Ehemaliger studierender Soldat mit Krankheit wurde abgelehnt

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Jochen Diehl
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Beitragvon Jochen Diehl » 08.12.2007, 19:01

:D

vielen dank rossi und die anderen

:D

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.12.2007, 21:31

Ehrlich gesagt, bin ich gespannt, wie die Klamotte ausgeht.

Glaubst Du, dass eine private Restkostenabsicherung mit 30 % - wenn es denn überhaupt eine private KV macht - günstiger ist, als die Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV?

Jochen Diehl
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Beitragvon Jochen Diehl » 09.12.2007, 09:17

nein, das habe ich mich gerade auch gefragt...

die private wird mich um die 170 euro kosten, das heisst die 30% absicherung bei ihr.

was mich die gesetzliche kostet ? keine ahnung. habe ja so gesehen keinen arbeitgeber mehr, bekomme ja übergangsgebührnisse. muss ich dann den vollen beitrag alleine tragen in diesem fall ?

mhhh, was wird besser von der versorgung her sein ?

bei der einen muss ich alles vorstrecken und bekomme es wieder (evtl.), bei der anderen muss ich zuzahlen.

und die beiträge bei der gesetzlichen sind sicher auch nicht zu verachten.

also was soll ich tun ?

Jochen Diehl
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Beitragvon Jochen Diehl » 09.12.2007, 12:00

na sowas....

jetzt habe ich mit einem doch recht unhöflichen versicherungsvertreter der continentalen gesprochen.

er hat mir drei optionen eröffnet oder klargestellt:

1. eine gesetzliche nimmt mich vielleicht, wovon er aber nicht ausgeht, da auf grund meiner übergangsgebührnisse eine pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht besteht

2. ich nutze meine beihilfe und zahle die restlichen 30% alleine

3. ich gehe zu einer privaten krankenversicherung und bestehe dort auf den basistarif als restabsicherung meiner 30%



da denke ich mal die lösung nr. 3 ist die einzige die mir bleibt.

gruß

jochen

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.12.2007, 22:57

1. eine gesetzliche nimmt mich vielleicht, wovon er aber nicht ausgeht, da auf grund meiner übergangsgebührnisse eine pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht besteht


Sehe ich defintiv anders. Wenn Du keine private Restkostenabsicherung abschliesst, dann kommt definitiv die Versicherungskralle im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Aber was ist günstiger? Meines Erachtens wirst Du für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV keinen Beitragszuschuss erhalten, Du musst alles allein löhnen.

Ist aber ne einfache Berechnung. Die Übergangsgebührnisse ist die sog. Bemessungsgrundlage. Von diesem Bruttoentgelt musst Du ca. 15,1 % (je nach KV-Satz der DAK) löhnen. Also wenn Du 1.500,00 Euro brutto bekommst, dann musst Du ca. 226,50 Euro löhnen.

Jochen Diehl
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Beitragvon Jochen Diehl » 15.02.2008, 09:57

wollte euch mal ein feedback geben und mich für die zahlreichen ratschläge bedanken...

ich hatte also zuletzt die wahl zur pkv oder zur gkv zu gehen.

ich habe mich für die pkv entschieden, aus kostengründen.

bei der gkv hätte ich meine kpl. übergangsgebührnisse als berechnungsgrundlage gehabt. das wären doppelt so hohe kosten für mich gewesen.

jetzt habe ich die 30% restkostenversicherung plus pv für 148 euro.

gruß und danke nochmals

jochen


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