Mal wieder: Stipendien und Krankenkasse
Verfasst: 16.05.2008, 15:24
Hallo zusammen!
Habe durch eine Standard-Google-Suche bereits gesehen, dass dieses Thema hier zu genüge behandelt wurde (vor ca. einem Jahr), jedoch interessiert es mich, ob es aktuell dazu irgendwelche Änderungen gegben hat.
Ich bin in Deutschland eingeschriebener Promotionsstudent und erhalte ein steuerfreies Stipendium (aus Luxembourg). Als deutscher Promotionsstudent muss ich mich auch in Deutschland freiwillig versichern und bin zur Zeit bei der Techniker Krankenkasse. Die TK berechnet das Stidendium komplett und ich muss einen Beitrag zahlen, als wäre das Stipendium mein Brutto-Einkommen. Da es keinen Arbeitgeber gibt, soll ich also auch den kompletten Arbeitgeber-Anteil tragen.
Die Frage ist nun, wie ist die aktuelle Gesetzeslage? Zählt ein steuerfreies Stipendium nun vollständig als mein Unterhalt (was es ja nicht ist, ich musste mir ein Auto anschaffe, verfahre jede Woche 600km zur Partneruni in Luxemburg. Dies sind meine Auslagen, die ich nicht absetzten kann --> somit bleiben mir von dem Stipendium weit weniger ZUM LEBEN) und somit als Bemessungsgrundlage, oder nicht?
Die Techniker Krankenkasse - mit der ich ansonsten sehr zufrieden bin - sieht dies eben anders als ich.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank,
Eric
Habe durch eine Standard-Google-Suche bereits gesehen, dass dieses Thema hier zu genüge behandelt wurde (vor ca. einem Jahr), jedoch interessiert es mich, ob es aktuell dazu irgendwelche Änderungen gegben hat.
Ich bin in Deutschland eingeschriebener Promotionsstudent und erhalte ein steuerfreies Stipendium (aus Luxembourg). Als deutscher Promotionsstudent muss ich mich auch in Deutschland freiwillig versichern und bin zur Zeit bei der Techniker Krankenkasse. Die TK berechnet das Stidendium komplett und ich muss einen Beitrag zahlen, als wäre das Stipendium mein Brutto-Einkommen. Da es keinen Arbeitgeber gibt, soll ich also auch den kompletten Arbeitgeber-Anteil tragen.
Die Frage ist nun, wie ist die aktuelle Gesetzeslage? Zählt ein steuerfreies Stipendium nun vollständig als mein Unterhalt (was es ja nicht ist, ich musste mir ein Auto anschaffe, verfahre jede Woche 600km zur Partneruni in Luxemburg. Dies sind meine Auslagen, die ich nicht absetzten kann --> somit bleiben mir von dem Stipendium weit weniger ZUM LEBEN) und somit als Bemessungsgrundlage, oder nicht?
Die Techniker Krankenkasse - mit der ich ansonsten sehr zufrieden bin - sieht dies eben anders als ich.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank,
Eric