Familienversicherung bis 25 + 9 Monate???

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Flash
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Familienversicherung bis 25 + 9 Monate???

Beitragvon Flash » 01.04.2008, 18:14

Hallo!

Hab' schon überall im Netz gegoogelt aber nix gefunden. -heul-

Darum wollte ich jetzt mal die Profis direkt fragen: .-.

Ich
- habe mit 19 Abitur gemacht
- leistete danach 9 Monate GWD
- begann danach eine 2-jährige Ausbildung
- arbeitete zur Überbrückung 6 Monate
- begann mit 23 zu studieren

Ich bin momentan Familienversichert.
Da ich jetzt 25 werde wurde ich von der KV angeschrieben, dass die FamVers endet und ich mich als Student weiter versichern solle.

Naja. Aber ich würde eigentlich noch gerne 9 Monate aus dem GWD dranhängen, wie es überall propagiert wird, da 500,- Euroneten für 'nen Studenten schon ganz schön happig sind.

Auf Anfrage bei der KV sagte man, dass ich zwischendurch arbeiten gewesen wäre, und das ein Problem geben könne. :shock:
Man könnte aber erstmal nichts genaues sagen und würde das wohl "von Belin" entscheiden lassen müssen.

(So, jetzt "Kotz" ich mich noch mal persönlich aus:)
*Da wüßte ich doch gern schon mal ob das geht, zumal die Wehrpflicht mich ein ganzes Jahr im Curriculum gekostet hat und ich ohne diese im jetzigen Ausbildungsstand (noch) nicht in dieser Lage wäre, sondern noch ein Jahr Zeit hätte.
Meine erste Ausbildung musste ich deshalb schon ein Jahr verschieben (und wie schon gesagt alles Nachfolgende damit auch).
Eine Ablehnung der weiteren FamVers würde ich schon als Untergrabung des Grundsatzes des Benachteiligungsverbotes beim Pflichtdienst empfinden.*



Deshalb meine Frage:

Kann ich denn 25 Jahre + 9 Monate geltend machen oder nicht? :?:

Wenn ihr
fachkundige Antworten
oder Links/Dokumente
oder Rechtsquellen
angeben könntet, wäre das super.

Danke schon mal.
der Flash

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.04.2008, 23:43

Tja, der Wortlaut des Gesetzes lässt da offensichtlich wohl einiges zu. Die eine KV legt es so aus und die andere KV so.

Aber gucken wir mal was der Wortlaut des Gesetzes sagt:

§ 10 SGB V Familienversicherung


(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

....

(2) Kinder sind versichert
.....

3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,


Tja und genau daran beisst sich Deine KV derzeit die Zähne aus. Toll, Deine KV ist innovativ und hat nen Orden verdient.

Man müsste jetzt mal in den einschlägigen Kommentierungen etwas nachschnüffeln.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.04.2008, 12:45

Dann musst Du aber schlau argumentieren, wenn die BW-Zeit drangehängt werden soll.

Wenn die BW-Zeit so ***** gelegen war, weil bspw. das Studium erst im Herbst begann und Du zwischendurch gearbeitet hast, dann könnte es klappen.

Anbei ein paar Kommentierungen:

Die Familienversicherung verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn die Ausbildung durch die Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht unterbrochen wird oder sich verzögert. Zu den gesetzlichen Dienstpflichten gehören nur der Wehr- und der Zivildienst. Diese müssen kausal dafür sein, dass die Ausbildung entweder unterbrochen wird, wenn der Dienst in einen Ausbildungsabschnitt fällt, oder sich verzögert, wenn ein neuer Ausbildungsabschnitt deswegen nicht begonnen werden kann. Die freiwillige Verpflichtung zum Wehrdienst schließt wegen § 6 Abs. 1 Nr. 2 die Familienversicherung ausund begründet ebenso wie andere den Wehrdienst ersetzende Tätigkeiten keine Verlängerung der Familienversicherung.


Der Dienst muss vor der Vollendung des 25. Lebensjahres und während einer bestehenden Familienversicherung begonnen haben. Die Familienversicherung besteht auch während der Dienstzeit, wenn auch die Leistungsansprüche in dieser Zeit ruhen (§ 16 Abs. 1 Nr. 2

Die Familienversicherung verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus nur um die jeweilige gesetzliche Dienstzeit, wenn weiter Schul- oder Berufsausbildung vorliegt. Ob die Ausbildung innerhalb der Verlängerungszeit beendet wird oder werden kann, ist nicht entscheidend.

musv
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Re: Familienversicherung bis 25 + 9 Monate???

Beitragvon musv » 03.04.2008, 10:59

Flash hat geschrieben:Ich
...
- leistete danach 9 Monate GWD
- begann danach eine 2-jährige Ausbildung
- arbeitete zur Überbrückung 6 Monate
- begann mit 23 zu studieren

Auf Anfrage bei der KV sagte man, dass ich zwischendurch arbeiten gewesen wäre
...
Eine Ablehnung der weiteren FamVers würde ich schon als Untergrabung des Grundsatzes des Benachteiligungsverbotes beim Pflichtdienst empfinden.

Ich hab auch erst mit 24 angefangen zu studieren, hatte 12 Monate Grundwehrdienst, danach Ausbildung und danach anderthalb Jahre gearbeitet, bevor ich mit Studieren angefangen hab.

Mir wurde die Zeit des Grundwehrdienstes auch nicht angerechnet. Begründung: Durch das Arbeitsverhältnis ist der Tatbestand der Verzögerung der Ausbildung nicht mehr gegeben. D.h. du kriegst nur die 9 Monate zusätzliche Familienversicherung, wenn du zwischen dem dem Grundwehrdienst und dem 25. Lebensjahr ununterbrochen in Ausbildung gewesen bist.

Allerdings gibt es bei Dir den Sonderfall, daß du ja "nur" 6 Monate zur Überbrückung gearbeitet hast. D.h. wenn du der Krankenkasse irgendwie nachweisen kannst, daß die Überbrückungsarbeit nicht den möglichen Anfang des Studiums hinausgezögert hat, dann kannst du eventuell mit der Krankenkasse reden.

Flash
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Beitragvon Flash » 12.04.2008, 01:39

Oh! Danke für die schnellen Antworten.
Hatte die letzten Tage leider keine Zeit zu antworten.

Nochmal zum Lebenslauf:

-Schule
-erst leistete ich meinen W9 Pflichtdienst
-dadurch verschob sich meine (erste) Ausbildung um ein Jahr (Zusage für direkt nach dem Abi)
-6 Monate Überbrückung
-Studium (zweite Ausbildung)


zu den 6 Monaten Überbrückungsarbeit:

Hmm. Also meine erste Ausbildung endete im November.
Studienbeginn ist schon zum Oktober eines jeden Jahres.
Ich konnte nicht mehr im gleichen Jahr anfangen (ganz zu schweigen von Bewerbung/ ZVS).


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