Vollendung des 30. Lebensjahres

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Rebecca
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Vollendung des 30. Lebensjahres

Beitragvon Rebecca » 09.06.2006, 12:11

Hallo,

ich bitte um Erfahrungswerte und Tipps, wie ich der Krankenkasse erklären kann, daß ich noch ein Semester weiter den alten beitragssatz bezahlen kann. Es können familiäre und private Gründe angegeben werden, und ich habe natürlich auch meine Gründe, weshalb ich noch ein Semester dranhängen muß und nicht das Doppelte an KK-Gebühren bezahlen kann.

Hat jemand Erfahrung oder einen Tipp, den er mir geben kann, welche Gründe bei Krankenkassen akzeptiert werden?

Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich für Antworten!

Grüße, Rebecca

Rolf
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Beitragvon Rolf » 09.06.2006, 13:10

Hallo Rebecca,

ich glaube irgendwelche Gründe anzuführen wird dir nichts bringen.
Es ist eine gesetzliche Regelung.
Frage mal bei deiner Krankenkasse nach, ob du dich noch
nach dem Absolventen-Tarif (ca. 100 EUR mtl.) versichern kannst.

Gruß
Rolf

Rebecca
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Beitragvon Rebecca » 11.06.2006, 09:27

Hallo Rolf,

hast du Informationen zum Absolvententarif? Ich habe davon noch nie gehört. Ich stecke halt gerade mitten im Examen und im nächsten Semester ist die Diplomarbeit dran, insofern bräuchte ich noch ein weiteres Semester und bin danach fertig.

Gruß, Rebecca

Rebecca
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Beitragvon Rebecca » 11.06.2006, 09:37

Hallo nochmal,

ich überlege außerdem, ob es möglich ist, dem Arbeitgeber einfach zu sagen, er solle mich ab jetzt normal versichern, als Arbeitnehmerin und nicht mehr als Studentin. Weißt du, ob das problemlos möglich ist?
Ich habe mir das mal ausgerechnet, und der Krankenkassenbeitrag wäre ab jetzt (ab nächsten Monat) so hoch, daß ich keine steuerlichen Vorteile mehr habe, so kann ich mich genauso gut "normal" versichern lassen, habe eh keinen Werkstudenten-Vertrag, obwohl ich aber genau die 20 std./ Woche arbeite, sodaß ich bisher die Steuervorteile hatte.

Muß ich der Krankenkasse bei Beantragung des Absolvententarifes eine Lohnabrechnung zeigen? Ich liege etwa 100 Euro über der Grenze 816 Euro (oder so ähnlich). Ich find das unglaublich - die tun mit dieser Grenze so, als sei man reich, wenn man drüber liegt. Man liegt damit, die Miete abgezogen, in ungefähr auf Hartz Niveau, gerade wegen des KK-Beitrages, und 260 Euro kostet das Semester auch bereits und dann inklusive Materialien... Haha, die KK mussten gerade wieder die Vorstandsgehälter bzw. die Prämien für die Vorstände erhöhen...wie hieß es noch im Spiegel-Artikel von vor ein paar Tagen..."das ist in der Wirtschaft nun mal so". Ja, das ist wohl so. :(

Danke, falls jemand was weiß und es mir mitteilt.

Gruß, Rebecca

Frank
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Beitragvon Frank » 11.06.2006, 10:48

Hallo Rebecca,

das sollte dir weiterhelfen:

"Nach dem 14. Fachsemester und/oder Erreichen des 30. Lebensjahres endet der Versicherungs-
schutz in der studentischen Pflichtversicherung: Danach ist es möglich, sich freiwillig zu versichern;
falls sog. Vorversicherungszeiten vorhanden sind (12 Monate direkt vor dem Ende der Pflichtver-
versicherungszeit bzw. 24 Monate während der letzten 5 Jahre).

Liegen schwerwiegende familiäre und/oder persönliche Gründe (beispielsweise Schwangerschaft,
Kindererziehung, Erkrankung, Erwerb der Hochschulreife über den Zweiten Bildungsweg) vor,
kann die Krankenkasse diese anerkennen und die Fachsemester-/Altersgrenze verlängern.
Der monatliche Beitragssatz liegt je nach Krankenkasse bei ca. € 123,- inklusive PV; der
Absolvententarif (gilt 6 Monate lang nach dem Ausscheiden aus der studentischen Pflichtver-
sicherung) liegt ca. € 30,- günstiger.
Wichtig: Die Beiträge in der freiwilligen Versicherung sind einkommensabhängig; die oben ge-
nannte Beitragsspanne bezieht sich auf ein Mindesteinkommen (€ 816,- im Jahr 2005). Bei
selbstständiger Tätigkeit gelten gesonderte Regelungen."
Quelle:
http://www.uni-regensburg.de/Einrichtun ... nvers2.htm

Bei dem Absolventen-Tarif mußt du keine Lohnabrechnung vorzeigen. Voraussetzung ist allerdings,
dass du auch weiterhin studierst und deine beitragspflichtigen Einnahmen 816,67 EUR im Monat
nicht übersteigen.

Gruß
Frank


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