schlaubi hat geschrieben:Sie ist keine deutsche Staatsbürgerin. Sie braucht die KV auch schon um das Visum für Deutschland zu erhalten. Die Ausländerbehörde verlangt das...
Da hast du aber 'ne ziemlich bösartige Ausländerbehörde erwischt, denn nicht jede Ausländerbehörde fordert das. Sehr wohl hat aber die Behörde das gesetzliche Recht, die Krankenversicherung zu verlangen. Wie ich desletztens festgestellt hab, gibt es sogar Ausländerbehörden, die nicht mal den Sprachnachweis (Mindestniveau: Zertifikat Goetheinsititut A1) sehen wollten, was seit August 2007 gesetzlich festgelegt ist.
Ich geh mal davon aus, daß ihr im Ausland (außerhalb EU) geheiratet habt. Hättet ihr hier in Deutschland geheiratet, wäre das Ganze vermutlich einfacher geworden. War bei mir so. Meine Frau ist Brasilianerin. Wir haben in Deutschland geheiratet. Bis zur Heirat hatte sie nur Touristenvisum, keine Krankenversicherung, und eine Verpflichtungserklärung hab ich auch nie abgegeben. Das Deutschzertifikat hat sie noch innerhalb der Gültigkeit ihres Touristenvisums abgelegt. Hätte sie die Prüfung nicht geschafft, hätte ihr die Ausländerbehörde wahrscheinlich eine Fiktionsbescheinigung (=Duldungsvisum) für 3 oder 6 Monate gegeben, so hat sie aber gleich den Aufenthaltstitel + Arbeitserlaubnis bekommen.
Ich vermute mal, du willst Deine Frau im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland holen. So heißt das zumindest offiziell. Damit sie das Visum bekommt, mußt du oder sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Nachweisen mußt ausreichend Wohnraum, dann braucht sie den o.g. Sprachnachweis und den Nachweis einer Krankenversicherung. Die
Verpflichtungserklärung sollte in diesem Fall nicht mal notwendig sein, da ihr ja schon verheiratet seid.
Aber: Die Krankenversicherung kann z.B. auch eine zeitlich befristete Auslandskrankenversicherung der Philippinen sein, die für Krankheitsfälle in Deutschland eintritt. Meiner Frau wurde u.a. von der deutschen Botschaft geraten, daß ich für sie eine Auslandskrankenversicherung in Deutschland abschließe. Diverse private Versicherungen bieten genau für solche Fälle Auslandskrankenversicherungen für Ausländer, die nach Deutschland kommen, an. Kostet glaub ich ab 60 € / Monat. Falls sie keine Krankenversicherung hat, kann ihr theoretisch schon sie Einreise nach Deutschland verwehrt werden. Guck mal hier:
http://www.auslaender-versicherung.eu/ (3. Treffer bei Google)
Denn: Versicherungspflichtig im Sinne von
SGB 5, §5, Satz 1, Abs. 13 ist sie eigentlich erst mit dem Tag der Erteilung des Aufenthaltstitels in Deutschland. Siehe dazu selber Link (SGB5, §5, Satz 11) und
SGB 5, §186, Satz 11.
Relevant für die Erteilung der Aufenhaltserlaubnis sind weiterhin noch:
AufenthG §5 und
AufenthG §28.
schlaubi hat geschrieben:Ich bin gesetzlich über meinen Vater Krankenversichert. (Student). Ich bin verheiratet und meine Frau braucht jetzt eine Krankenversicherung. Kann sie (oder ich für sie) sich jetzt in die Krankenversicherung mit eintragen oder muss sie sich eigens anmelden und bezahlen?
Ich geb zu den bereits genannten mal noch einen anderen Ansatz:
Wenn Deine Frau ihren Aufenthaltstitel und ihre Arbeitserlaubnis in Deutschland hat, dann hat sie auch Anspruch auf Hartz IV, sofern euer beider Einkommen den Richtlinien für die Bemessungsgrenzen der Bedarfsgemeinschaft nicht übersteigt. Und wenn der Anspruch auf Hartz IV besteht, dann bezahlt die Arge auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenkversicherung für Deine Frau. D.h. in diesem Fall kannst du Dich sogar über Deine Frau versichern lassen (ist bei mir zur Zeit der Fall).
Wenn du dann 25 (+ggfs. Bund und Lehre) bist, kann es dann sein, daß Deine Frau über Dich versichert wird, da du dann wahrscheinlich die Beiträge für die studentische Pflichtversicherung zahlen mußt. Das ist aber nur 'ne Vermutung, da frag lieber noch mal die KK Deines Vertrauens.