Verdienst als Musiker und Minijob bei Familienversicherung
Verfasst: 16.09.2008, 16:10
Mein Sohn (19) besucht eine Musikfachschule und hat einen Minijob. Da er auch noch als Muiker tätig ist, darf er meiner Meinung nach mit beiden Einkommen nicht über 400,-- € monatlich kommen, damit er in der Familienversicherung bleiben kann. Der verdienst in der privaten Kapelle muß wohl angerechnet werden. Da er unter anderem auch in der Blaskapelle eines Musikvereines mit Gemeinnützigkeit und als Orgelaushilfe in der Kirche spielt, müssten diese beiden Tätigkeiten nach § 3 Einkommensteuergestz bis zu 2.100,-- € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Sind sie damit auch unschädlich für die Familienversicherung? Oder kann man bei gelegentlichen Auftritten als Musiker von einer Aufwandsentschädigung ausgehen, die nur die (ja tatsächlich entstandenen) Ausgaben für Instrumente, Proben ect. abdeckt und daher grundsätzlich unschädlich ist?