Widersprüchliche Angaben PKV und Beihilfe
Verfasst: 20.06.2008, 12:29
Hallo Forumsianer,
leider habe ich die Antwort zu meinem Problem hier im Forum nicht gefunden, bin aber zuversichtlich, dass ihr mir bei meinem Anliegen helfen könnt.
Kurze Angaben zu meiner Person:
25J, noch immatrikuliert, jedoch Studium abgeschlossen und daher Exmatrikulation in den nächsten Wochen (hängt von der Geschwindigkeit der Uni Angestellten ab), wohl rückwirkend zum 31.03.08, Eintritt ins Berufsleben ab 01.09.; bisher via Vater PKV (mit Beihilfe 80%);
Nun bin ich unsicher über meinen Status in den Monaten zwischen Exmatrikulation und Berufseinstieg, bei Rückfragen von PKV und Beihilfe erhielt ich unterschiedliche Antworten.
Version PKV:
Ich gelte auch nach der Exmatrikulation als beihilfeberechtigte Person und bleibe daher bei meinem Vater mitversichert, da ich bis zum Jobeinstieg kein Einkommen >400 EUR haben werde; Tarife laufen also weiter;
Version Beihilfe:
Ich bin ab Zeitpunkt Exmatrikulation nicht mehr beihilfeberechtigt und muss mich daher anderweitig versichern; ich würde nur in dem Falle weiter beihilfeberechtigt gelten, in dem ich zwischen zwei Ausbildungen stehen würde (bis 26J, da ich beim Bund war)
Meine Frage: Welche Version ist denn nun eurer Meinung nach die richtige?
Schön wäre auch noch die Antwort auf folgende Frage: Ist es möglich, ab Jobstart in der PKV mich zu versichern (Gehalt liegt über BBG), da ich mein Leben lang in der PKV war, und somit nicht neu aufgenommen werden müsste (d.h. eine Möglichkeit die 3-Jahres-Frist bis Aufnahme PKV zu umgehen)?
Vielen Dank im Voraus, hoffe ihr könnt mir helfen,
Dominik
leider habe ich die Antwort zu meinem Problem hier im Forum nicht gefunden, bin aber zuversichtlich, dass ihr mir bei meinem Anliegen helfen könnt.
Kurze Angaben zu meiner Person:
25J, noch immatrikuliert, jedoch Studium abgeschlossen und daher Exmatrikulation in den nächsten Wochen (hängt von der Geschwindigkeit der Uni Angestellten ab), wohl rückwirkend zum 31.03.08, Eintritt ins Berufsleben ab 01.09.; bisher via Vater PKV (mit Beihilfe 80%);
Nun bin ich unsicher über meinen Status in den Monaten zwischen Exmatrikulation und Berufseinstieg, bei Rückfragen von PKV und Beihilfe erhielt ich unterschiedliche Antworten.
Version PKV:
Ich gelte auch nach der Exmatrikulation als beihilfeberechtigte Person und bleibe daher bei meinem Vater mitversichert, da ich bis zum Jobeinstieg kein Einkommen >400 EUR haben werde; Tarife laufen also weiter;
Version Beihilfe:
Ich bin ab Zeitpunkt Exmatrikulation nicht mehr beihilfeberechtigt und muss mich daher anderweitig versichern; ich würde nur in dem Falle weiter beihilfeberechtigt gelten, in dem ich zwischen zwei Ausbildungen stehen würde (bis 26J, da ich beim Bund war)
Meine Frage: Welche Version ist denn nun eurer Meinung nach die richtige?
Schön wäre auch noch die Antwort auf folgende Frage: Ist es möglich, ab Jobstart in der PKV mich zu versichern (Gehalt liegt über BBG), da ich mein Leben lang in der PKV war, und somit nicht neu aufgenommen werden müsste (d.h. eine Möglichkeit die 3-Jahres-Frist bis Aufnahme PKV zu umgehen)?
Vielen Dank im Voraus, hoffe ihr könnt mir helfen,
Dominik