Versicherungspflicht für Student (31 Jahre)?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Beitragvon Rossi » 11.02.2008, 08:57

Nur mal rein theoretisch. Wenn ich mich jetzt rückwirkend zum Monatsanfang bei einer privaten Krankenversicherung versicher. Hat dann die AOK noch Anspruch auf die Beiträge seit 1.4.2007?


Ein klares Ja. Du musst doch sehen, dass Du in der Zeit vom 01.04.2007 - 31.01.2008 über keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall verfügst. Damit musst Du im Regelfall auch die Beiträge löhnen. Allerdings hat die Satzung der KV vorzusehen, dass die rückständigen Beiträge in gewissen Konstellationen gestundet, ermässigt oder ganz zu erlassen sind.

Wann ist die Holde überhaupt in die BRD eingereit?

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Beitragvon musv » 11.02.2008, 10:43

Eingereist ist sie am 14. Oktober. Aber wie gesagt, das war mit Touristenvisum. Bei bestimmten Ländern wird die Verpflichtungserklärung für Touristen verlangt. Bei Brasilianern nur in Ausnahmefällen. Teilweise wird auch verlangt, daß Touristen bestimmter Länder, die keinen Ansprechpartner in einem Land der EU haben, eine Auslandskrankenversicherung vorzeigen. Aber auch das ist wieder eine Regelung, die von der Willkür und Laune der Grenzbeamten abhängt.

Heut waren wir bei der GEK. Wir haben da problemlos die Anmeldung zur Krankenversicherung hinbekommen. Der hat mich da auch gleich mit in die Familienversicherung reingenommen. Jetzt müssen wir nur noch hoffen, daß das alles mit dem Arbeitsamt gutgeht. Sofern das alles klappt, hab ich wieder 'ne Krankenversicherung. *jubel* :D

Und dann steht mir aber immer noch der Gang nach Canossa (=AOK) bevor. :(

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Beitragvon Rossi » 11.02.2008, 13:18

Öhm

Heut waren wir bei der GEK. Wir haben da problemlos die Anmeldung zur Krankenversicherung hinbekommen. Der hat mich da auch gleich mit in die Familienversicherung reingenommen. Jetzt müssen wir nur noch hoffen, daß das alles mit dem Arbeitsamt gutgeht. Sofern das alles klappt, hab ich wieder 'ne Krankenversicherung. *jubel*


jetzt musst Du das aber ganz geschickt einfädeln. Wenn Du jetzt sofort die Anzeige zur Versicherungspflicht gem § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der AOK einreichst, dann dürftest Du verloren haben. Die ARGE wird dann die Holde als Familienversicherte einstufen.

Fakt ist doch derzeit eindeutig, dass Du offensichtlich nicht als Pfflichtversicherter bei der AOK gemeldet bist. Von daher, wenn Du Glück hast, könnte es gutgehen.

Aber letztendlich wirst Du zumindest einen Teil der Beitrages für die Zeit vom 01.04. 2007 bis zur Antragstellung ALG II der Holden löhnen müssen.

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Beitragvon musv » 11.02.2008, 17:23

Ich hab mit der Anzeige der Versicherungspflicht laut Schreiben der AOK bis 28.2. Zeit. Diese Frist werde ich auch ausschöpfen. Ich werde maximal bis dahin bei der AOK mal anrufen, um nachzufragen, woher denn die nette Dame da plötzlich die Nachricht hatte, daß ich nicht versichert sei. Falls ich die Bestätigung von der AOK bekomm, daß die IKK da gepetzt hat, mach der ich Beraterin von der IKK dann die Hölle heiß. Mal abgesehen von der Verletzung des Datenschutzes hat die zwar vielleicht nichts Falsches gemacht. Aber mich wird das bis zu 1300 Euro kosten - Geld, was ich nicht hab. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß die IKK irgendeinen Vorteil davon hat. Im Gegenteil, sie haben sich ein potentielles Versicherungsverhältnis für 2 Versicherungsnehmer entgehen lassen.

Morgen ist Termin beim Arbeitsamt. Der Mensch von der GEK hat uns vorbehaltlich erstmal zum 12.02. versichert. Die GEK werd ich dann der AOK auch als meine Krankenversicherung seit Februar angeben. Problematisch wird das Ganze nur, weil das Arbeitsamt erfahrungsgemäß die Bearbeitung des ALGII-Antrages innerhalb von 2-3 Wochen nicht schaffen wird / kann.

Es geht dann meiner Planung nach nur noch darum, mit der AOK soweit zu verhandeln, wieviel ich denen im Endeffekt schenken muß.

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Beitragvon Rossi » 11.02.2008, 20:17

Ich hab mit der Anzeige der Versicherungspflicht laut Schreiben der AOK bis 28.2. Zeit. Diese Frist werde ich auch ausschöpfen.


Wobei sich die Frage gestellt werden muss, ob Du überhaupt verpflichtet bist, diese Anzeige bei der AOK einzureichen. Eine Meldepflicht für die Versicherungspflicht in den §§ 198 - 2ß6 SGB V ist explizit nicht zu finden.

Allerdings könnte evtl. § 206 Abs. 1 SGB V in Frage kommen. Hier heisst es nämlich:

(1) Wer versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt hat der Krankenkasse, soweit er nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig ist,

1. auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu erteilen,



In dem Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen findet man hierzu nichts. Ich denke jedoch über § 206 Abs. 1 SGB V bist Du in der Pflicht als in Betrachtkommender diesen Bogen dort einzureichen.

mach der ich Beraterin von der IKK dann die Hölle heiß. Mal abgesehen von der Verletzung des Datenschutzes hat die zwar vielleicht nichts Falsches gemacht. Aber mich wird das bis zu 1300 Euro kosten - Geld, was ich nicht hab.


Noch einmal, eine Datenschutzverletzung sehe ich persönlich nicht. Ich war halt eben Amtshilfe. Auch wenn es Dich jetzt max. 1300,00 Euro kostet, es ist immerhin eine Pflichtversicherung die sich kraft Gesetzes ergibt. Dich hat es eben erwischt. Wie war das nocheinmal; früher oder später, irgendwann erwischt es leider jeden. Du kannst nur noch versuchen, wenn Du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, die Beitragsnachforderung stunden, bzw. ermässigen zu lassen. Ich glaube kaum, dass die AOK von der Beitragsnachfoderung komplett absehen wird. Aber dieses ist auch von der Satzung abhängig.

Und ich kann mir nicht vorstellen, daß die IKK irgendeinen Vorteil davon hat. Im Gegenteil, sie haben sich ein potentielles Versicherungsverhältnis für 2 Versicherungsnehmer entgehen lassen.


Nöh, sehe ich ein wenig anders. Einen Stamm- und Familienversicherten zum Mindestbeitragssatz von 130,00 Euro zu bekommen, da dürfte keine Krankenkasse scharf drauf sein.

Abschliessend kann man Dir nur noch die Daumen drücken, dass die ARGE möglichst schnell entscheidet und die Holde als Pflichtversicherte im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V anmeldet. Eins ist jedoch eindeutig klar, sofern alles zeitnah gelaufen wäre, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann hätte die Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGV für Dich schon längst greifen müssen und es würde sich keine Chance ergeben, hier wieder so ohne weiteres herauszukommen; leider auch nicht über den ALG II Bezug der Gattin.

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Beitragvon Rossi » 13.02.2008, 13:09

Hallo musv,

hier ein Beitrag aus der Frankfurter Rundschau.

Es geht um die rückwirkende Erhebung der Beiträge für die Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Sehr lesenswert:

Guckst Du hier: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1287220

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Beitragvon musv » 13.02.2008, 16:13

Selbiges hab ich heut auf n-tv.de gelesen:
http://www.n-tv.de/918195.html

Ich hab mal bissel in der Satzung der AOK gestöbert. Da heißt es in §24 ganz zum Schluß:

Satzung AOK-Plus §24 hat geschrieben:Eine Ermäßigung der Beiträge scheidet aus, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Krankenversicherung bestand, dieses jedoch nicht ausgeübt wurde.

D.h. die haben gleich mal per Satzung die Ermäßigung bzw. Erlassung der Beiträge ausgeschlossen.

Weiterhin heißt es aber auch an mehreren Stellen
Satzung AOK-Plus §24 hat geschrieben:Zeigt das Mitglied aus Gründen... der von freiwilligen Mitgliedern... und das Mitglied erklärt

Die reden immer von Mitgliedern. Sofern der ALGII-Antrag durchgeht, bin ich ja nicht (mehr) Mitglied der AOK, da ich bei denen nie meine Nichtversicherung angezeigt hab.

Übrigens hab ich gestern beim Arbeitslosenamt den ALGII-Antrag abgegeben. Die Bearbeiterin meinte zu meinem Erstaunen, daß der Antrag innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden würde. Falls das klappt, könnte es tatsächlich passieren, daß ich bis zum Ende der von der AOK gesetzten Frist am 28.02. meine neue Krankenversicherung hab.

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Beitragvon Rossi » 13.02.2008, 19:57

Die reden immer von Mitgliedern. Sofern der ALGII-Antrag durchgeht, bin ich ja nicht (mehr) Mitglied der AOK, da ich bei denen nie meine Nichtversicherung angezeigt hab.


Na ja, ob das so sehen kann?!?

Du bist kraft Gesetzes für die Zeit in der Du keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hast versichert und demzufolge natürlich auch Mitglied.

Okay, Du hast die Anzeige bislang nicht abgegeben. Aber die AOK ist wach geworden und hat Dich angeschrieben. Du hast jetzt sogar eine Auskunftspflicht im Sinne von § 206 SGB V, da Du als Versicherter in Betracht kommst. Sofern Du dieser Auskunftspflicht nicht nachkommst kann die AOK sogar ein Bußgeld bis zu 2.500,00 Euro festsetzen.

Aber ist auch ne Frage, wieweit die Krankenkasse geht und welche Schritte sie jetzt überhaupt einleitet, wenn Du nicht reagierst.


Bin gespannt, wie das ausgeht.

Es grüsst der Rossi

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Beitragvon musv » 06.03.2008, 23:17

Mal ein kleiner Zwischenstand in der weiteren Entwicklung:

Zur vorbeugenden Erklärung: Bis 2005 war mein Hauptwohnsitz noch bei der Adresse meiner Eltern. Erst 2006 habe ich offiziell meinen Hauptwohnsitz an meinen Studienort verlegt.

Arbeitsamt: Da war ich am 12.02.. Die wollten den Antrag innerhalb von 10 Tagen bearbeitet haben. Am 28.02. war ich noch mal dort, um feststellen zu müssen, daß die Arge wohl doch nicht nach ihren eigenen Maßgaben arbeitet. Bei diesem Treffen versprach mir die Tante von der Arge wenigstens, mir die Info, ob die Krankenkasse von der Arge übernommen wird, per E-Mail am nächsten Tag zuzuschicken. Mittlerweile ist der 6.3., und ich hab noch immer keine Info geschweige denn einen Bescheid.

AOK: Ich hab an die AOK folgenden Brief geschrieben und am 28.02. abgeschickt:
ich hat geschrieben:zuerst möchte ich Ihnen mitteilen, daß ich Ihnen bzw. der AOK nie irgendetwas in Bezug auf mein Versicherungsverhältnis bestätigt habe. Ihre Aussage:
seit dem 01.04.2007 liegt der AOK PLUS, wie von Ihnen bestätigt, keine Anmeldung für Ihren Versicherungsschutz vor.

beruht somit nur auf Unterstellungen ihrerseits und ist inhaltlich falsch.

Meine Mitgliedschaft bei der AOK hatte ich aufgrund der zum Kündigungszeitpunkt für mich nicht mehr bestehenden Versicherungspflicht (Student, Vollendung 30. Lebensjahr, §5, Abs. 1 Nr. 9, SGB V) und des Beginns eines längeren Auslandsaufenthaltes außerhalb Europas, für den mir die AOK keine Leistungen anbieten wollte, rechtsgültig zum 30.09.2006 gekündigt. Von der AOK erhielt ich die Kündigungsbestätigung meiner Mitgliedschaft mit Schreiben vom 05.07.2006.

Ich bin im Rahmen der Familienversicherung bei der GEK versichert. Als Nachweis liegt diesem Schreiben eine Kopie meiner Versichertenkarte von der GEK bei.

Heute hat mich mein Vater angerufen. Die AOK hätte bei ihm angerufen und nach mir gefragt. Was das Ganze so merkwürdig macht: Die haben meinen Vater nach meiner Adresse und meiner Telefonnummer gefragt. Scheinbar schafft es demzufolge die IKK im Rahmen der "Amtshilfe" die Infos an die AOK weiterzugeben, aber die AOK scheint es intern nicht auf die Reihe zu kriegen, Angaben wiederzuverwerten und auszutauschen, die sie eigentlich vorliegen haben.

Mein Vater teilte mir mit, die AOK wolle mir ein Angebot machen. Mein Vater meinte daraufhin zu der Tante am Telefon, daß ich bereits bei einer anderen Krankenkasse versichert sei. Sie wollten mir trotzdem ein Angebot machen.

Das Verhalten der AOK erscheint mir momentan ziemlich verworren. Vor allem frage ich mich, warum die von meinem Vater meine aktuelle Adresse wissen wollten, obwohl die die ganzen Angaben eigentlich haben. Besonders haben die mich ja auch bereits selbst angerufen. Ich warte jetzt erstmal weiterhin ab und bleib skeptisch.

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Beitragvon Rossi » 07.03.2008, 20:24

Na dann wollen wir mal hoffen, dass die AOK nicht allzu viel weiterbohrt.

Wenn Du Pech hast, dann musst Du den Versicherungsverlauf lückenlos nachweisen. Hierzu bist Du - meines Erachtens - auch verpflichtet. Wie schon gesagt, die Krankenkasse hat einen Ermittlungsgrundsatz.

Okay, auf der anderen Seite hat mir ein Sachgebietsleiter der hiesigen AOK mal verklickert, dass die AOK keine Kunden in die Pflichtversicherung nimmt, wenn die Anzeige des Versicherten nicht vorliegt. Aber hier ging es vornehmlich auch um Kunden, wo schon Kosten entstanden sind und nicht bekannt war, wer sie trägt.

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Beitragvon musv » 17.03.2008, 18:13

So, jetzt seit Wochenende haben wir den Bescheid vom Arbeitslosenamt. Und jetzt ist es amtlich: Wir haben beide wieder eine Krankenversicherung. :) :) :) :) :)

Man glaubt gar nicht, wie gut das Gefühl ist, vom unversicherten Langzeitstudenten zum ALGII-Empfänger aufzusteigen.

Von der AOK gibt's bisher (glücklicherweise) noch keine weiteren Nachrichten.

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Beitragvon Rossi » 17.03.2008, 20:23

Na dann mal herlzichen Glühstrumpf!

Bin mal gespannt, was die AOK noch veranstaltet?

Wie schon gepostet, wenn Du eine härtnäckige Sachbearbeiterin hast, dann wird sie nachbohren. Und als in betracht kommender Versicherter (Zeitraum ohne KV) bist Du sogar auskunftspflichtig. Kommst Du dieser Auskunftpflicht nicht nach, kann die AOK sogar ein Bußgeld verhängen (bis zu 2.500,00 Euro).


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