Student über 30, Mindestbemessungsgrundlage

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Hannes
Beiträge: 1
Registriert: 09.01.2009, 17:13

Student über 30, Mindestbemessungsgrundlage

Beitragvon Hannes » 21.01.2009, 21:38

Hallo.
Ich bin Student und über 30. Mein Einkommen is nur über Bafög geregelt, also kein stetiges Einkommen nebenbei. Soll heißen ich "verdien " 643€ pro Monat. In meinem Bescheid wird aber eine Bemessungsgrundlage von 840€ angenommen. Das sind dann ca. 33€ mehr als wenn man mein reelles Einkommen zugrundelegt.
Auf Nachfrage bei meiner Kasse hieß es nur "Sie in der IKK Sachsen freiwillig kranken- und
pflegeversichert. Nach § 240 SGB V berechnen sich die Beiträge für
freiwillig versicherte Personen mindestens aus dem 90. Teil der
Bezugsgröße. Die Mindestbemessungsgrundlage für 2009 beträgt somit
840,00 EUR. Ein unterschreiten der Mindestbemessungsgrundlage ist nicht
zulässig."
Der zugehörige Gesetzestext hilft mir leider nicht weiter, bei der FRage wieso.
Könnte mir das mal einer bitte näherbringen
Vielen Dank schonmal fürs lesen des etwas langen TExtes

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 21.01.2009, 22:28

Hallo,
ja, diese Grenze gibt und ist im SGB V. geregelt.
Über das warum kann ich selbst folgendes sagen.
Wir sind uns alle einig dass es eine Krankenversicherung nicht zum 0-Tarif geben kann wobei das bei der Familienversicherung schon bisher immer der Fall war und jetzt zumindest bei den Kindern durch Staatszuschuss auch aufgehoben wurde.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich die Höhe des
Krankenversicherungsbeitrages grundsätzlich an den Einkünften der
Versicherten (Studenten mal ausgenommen ebenso wie Leistungsempfänger nach dem SGB III). Was also soll eine Krankenvollversicherung kosten ??
Deshalb hat man eben für freiwillig Versicherte diese fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrenze geschaffen - meiner Meinung nach !!!
Sicher ist das oft individuell gesehen eine harte Sache aber 130,00 €
sind dafür realistisch - gerade in einer Solidargeminschaft wie es die GKV
ist.
Sicher diskussionswürdig, aber eben Gesetz.
Wer einen niedrigeren Beitrag haben will muss auch über die Finanzierung
der Krankenversicherung insgesamt reden.
Gruß
Czauderna


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste