Hallo,
ich habe 2 Fragen wegen meiner gkv. Ich bin 29, noch bis Ende des Jahres Student und freiwillig selbst versichert. Im Moment zahle ich im Monat den Mindestbeitrag von etwa 130 Euro.
Im Monat bekomme ich 600 Euro von meinen Eltern als Unterstützung.
Dazu habe ich einen einzelnen Werkvertrag in der Uni über 4800 Euro im März gehabt. D.h. ich habe eine Einmalzahlung bekommen, für die ich zunächst weder Steuern noch Krankenversicherungsbeitrag zahlen musste. Ich hatte bei der Krankenkasse im März nachgefragt, wie das mit meinem KK Beitrag dazu wäre. Dort sagte man mir, am Ende des Jahres müsse ich eine Gehaltserklärung abgeben und dann entsprechend meines Gesamtjahresgehalts den Beitrag nachzahlen.
Bei der Einkommenssteuer gibt es ja eine Gehaltsuntergrenze, die bei ich glaube ca. 7.500 Euro liegt.
Wie ist das bei der Krankenkasse?
Muss ich hier den Unterhalt meiner Eltern mit angeben? Als was in dem Formular muss ich das ggf. angeben? Irgendwie passt da keine der Möglichkeiten so 100%ig.
Wo muss ich die Einmalzahlung angeben?
Es gibt dort im Formular neben anderen gar nicht passenden Möglichkeiten (Rente u.a.) noch:
a) "Weitere Einkünfte, z.B.Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe" und noch
b) "Ich habe keine eigenen Einnahmen und bestreite meinen Lebensunterhalt von:"
Wer kann mir da weiterhelfen? Bin gerade etwas überfragt.
GKV, Unterstützung durch Eltern, Werkvertrag?
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Also, Du bist ja freiwillig versichert. Hier kann die Krankenkasse in der Satzung die Beitragsbemessung regeln. Von daher ist es teilweise unterschiedlich, was angerechnet wird.
Aber es gibt so einen Katalog von den Krankenkassen, da ist geregelt, was zum sog. Gesamteinkommen und zum sog. Einnahmen des Lebensunterhaltes zählt.
Wobei in der Regel bei der freiwilligen KV immer die Einnahmen zum Lebensunterhalt berücksichtigt werden.
Also zunächst in die Satzung der KV gucken und dann diesen Katalog suchen; findet man im Internet.
Aber es gibt so einen Katalog von den Krankenkassen, da ist geregelt, was zum sog. Gesamteinkommen und zum sog. Einnahmen des Lebensunterhaltes zählt.
Wobei in der Regel bei der freiwilligen KV immer die Einnahmen zum Lebensunterhalt berücksichtigt werden.
Also zunächst in die Satzung der KV gucken und dann diesen Katalog suchen; findet man im Internet.
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