Muss ich Kranken- und Pflegeversicherung selbst übernehmen??

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Steppenblume
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Muss ich Kranken- und Pflegeversicherung selbst übernehmen??

Beitragvon Steppenblume » 05.01.2009, 11:00

Guten Tag,

ich bin Studentin und schreibe zur Zeit meine Diplomarbeit in einem kleinen Ingenieurbüro. Als Bezahlung waren ca. 350-400 Euro ausgemacht, der genaue Betrag sollte erst noch abgeklärt werden, war für mich aber auch erstmal nicht ganz so entscheidend.

Nun bin ich schon einige Zeit dort, habe einmal 400 Euro bar erhalten mit der Begründung, dass meine Anmeldung ein wenig verpennt habe und das rückwirkend etwas schwierig sei. Genaueres konnte mir leider niemand sagen, da alles von einem externen Steuerberater erledigt wird.

Im nächsten Monat habe ich dann eine Abrechnung bekommen und gesehen, dass ich knapp über 400 Euro (ca. 420) verdiene. Davon ging dann die Rentenversicherung ab, so dass ca. 395 Euro übrig sind. Das fand ich soweit okay und ein bisschen Renteneinzahlung hat mich auch nicht gestört.

Bisher war ich über meine Mutter familienversichert, dann ist mir aber von der Krankenversicherung ein Brief ins Haus gesegelt, in dem ich als neues selbstständiges Mitglied begrüßt wurde. Das hat mich etwas geärgert, denn niemand hatte mich gefragt, welche Krankenkasse ich wählen möchte, falls ich über die 400 Euro kommen.

Ich hatte auch Bedenken, was passiert, wenn ich nach dem Studium nicht gleich einen Job finde, allerdings wurde mir bei der KK gesagt, es sei dann problemlos möglich, wieder zur Familienversicherung zurückzukehren (ich bin 23).

Dann bekam ich allerdings von der KK ein Schreiben mit der Aufforderung, ab jetzt Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen (ich glaube ca. 70 Euro). Am Telefon wurde mir gesagt, das Unternehmen hätte sich bei der Krankenkasse gemeldet und gesagt, dass sie meine Kranken- und Pflegeversicherung nicht übernehmen werden.

Nun meine Frage: Ist es üblich, dass man als Diplomand/Praktikant bei über 400 Euro die KV und PV allein zahlt? Und wo liegt dann überhaupt der Sinn, dass ich mehr als 400 bekomme? Ich hätte mich ja gleich mit 350 oder 400 zufrieden gegeben und dann ja noch mehr netto rausbekommen.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe! Ich habe mir die Nummer des Steuerberaters auch mal geben lassen, ihn aber noch nicht erreicht.

Grüße,
Steppenblume

dij
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Re: Muss ich Kranken- und Pflegeversicherung selbst übernehm

Beitragvon dij » 05.01.2009, 17:17

Hm, hm ... Rund 70 Euro heißt, daß die Krankenkasse von einer studentischen Versicherungspflicht ausgeht, was wiederum heißt, daß sie davon ausgeht, daß das Einkommen jetzt „regelmäßig im Monat“ über 355/400 Euro liegt und somit die Familienversicherung endet. Richtig?

Steppenblume hat geschrieben:Ich hatte auch Bedenken, was passiert, wenn ich nach dem Studium nicht gleich einen Job finde, allerdings wurde mir bei der KK gesagt, es sei dann problemlos möglich, wieder zur Familienversicherung zurückzukehren (ich bin 23).


Die Auskunft scheint mir auch fragwürdig ... Wenn die Ausbildung beendet ist, ist keine Familienversicherung nach dem 23. Lebensjahr mehr möglich.

Steppenblume
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Beitragvon Steppenblume » 06.01.2009, 18:34

Hm, keine Ahnung, was die Krankenkasse denkt. Ich habe gestern doch noch den Steuerberater erreicht und er sagte mir Folgendes:
Wenn ich 400 Euro bekomme, müsse der Arbeitgeber Abgaben in Höhe von 30 % leisten, wenn ich etwas über 400 bekomme, seien es aber nur 9,75 %. Aus diesem Grund seien die 420 Euro beschlossen.
Und das habe für mich insoweit keinen Nachteil, als ich nur die ca. 25 Euro Rentenversicherung zahlen müsste.
Darüber hinaus müsste ich seiner Meinung nach keine Abgaben leisten, weil ich weniger als 20 Stunden pro Woche dort beschäftigt bin. Er will jetzt von mir den Brief der Krankenkasse und bei denen nochmal nachfragen.

Was die Familienversicherung betrifft, wurde mir gesagt, das sei bis zu einem Alter von 25 Jahren möglich. :?:

dij
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Beitragvon dij » 07.01.2009, 01:15

OK, das klingt so weit plausibel. Das Problem ist jetzt die Familienversicherung. Eine der Voraussetzungen hierfür (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) ist nämlich, daß die Mitversicherten „kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; ...; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.“

Je nachdem, wie lange diese Diplomarbeitsbeschäftigung dauert und was in anderen Monaten bezahlt wird, läßt sich die Krankenkasse eventuell überzeugen, daß das Einkommen nicht regelmäßig über der Grenze liegt. Andernfalls bleibt nur die selbständige studentische Versicherung in der GKV oder eine private Versicherung.

Steppenblume hat geschrieben:Was die Familienversicherung betrifft, wurde mir gesagt, das sei bis zu einem Alter von 25 Jahren möglich. :?:


Ja, aber nur, solange eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr läuft. Sonst ist die Grenze 23 (jeweils der Geburtstag, d.h. mit 25 bzw. 23 ist die Familienversicherung schon nicht mehr möglich).

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Beitragvon Steppenblume » 07.01.2009, 12:33

Das Beschäftigungsverhältnis für die Diplomarbeit geht von November 2008 bis März oder April 2009. In 2008 hatte ich von Januar bis März durch ein Praktikum ein Einkommen von mtl. 300 Euro.
Falls ich nach der Diplomarbeit keinen Job bekomme, werde ich im Sommersemester meinen Master machen, das gilt allerdings dann als Zweitstudium. Heißt das, ich hab dann so oder so keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr?

Vielen Dank schonmal für die Hinweise,
Steppenblume

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Beitragvon Steppenblume » 24.01.2009, 15:43

So, der Steuerberater hat nun von der Krankenkasse erfahren, dass es so seine Richtigkeit hat, d.h. bei einem Bezug von 420 Euro bin ich verpflichtet, die Abgaben zu leisten.

Nun aber eine andere Frage: Ich WOLLTE ja gar nicht über 400 bekommen und ich wollte auch nicht aus der Familienversicherung raus. Kann das einfach so ohne meine Zustimmung und ohne meine Unterschrift entschieden werden? Also zum einen von Seiten der Firma, was den Betrag betrifft, und zum anderen von der Krankenkasse, die mich einfach so als neues eigenständiges Mitglied begrüßt hat (und inzwischen schon schriftlich Druck macht, da ich bisher nicht gezahlt habe)?

Nochmal mit der Bitte um Antworten und viele Grüße,
Steppenblume

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Beitragvon Frank » 24.01.2009, 16:02

Also die Krankenkasse handelt richtig. Hast du denn mit deinem Arbeitgeber keinen schriftlichen Vertrag gemacht?

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Beitragvon Steppenblume » 24.01.2009, 16:47

Hallo Frank,

nein, bisher nicht. Die Firma ist leider - um das mal so auszudrücken - etwas lahm. Ich wurde nur vor einiger Zeit gebeten, einen Personalfragebogen auszufüllen, der dann dem Steuerberater weitergereicht werden könne, damit dieser entscheidet, wie man mich am besten anmeldet (Praktikantin, Werkstudentin oder was es da sonst noch so gibt). Über Gehaltshöhe oder Wunsch einer bestimmten Krankenkasse etc. wurde aber auch auf diesem Fragebogen nichts erfasst.
Irgendwann wurde mir gesagt, dass man verschwitzt habe, mich rechtzeitig für den zweiten Monat anzumelden (der erste Monat war Probezeit, obwohl ich das für eine Diplomarbeit etwas übertrieben fand, aber gut), und das sei rückwirkend schwierig. Aus diesem Grund hab ich einmalig 400 Euro in bar bekommen.

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Beitragvon Frank » 24.01.2009, 22:44

Also, wenn man als familienversicherte Studentin ein- oder zweimal mehr als 350 EUR pro Monat im Jahr verdient, kann man in der Familienversicherung bleiben. Das sind Aussagen von Krankenkassen, die ich mal bekommen habe. Wenn aber eine Tätigkeit auf längere Dauer aushreichtet ist und der Verdienst über den Grenzen liegt, das ist Schluss mit Familienversicherung.

Jetzt ist die Frage, wie man den Vertrag gestaltet.

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Beitragvon Steppenblume » 25.01.2009, 01:52

Mehr als ein- oder zweimal wäre es ja schon, nämlich dreimal in 2008 und dreimal in 2009. Mir wär's am liebsten, z.B. 350 Euro zu bekommen, das würde mir reichen.
Aber keine Ahnung, ob die das jetzt nochmal rückgängig machen können/wollen.


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