nach dem Studium ins Ausland, Beamtenkind

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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carly
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nach dem Studium ins Ausland, Beamtenkind

Beitragvon carly » 20.04.2008, 01:49

Hallo,

ich bin ein Beamtenkind und bisher (Erststudium) Privatversichert. Mein Studium Endet im Juli, zeitgleich werde ich 26 (Geburtsjahr 1982).

Was ich bisher verstanden habe, ist dass das Kindergeld dann wegfällt und somit die Beihilfe.

Ich möchte für ein Jahr in die USA gehen und dort jobben (habe auch schon Angebote). Für drüben wollte ich mich über den ADAC versichern.

Aber was muss ich grundsätzlich beachten? Wenn ich noch einen Monat in DE bleibe nach dem Studium? Wann erlischt mein Versicherungsschutz? Ist es richtig, dass ich eh nicht in die GKV kommen kann?

Könnt ihr mir weiter helfen?

Cassiesmann
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Re: nach dem Studium ins Ausland, Beamtenkind

Beitragvon Cassiesmann » 20.04.2008, 09:25

Hallo!

carly hat geschrieben:Hallo,


Was ich bisher verstanden habe, ist dass das Kindergeld dann wegfällt und somit die Beihilfe.


Wenn Sie der Beihilfe nicht glaubhaft machen können, dass Sie ganz viele Bewerbungen schreiben und die keine Gande mit Ihnen haben, ist die Beihilfe weg. Begründung, so lange Sie in der AUSBILDUNG sind und Kindergeld beziehen bzw. in die Altregelung (27. LJ) fallen und der Wehr-/Zivildienst angerechnet wurde, sind Sie beihilfefähig.


Ich möchte für ein Jahr in die USA gehen und dort jobben (habe auch schon Angebote). Für drüben wollte ich mich über den ADAC versichern.

Vergleichen Sie mal etwas bezügl. der Auslands KV!

Aber was muss ich grundsätzlich beachten? Wenn ich noch einen Monat in DE bleibe nach dem Studium? Wann erlischt mein Versicherungsschutz?

Nie, allerdings sind Sie nur anteilig versichert, da der Prozentsatz der Beihilfe fehlt. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Versicherer und lassen sich bezügl. Lösungsmöglichkeiten informieren.

Ist es richtig, dass ich eh nicht in die GKV kommen kann?


Korrekt, in der Konstellation kommen Sie nicht in die GKV (vereinfacht gesagt mangels Job über 400€).




Gruß
CM

carly
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Beitragvon carly » 20.04.2008, 11:40

Danke schonmal.

Also es sieht bei mir so aus, dass ich ein Jobangebot in den USA habe, allerdings fällt das eher in die Kategorie 'Mini-Job.

Ersetzt eine Auslands KV denn meine KV in Deutschland? Ode rmuss ich mich doppelt versichern?

Nicht dass ich nach dem Jahr zurückkomme und dann natürlich nicht sofort eine Arbeit habe und dann 12 Monate nachzahlen muss.

Wie bin ich nach dem Auslandsjahr eigentlich versichert? Automatisch wieder 'anteilig' privat?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.04.2008, 12:30

Öhm, wenn Du deine Zelte hier in Deutschland abbrichst und somit keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, dann brauchst Du in Deutschland - meines Erachtens - auch keine Krankenverischerung.

Zu überlegen wäre, allerdings bei der bisherigen privaten Versicherung (Restkostenabsicherung nicht gedeckter Teil der Beihilfe) evtl. eine Anwartschaftsversicherung abzuschliessen.

Dieses könnte nämlich dann den Vorteil bringen, wenn Du nach dem Auslandsaufenthalt wieder zurückkehrst, dass es bei der privaten KV billiger wird. Aber da sollten die Experten der privaten KV etwas zu posten.

Ansonsten hast Du leider keine Chance, nach dem Auslandsaufenthalt in die gesetzlichen KV zu kommen, da Du dort ja auch nicht zuletzt versichert gewesen bist.

Wenn Du allerdings nach dem Auslandsaufenthalt Hartz IV beantragen musst, da kein Job in Deutschland sofort zu finden ist, kommst Du über Hartz IV in die Versicherungspflicht bei der GKV.

Aber mal eine andere Überlegung. Nehmen wir an, Du wirst während des Auslandsaufenthaltes ernsthaft krank und möchtest nach Deutschland dann sofort zurück, oder Dich behandeln lassen. Dann könnte es aber schlecht aussehen.

carly
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Beitragvon carly » 20.04.2008, 12:30

ich frage mich auch grade, ob eine Auslands KV überhaupt ausreicht, denn die vom ADAC, z.B. zahlt in einem schwerwiegenden Fall den Rücktransport nach Deutschland. Erlischt dann aber sofort. Wie ist man denn dann in DE versichert, wenn man über eine auslands KV zurück nach DE gebracht wird.

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Beitragvon carly » 20.04.2008, 12:38

hm, danke. das wirf irgendwie leider ein paar neue fragen auf.

es klingt so, also ob es für mich sinnvoll wäre einen Monat hier in DE zu areiten und in die gesetzliche zu kommen.


andere variante. ich möchte mich im kommenden jahr für eine Promotion in den USA bewerben, es könnte also sein, dass ich nach dem einen USA Jahr noch weitere dort bleiben möchte. verschiebt das meine probleme nur?

Kennt jemand einen gutes Konzept, so dass ich in einem schweren fall nach dem rücktransport nach DE noch weiter abgesichert bin?

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Beitragvon Rossi » 20.04.2008, 12:40

Tja, das ist ja evtl. das Problem.

Wie ist man denn dann in DE versichert, wenn man über eine auslands KV zurück nach DE gebracht wird.



Gar nicht, zumindest nicht versicherungspflichtig in der GKV.

Ist die Frage, ob die private Versicherungen auch so eine Art Versicherung anbieten, die während eines Auslandsaufenthaltes ruht, aber im Falle eines Rücktransportes sofort wieder auflebt. Ist dann auch ne Frage des Geldbeutels.

Dieses Problem hättest Du nicht, wenn Du in Deutschland zuletzt gesetzlich krankenversichert gewesen bist. Denn in dieser Konstellation bist Du nämlich nach der Rückkehr aus dem Ausland gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig. Stellt sich die Frage, ob Du dir noch für 1 oder Monate hier in Deutschland eine Beschäftigung suchst, aus der Du mehr als 400,00 Euro monatlich verdienst. Denn dadurch kommst Du in die Versicherungspflicht in der GKV.

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Beitragvon Cassiesmann » 20.04.2008, 15:59

Ich glaube, Sie sollten sich mal ausführlich und persönlich beraten lassen! Diese Beratung wird der ADCA natürlich nicht bieten.

carly
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Beitragvon carly » 20.04.2008, 17:37

ja, habe demnächst ein Beratungsgespräch mit meiner privaten. Aber ich wollte mich halt vorher mal über die kommenden Probleme informieren.

Mein Vater ist selbstständig, vielleicht muss ich mich von ihm einfach nen Monat anstellen lassen. Meint ihr das würde laufen?

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Beitragvon Rossi » 21.04.2008, 19:00

Öhm, klar, wenn Du bei Papi eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt aufnimmst, dann wirst Du versicherungspflichtig in der GKV.

In dieser Konstellation hast Du die Möglichkeit die private Restkostenversicherung mit dem Beginn der Verischerungspflicht zu kündigen.

Damit, bist Du dann auch zuletzt gesetzlich versichert gewesen, wenn Du aus dem Ausland zurückkehrst. Dem Grunde nach fällst Du dann unter den Personenkreis von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und die gesetzliche KV müsste Dich wieder nehmen.

Allerdings könnte es sein, dass die gesetzliche KV dich bei einem Auslandsaufenthalt unterhalb von 12 Monaten wieder zur privaten KV verweist, da diese Dich gem. § 9 Abs. 10 SGB unter Umständen wieder nehmen muss.

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Re: nach dem Studium ins Ausland, Beamtenkind

Beitragvon DKV-Service-Center » 21.04.2008, 22:11

Hallo carly,

[quote]ich bin ein Beamtenkind [/quote]

:-) ok es gibt schlimmeres.

[quote]Ich möchte für ein Jahr in die USA gehen und dort jobben (habe auch schon Angebote). Für drüben wollte ich mich über den ADAC versichern.[/quote]
schön das Sie sagen wollte ! ADAC hat 50 Euro als ca 75$ Selbstbeteiligung für jeden Versicherungsfall.

[quote][quote]Aber was muss ich grundsätzlich beachten? Wenn ich noch einen Monat in DE bleibe nach dem Studium? [/quote]
Ich würde einfach Mutti bitten den einen Monat für mich noch zu bezahlen
wenn es sein muss dann eben 100 %
[quote]Wann erlischt mein Versicherungsschutz? [/quote]

Im Regelfall wenn er gekündigt wird.

[quote]Ist es richtig, dass ich eh nicht in die GKV kommen kann?[/quote][/quote]
Ja.
Gruß


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