Nun denn, die Verfahrensvorschriften sind ein Buch mit sieben Siegeln.
Ich werde demnächst ein Seminar besuchen, wo es genau um solche Klamotten geht. Referent ist ein ehemaliger vorsitzender Richter eines LSG`s.
Ich werde das mal einbringen.
Wir haben auf jeden Fall daraus schon gelernt und bringen in jedem Bescheid explizit den Hinweis, dass der Bescheid vom ........ hierdurch aufgehoben wird.
Wir machen jenes mit Sicherheit nicht, weil wir Bock darauf haben, sondern weil es einen Hintergrund hat.
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