dank für die schnelle antwort. wenn sie auch nicht sehr erfreulich ist, weiß ich doch zumindest, was NICHT geht - die gewünschte studentische freiwillige gkv bzw stud. pkv. trotzdem ist mir nicht klar, warum die pflicht-gkv nun die lösung sein soll, weil ich dann doch nicht studentisch versichert bin, oder?
hartmaric hat Folgendes geschrieben:
das hauptproblem ist, dass ich weiterhin studentisch versichert bleiben möchte, weil das a) einige arbeitgeber verlangen und b) für mich mit weniger abzügen verbunden ist
Die Art der Versicherung ist dafür unerheblich. Es kommt nur auf die Studenteneigenschaft an (d.h. zum Beispiel überwiegender Teil der Zeit wird auf das Studium verwendet).
vielleicht sollte ich etwas weiter die situation ausführen: ich habe zwei arbeitgeber, die ich auch beide behalten möchte: bei a bin ich werksstudent - also fest, bei b studentische bedarfskraft - also gelegentlich. a sagt, als werkstudent über 30 muss ich mich selbst versichern, bietet mir aber alternativ auch einen arbeitnehmervertrag mit pflicht-gkv an. b sagt, bei ihm könne ich nur studentisch arbeiten, also NICHT arbeitnehmerisch im zweitjob o.ä.. bei b muss ich also auch offiziell student sein.
da es nun versicherungsrechtlich nicht gehen wird, dass ich bei a arbeitnehmerisch arbeite, bei b aber studentisch, muss ich doch bei beiden als student arbeiten, ja? und wenn ich als student arbeite, muss ich mich doch auch als student versichern, oder?! ist es etwa möglich, beim arbeitgeber einen studentenvertrag zu haben, bei der versicherung aber einen arbeitnehmervertrag?
das problem ist doch, dass mich die gkv nicht mehr studentisch pflichtversichert, weil ich über 30 bin, nicht mehr studentisch freiwillig, weil ich die antragsfrist versäumt habe und die pkv nicht studentisch, weil nur bis 34. geburtstag. demnach kann ich doch, wie sie auch sagen, nur in die gkv mit normalem arbeitnehmervertrag - also arbeitnehmerisch pflichtversichert?! oder meinen sie es geht, dass bei beiden arbeitgebern einen studentenvertrag habe, mich versicherungsmäßig aber über job a arbeitnehmerisch pflichtversichern lasse und job b dann ebenso über diese versicherung mitläuft? oder ist es so, dass ich bei beiden arbeitgebern UND bei der versicherung zwar als student registriert bin, bei der versicherung aber arbeitnehmerbeiträge bezahle? und wenn das so wäre, wie wird dann verfahren? zahlen die arbeitgeber einfach nichts für mich, als wäre ich freiwillig versichert, ich zahle aber selbst die vollen beiträge in die pflichtversicherung? oder wie oder was?
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entschuldigen sie bitte mein unverständnis und die 100 fragen! wie sie sehen, habe ich keine ahnung von versicherungs- und arbeitsvertragsrecht, möchte aber einfach meine uni legal (studentisch, nicht arbeitnehmerisch, weil ich das nicht darf im vollzeitstudium, soweit ich weiß) fertigmachen und muss dafür meine jobs behalten.
deshalb nochmals vielen dank für die antwort und viele grüße!
hartmaric hat geschrieben:da es nun versicherungsrechtlich nicht gehen wird, dass ich bei a arbeitnehmerisch arbeite, bei b aber studentisch, muss ich doch bei beiden als student arbeiten, ja?
Richtig: einmal so und einmal anders geht nicht.
hartmaric hat geschrieben:und wenn ich als student arbeite, muss ich mich doch auch als student versichern, oder?! ist es etwa möglich, beim arbeitgeber einen studentenvertrag zu haben, bei der versicherung aber einen arbeitnehmervertrag?
Sozusagen, aber einen „Arbeitnehmer-Versicherungsvertrag“ gibt es nicht – es ist einfach eine ganz normale Versicherung.
hartmaric hat geschrieben:zahlen die arbeitgeber einfach nichts für mich, als wäre ich freiwillig versichert, ich zahle aber selbst die vollen beiträge in die pflichtversicherung? oder wie oder was?
Ja. Oder auch in eine private Versicherung; oder gar keine Beiträge, wenn Familienversicherung bestehen würde; usw. Den Arbeitgebern kann schlichtweg egal sein, wie und wo die Versicherung besteht, für sie ist nur die Studenteneigenschaft wichtig.
Übrigens spricht grundsätzlich auch nichts dagegen, als Student mehr als die Hälfte der Zeit zu arbeiten. Dann wird die Beschäftigung ganz normal KV-pflichtig, und der Arbeitgeber zahlt (knapp) die Hälfte der Beiträge; soweit es kein Minijob ist.
danke!
vielen, vielen dank für die antwort!!! sie haben mir sehr geholfen! klar, jetzt, wenn sie es so selbstverständlich sagen, hört es sich auch logisch und einfach an. nur kannte ich diese option nicht, student beim arbeitgeber zu sein, also für ihn nur rentenversicherungspflichtig, selbst jedoch nichtstudentisch krankenversicherungsPFLICHTIG - also nicht freiwillig.
ich dachte, es gibt nur, abgesehen von arbeitslosen, a) normal azubi/arbeitnehmerisch: arbeitgeber und ich zahlen in alle sv außer uv 50/50, b) student unter25: familienversichert, c) als student über 25 studentisch: ag zahlt rv, ich studentische kv+pv, d) als student über 30 freiwillig studentisch: ag zahlt rv, ich freiwillige kv+pv. dass es e ) gibt als student über 30 mit normal-student-mix: ag zahlt rv, ich normale pflicht-kv(100%) + pv, wusste ich nicht. ich dachte, wenn ich mich als student normal pflichtversichere, wären auch die anderen sv-abgaben fällig, der arbeitgeber wie bei a an allem außer uv halbbeteiligt und ich dann wiederum als normal arbeitnehmer eingestuft.
nun gut, ich hoffe, ich habe es jetzt richtig verstanden und der für mich zutreffende e-fall ist ebenso richtig dargestellt: ich bleibe für beide ag und kv student, ag a und b zahlen nur rv, ich NUR normale kv + pv und alle sind zufrieden;-)
dann müsste ich nur noch sehen, dass ag a, bei dem ich eigetnlich werksstudent bin, der mich nun aber gutgemeint arbeitnehmerisch pflichtversichert eingestuft und rückwirkend bis 08/08 alle sv-abgaben abgeführt hat, mich wieder offiziell als student einstellt, die abgeführten sv-abgaben wieder eintreibt und mir rücküberweist, so dass ich dann aus eigener hand rückwirkend bis 08/08 kv und pv zahle.
naja, es hat ja keiner gesagt, dass es einfach wäre;-/
trotzdem nochmals vielen dank!
ich dachte, es gibt nur, abgesehen von arbeitslosen, a) normal azubi/arbeitnehmerisch: arbeitgeber und ich zahlen in alle sv außer uv 50/50, b) student unter25: familienversichert, c) als student über 25 studentisch: ag zahlt rv, ich studentische kv+pv, d) als student über 30 freiwillig studentisch: ag zahlt rv, ich freiwillige kv+pv. dass es e ) gibt als student über 30 mit normal-student-mix: ag zahlt rv, ich normale pflicht-kv(100%) + pv, wusste ich nicht. ich dachte, wenn ich mich als student normal pflichtversichere, wären auch die anderen sv-abgaben fällig, der arbeitgeber wie bei a an allem außer uv halbbeteiligt und ich dann wiederum als normal arbeitnehmer eingestuft.
nun gut, ich hoffe, ich habe es jetzt richtig verstanden und der für mich zutreffende e-fall ist ebenso richtig dargestellt: ich bleibe für beide ag und kv student, ag a und b zahlen nur rv, ich NUR normale kv + pv und alle sind zufrieden;-)
dann müsste ich nur noch sehen, dass ag a, bei dem ich eigetnlich werksstudent bin, der mich nun aber gutgemeint arbeitnehmerisch pflichtversichert eingestuft und rückwirkend bis 08/08 alle sv-abgaben abgeführt hat, mich wieder offiziell als student einstellt, die abgeführten sv-abgaben wieder eintreibt und mir rücküberweist, so dass ich dann aus eigener hand rückwirkend bis 08/08 kv und pv zahle.
naja, es hat ja keiner gesagt, dass es einfach wäre;-/
trotzdem nochmals vielen dank!
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