Rückwirkende Änderung der Versicherungsart?
Verfasst: 15.05.2008, 08:38
Hallo,
ich bin 26 Jahre alt und Studentin. Bisher war ich ganz normal studentisch versichert. Seit Februar sollte ich aber auf Wunsch meines Arbeitgebers mehr arbeiten (ca. 17 Std./Woche) und deshalb auf Steuerkarte (statt wie vorher auf 400,- € Basis).
Mein Arbeitgeber hat mich daraufhin ab Februar bei meiner Krankenversicherung als pflichtversichert angemeldet und die KV-Beiträge auch ordnungsgemäß abgeführt.
Nun erhielt ich gestern einen Brief meiner Krankenkasse, dass sie sich freuen, mich ab Februar wieder in der studentischen Krankenversicherung begrüßen zu dürfen und dass ich die Beiträge seit Feb. bis jetzt nachzahlen soll.
Nach Überprüfung meiner Abrechnung stellte ich fest, dass mein Arbeitgeber mich nun im April rückwirkend bis Februar als Werksstudent angemeldet hat! Die Pflichtversicherungsbeiträge hab ich aber gezahlt und auch noch nicht zurück erhalten!
Nun meine Frage: Geht das so einfach, dass ich für drei Monate rückwirkend als Werksstudent angemeldet werde, obwohl ich vorher als pflichversicherter Teilzeit-Arbeitnehmer angemeldet war? Besonders das "rückwirkend" stört mich!!! Wenn die das wenigstens ab sofort gemacht hätte, aber so!
Und die gezahlten Pflichtbeiträge muss ich doch wohl zurückkriegen bzw. mit der neuen Forderung verrechnen können, oder? Sonst zahle ich ja für Februar bis jetzt doppelt!
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und sorry, dass es etwas länger geworden ist!
ich bin 26 Jahre alt und Studentin. Bisher war ich ganz normal studentisch versichert. Seit Februar sollte ich aber auf Wunsch meines Arbeitgebers mehr arbeiten (ca. 17 Std./Woche) und deshalb auf Steuerkarte (statt wie vorher auf 400,- € Basis).
Mein Arbeitgeber hat mich daraufhin ab Februar bei meiner Krankenversicherung als pflichtversichert angemeldet und die KV-Beiträge auch ordnungsgemäß abgeführt.
Nun erhielt ich gestern einen Brief meiner Krankenkasse, dass sie sich freuen, mich ab Februar wieder in der studentischen Krankenversicherung begrüßen zu dürfen und dass ich die Beiträge seit Feb. bis jetzt nachzahlen soll.
Nach Überprüfung meiner Abrechnung stellte ich fest, dass mein Arbeitgeber mich nun im April rückwirkend bis Februar als Werksstudent angemeldet hat! Die Pflichtversicherungsbeiträge hab ich aber gezahlt und auch noch nicht zurück erhalten!
Nun meine Frage: Geht das so einfach, dass ich für drei Monate rückwirkend als Werksstudent angemeldet werde, obwohl ich vorher als pflichversicherter Teilzeit-Arbeitnehmer angemeldet war? Besonders das "rückwirkend" stört mich!!! Wenn die das wenigstens ab sofort gemacht hätte, aber so!
Und die gezahlten Pflichtbeiträge muss ich doch wohl zurückkriegen bzw. mit der neuen Forderung verrechnen können, oder? Sonst zahle ich ja für Februar bis jetzt doppelt!
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und sorry, dass es etwas länger geworden ist!