Student, 27. Geburtstag, Versicherungswechsel

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Benjamin
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Student, 27. Geburtstag, Versicherungswechsel

Beitragvon Benjamin » 12.04.2006, 13:04

Hallo,

Bin auf dieses Forum gestossen auf der Suche nach Infos zur Krankenversicherungsthematik.
Meine Situation ist so:
Studiere in Rotterdam, wohne in Berlin. Werde nächsten Monat 27. Ich war bis jetzt über meine Mutter (Beamtin) privat mitversichert.
Ich muss mich ab Mai selbst versichern und blicke irgendwie noch nicht ganz durch. Ich habe hier schon mal einige Beiträge gelesen und habe jetzt den Eindruck, daß ich nicht in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln kann, richtig? Ich weiss noch nicht ob ich noch einen Masterstudiengang dranhänge oder im Sommer aufhöre zu studieren. Hinzu kommt daß ich Musiker bin und nach Studienende freischaffend/selbstständig arbeiten werde. Es gibt ja die Künstler Sozialkasse, die einen Teil der Beiträge übernehmen.
Da ich in kein Angestelltenverhältnis treten werde, heisst das das ich für den Rest meines Lebens auf private Krankenkassen festgelegt bin?
Am wichtigsten wär für mich akut, eine gute Krankenkasse für die nächste Zeit zu finden, aber der Gedanke, auch nach Studienende nicht mehr in die gesetzliche KK zu kommen ist ja nicht so toll.

vielen Dank für Eure Hilfe,

Benjamin

Frank
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Beitragvon Frank » 12.04.2006, 13:41

Hallo Benjamin,

bis zum Ende des Studiums geht nur eine private Krankenversicherung.
Beiträge liegen so um die 70 EUR im Monat. Infos unter
www.krankenversicherung-student.de

Nach dem Studium hat man ein als Künstler die Wahl:

"Der Berufsanfänger kann wählen, ob er der gesetzlichen Krankenkasse beitreten oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern will. Der Antrag, die private Krankenversicherung zu wählen, ist spätestens drei Monate nach Feststellung der Versicherungspflicht bei der KSK zu stellen."
Quelle
http://www.kuenstlersozialkasse.de/Vers ... fault.aspx

Also privat ist gar nicht so schlecht, wenn man sich mal die Leistungen betrachtet.

Gruß
Frank

Benjamin
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Beitragvon Benjamin » 12.04.2006, 14:03

Hi Frank,

wow, das ging ja schnell, danke.
Gibt es beim Einstieg in die KSK auch die Möglichkeit sich wieder gesetzlich zu versichern, obwohl ich im MOment von der Versicherungspflicht befreit bin?
Ich habe mit einigen Versicherungen telefoniert, und die einheitliche Aussage war daß ich nicht in die gesetzliche zurück kann, solange ich selbstständig arbeite und nicht in einem Angestelltenverhältnis stehe.

merci,

Benjamin

Frank
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Beitragvon Frank » 12.04.2006, 14:27

Selbständige Künstler und Publizisten sind versicherungspflichtig nach § 1 KSVG.

Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann der Künstler wählen,
ob er sich privat oder gesetzlich versichern will.

Der Künstler wird nicht bei der KSK versichert. Sie prüft nur ob Versicherungspflicht besteht, leistet die Hälfte des Beitrags und meldet den
Künstler bei einer gesetzlichen Krankenkasse / Rentenversicherung an.

Die Infos findest du unter www.kuenstlersozialkasse.de

Als selbstständiger Künstler bis du versicherungspflichtig. Du kannst dich bei Beginn der Selbständigkeit befreien lassen und dich privat versichern. Musst Du aber nicht.

Die Aussagen, die du von anderen Versicherungen bekommen hast, beweisen nur, dass man nicht alles glauben darf :D

Benjamin
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Beitragvon Benjamin » 12.04.2006, 14:31

Super, das beruhigt mich ungemein, vielen Dank für die sschnelle Info.


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