Familienversichert über 25 bei freiwilligem Wehrdienst?
Verfasst: 26.02.2008, 11:57
Hallo liebe Leute,
ich habe heute erfahren, dass ich mich 9 Monate nach meinem 25. Geburtstag nun doch als Student Krankenversichern muss. Bisher war ich über meine Eltern versichert - und bisher bin ich davon ausgegangen, dass mir mein freiwilliger Wehrdienst (9 Monate Pflicht, 5 Monate freiwilliger Wehrdienst) auf meine Familienversicherung angerechnet wird. Das hat man mir damals auch so bei der AOK gesagt. Jetzt sagen die plötzlich was anderes.
Ich weiß von anderen Leuten, die damit auch Probleme hatten - wer kann mir hier denn mal eine Antwort geben? Und am besten auch, wo das steht, ich sehe das nämlich so:
im SGB 5 §10 Abs(2) Satz 3 steht:
(2) Kinder sind versichert
...
3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres,[...] wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
in §4 Abs (1) WPflG heißt es:
(1) Der nach Maßgabe dieses Gesetzes zu leistende Wehrdienst umfasst
1.den Grundwehrdienst (§ 5),
2.die Wehrübungen (§ 6),
3.die besondere Auslandsverwendung (§ 6a),
4.den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b),
5.die Hilfeleistung im Innern (§ 6c) und
6.den unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall; § 3 Abs. 5 bleibt unberührt.
und dann noch im §7 Abs (1) WPflG:
(1) Der auf Grund freiwilliger Verpflichtung in der Bundeswehr geleistete Wehrdienst ist auf den Grundwehrdienst anzurechnen; er kann auch auf Wehrübungen angerechnet werden.
aus diesen beiden paragraphen des WPflG entnehme ich, dass die vollen 14 monate als gestzlicher Wehrdienst betrachtet werden, und dann gemäß dem SGB5 diese auch auf die Familienversicherung anzurechnen sind.
ich bin zwar beileibe kein jurist, aber so verstehe ich dass zumindest. habt ihr da inzwischen andere erfahrungen gemacht oder könnt mich in meiner argumentation bestätigen?
ich habe heute erfahren, dass ich mich 9 Monate nach meinem 25. Geburtstag nun doch als Student Krankenversichern muss. Bisher war ich über meine Eltern versichert - und bisher bin ich davon ausgegangen, dass mir mein freiwilliger Wehrdienst (9 Monate Pflicht, 5 Monate freiwilliger Wehrdienst) auf meine Familienversicherung angerechnet wird. Das hat man mir damals auch so bei der AOK gesagt. Jetzt sagen die plötzlich was anderes.
Ich weiß von anderen Leuten, die damit auch Probleme hatten - wer kann mir hier denn mal eine Antwort geben? Und am besten auch, wo das steht, ich sehe das nämlich so:
im SGB 5 §10 Abs(2) Satz 3 steht:
(2) Kinder sind versichert
...
3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres,[...] wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
in §4 Abs (1) WPflG heißt es:
(1) Der nach Maßgabe dieses Gesetzes zu leistende Wehrdienst umfasst
1.den Grundwehrdienst (§ 5),
2.die Wehrübungen (§ 6),
3.die besondere Auslandsverwendung (§ 6a),
4.den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b),
5.die Hilfeleistung im Innern (§ 6c) und
6.den unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall; § 3 Abs. 5 bleibt unberührt.
und dann noch im §7 Abs (1) WPflG:
(1) Der auf Grund freiwilliger Verpflichtung in der Bundeswehr geleistete Wehrdienst ist auf den Grundwehrdienst anzurechnen; er kann auch auf Wehrübungen angerechnet werden.
aus diesen beiden paragraphen des WPflG entnehme ich, dass die vollen 14 monate als gestzlicher Wehrdienst betrachtet werden, und dann gemäß dem SGB5 diese auch auf die Familienversicherung anzurechnen sind.
ich bin zwar beileibe kein jurist, aber so verstehe ich dass zumindest. habt ihr da inzwischen andere erfahrungen gemacht oder könnt mich in meiner argumentation bestätigen?