! Ende des Versicherungsschutzes ist nicht gleich Kündigung!
Verfasst: 15.02.2008, 02:20
Hallo an alle,
ich habe neuerdings ebenfalls Probleme mit der GKV. Habe schon so ziemlich alle Beträge durchgelesen und habe jetzt noch mehr Fragen als Antworten
..
Ich würde sagen das mein Problem grundsätzlich mit dem Thema Versicherungspflicht für Student (31 Jahre) http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1001 vergleichbar ist, wobei der Sachverhalt ein bisschen anders ist:
28 Jahre, Student im letzen 15en Semester (bis zum 01.03.08 )
14 Semester lang pflichtversichert bei der AOK
Seit dem 15 Semester (01.09.2007) (freiwillige Versicherung) bin ich nicht mehr versichert.
Jetzt wollte ich zu einer anderen GKV wechseln und wurde dort nach einer Kündigungsbestätigung der vorherigen KV gefragt, die ich nicht habe. Darauf hin rufe ich bei der alten KV an, mit der Bitte mir diese Bestätigung zukommen zu lassen und erhalte als Antwort: „Geht nicht, da Sie bei uns nicht versichert sind“ … . Man kann nur jemandem kündigen der auch versichert ist
bzw. andersherum nur wer versichert ist kann auch kündigen
. Nach einiger Zeit hin und her habe ich verstanden, dass der Versicherungsschutz (Zahlen bzw. Nichtzahlen von Beiträgen) und Mitgliedschaft nicht dasselbe ist!
An dieser Stelle möchte ich alle die warnen, die von dieser Materie genau so viel Ahnung haben, wie ich es vor 2 Wochen noch hatte
…
Mitgliedschaft bleibt bestehen obwohl keine Beiträge mehr bezahlt werden müssen. Dementsprechend muss die Mitgliedschaft bei Bedarf mindestens 2 Monate und 1 Tag vor dem Ende des Versicherungsschutzes gekündigt werden.
Genau dies wurde mir zum Verhängnis. Als ich die Karte zurückschickte und sogar noch ein zuviel bezahltes Beitrag zurück bekommen habe, dachte ich, dass ich diesen „Verein“ los bin … .
Was mich sehr aufregt ist das der „Berater“ über mein Vorhaben (Semester ohne KV ==>Abschluss==> KV-Wechsel weil zu teuer 15,4%) informiert war und nichts zu der Kündigung der Mitgliedschaft gesagt hat. Jetzt sagt er dass er gesetzlich nicht verpflichtet ist, mich diesbezüglich zu informieren
..
Mein Vorhaben, mich für die nächsten 2 Monate zu versichern um die Kündigung der Mitgliedschaft zu bekommen, scheint auch nicht das Wahre zu sein, da ich dann ???unter Umständen??? die Beiträge für den ganzen Semester nachzahlen müsste, also rund 600 Euro ..
Was mir noch bleibt, wenn ich es richtig verstanden habe:
1) Noch ein Jahr, also insgesamt 18 Monate, ohne KV zu sein, um dann ???ohne Weiteres??? In eine andere KV wechseln zu können.
2) Diesem Land zumindest für einige Zeit den Rücken zu kehren…
Wobei ich zu der 2en Möglichkeit tendiere (hatte keine Möglichkeit einen Auslandssemester zu machen)-fr-… . Wobei ich nicht weiß, welche Hürden auf mich zukommen würden wenn ich zurückkehren sollte?…
Meine weiteren Fragen an die Experten:
1) Gibt es weitere Möglichkeiten (außer Strangulation o.ä.
)??
2) Gibt es was aus dem Bereich der Rechtsprechung bzgl. meines Falls?? Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass ich die Versicherung nicht wechseln kann UND dass ich für etwas bezahlen muss, was ich nicht in Anspruch genommen habe… .
3) Gibt es irgendwelche Tricks (rechtlich gesehen) um doch noch in die neue KV wechseln zu können??
4) Wenn ich es richtig verstehe, ist die Mitgliedschaft dafür da um mich trotz des Nichtvorhandenseins der Versicherung im Fall der Fälle zu versichern, sprich sollte was passieren muss ich dann rückwirkend die Beiträge bezahlen und die KV bezahlt dann die anfallenden Kosten ??
5) Wäre die PKV eine Alternative für mich bzgl. der Kündigung und rückwirkender Zahlung ??
Vielen Dank für die Hilfe!
ich habe neuerdings ebenfalls Probleme mit der GKV. Habe schon so ziemlich alle Beträge durchgelesen und habe jetzt noch mehr Fragen als Antworten

Ich würde sagen das mein Problem grundsätzlich mit dem Thema Versicherungspflicht für Student (31 Jahre) http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1001 vergleichbar ist, wobei der Sachverhalt ein bisschen anders ist:
28 Jahre, Student im letzen 15en Semester (bis zum 01.03.08 )
14 Semester lang pflichtversichert bei der AOK
Seit dem 15 Semester (01.09.2007) (freiwillige Versicherung) bin ich nicht mehr versichert.
Jetzt wollte ich zu einer anderen GKV wechseln und wurde dort nach einer Kündigungsbestätigung der vorherigen KV gefragt, die ich nicht habe. Darauf hin rufe ich bei der alten KV an, mit der Bitte mir diese Bestätigung zukommen zu lassen und erhalte als Antwort: „Geht nicht, da Sie bei uns nicht versichert sind“ … . Man kann nur jemandem kündigen der auch versichert ist
](./images/smilies/eusa_wall.gif)
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An dieser Stelle möchte ich alle die warnen, die von dieser Materie genau so viel Ahnung haben, wie ich es vor 2 Wochen noch hatte

Mitgliedschaft bleibt bestehen obwohl keine Beiträge mehr bezahlt werden müssen. Dementsprechend muss die Mitgliedschaft bei Bedarf mindestens 2 Monate und 1 Tag vor dem Ende des Versicherungsschutzes gekündigt werden.
Genau dies wurde mir zum Verhängnis. Als ich die Karte zurückschickte und sogar noch ein zuviel bezahltes Beitrag zurück bekommen habe, dachte ich, dass ich diesen „Verein“ los bin … .

Was mich sehr aufregt ist das der „Berater“ über mein Vorhaben (Semester ohne KV ==>Abschluss==> KV-Wechsel weil zu teuer 15,4%) informiert war und nichts zu der Kündigung der Mitgliedschaft gesagt hat. Jetzt sagt er dass er gesetzlich nicht verpflichtet ist, mich diesbezüglich zu informieren

Mein Vorhaben, mich für die nächsten 2 Monate zu versichern um die Kündigung der Mitgliedschaft zu bekommen, scheint auch nicht das Wahre zu sein, da ich dann ???unter Umständen??? die Beiträge für den ganzen Semester nachzahlen müsste, also rund 600 Euro ..
Was mir noch bleibt, wenn ich es richtig verstanden habe:
1) Noch ein Jahr, also insgesamt 18 Monate, ohne KV zu sein, um dann ???ohne Weiteres??? In eine andere KV wechseln zu können.
2) Diesem Land zumindest für einige Zeit den Rücken zu kehren…
Wobei ich zu der 2en Möglichkeit tendiere (hatte keine Möglichkeit einen Auslandssemester zu machen)-fr-… . Wobei ich nicht weiß, welche Hürden auf mich zukommen würden wenn ich zurückkehren sollte?…
Meine weiteren Fragen an die Experten:
1) Gibt es weitere Möglichkeiten (außer Strangulation o.ä.

2) Gibt es was aus dem Bereich der Rechtsprechung bzgl. meines Falls?? Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass ich die Versicherung nicht wechseln kann UND dass ich für etwas bezahlen muss, was ich nicht in Anspruch genommen habe… .
3) Gibt es irgendwelche Tricks (rechtlich gesehen) um doch noch in die neue KV wechseln zu können??
4) Wenn ich es richtig verstehe, ist die Mitgliedschaft dafür da um mich trotz des Nichtvorhandenseins der Versicherung im Fall der Fälle zu versichern, sprich sollte was passieren muss ich dann rückwirkend die Beiträge bezahlen und die KV bezahlt dann die anfallenden Kosten ??
5) Wäre die PKV eine Alternative für mich bzgl. der Kündigung und rückwirkender Zahlung ??
Vielen Dank für die Hilfe!