vorlesungsfreie zeit

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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vorlesungsfreie zeit

Beitragvon pumaspuma » 27.04.2008, 22:34

hi leute,
ich bins nochmal. in der vorlesungsfreien zeit ist es bei der studentischen Versicherung ja egal wieviel man verdient und wieviel man arbeitet. da muss man ja nicht die 20 h pro Woche einhalten. die vorlesungen fangen aber selten am monatsanfang an.
wie ist es wenn die hälfte des monats vorlesungsfrei ist und die andere nicht?
kann ich dann für die erste hälfte verdienen wie ich will und in der anderen hälfte muss ich mich an die grenzen von 20 h die woche halten oder ist es generell so, dass in dem monat in dem die vorlesungen anfangen von anfang an nur 20 h die woche gearbeitet werden darf, obwohl die vorlesungen erst mitte des monats beginnen?
und wie beweise ich das? mit stunden zettel im ersten fall?

für eure antworten bin ich super dankbar.

grüße

Frank
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Beitragvon Frank » 05.05.2008, 21:57

Hallo,

du kannst 2 Monate im Jahr mehr verdienen. Es ist egal ob vorlesungsfreie Zeit oder nicht.

Gruß
Frank

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Beitragvon pumaspuma » 05.05.2008, 23:32

ist das gesetzlich geregelt oder ist das von kk zu kk verschieden?

und danke für die antwort

Grüße


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