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Nachforderungen bei Auslandsaufenthalt

Verfasst: 08.10.2008, 22:35
von Kulissesport
Mein Sohn hat sich für 3 Semester exmatrikulieren lassen und war
in dieser Zeit im Ausland, allerdings nicht krankenversichert.
Nun ist er wieder immatrikuliert und soll die 18 Monate nachzahlen,
obwohl er nicht in Deutschland war. Ist das gesetzmäßig wirklich so
verankert?

Verfasst: 09.10.2008, 17:30
von DKV-Service-Center
Hallo Kulissesport,
Exmatrikuliert heißt doch das er an keiner Uni eingeschrieben war? In welchen Ausland war er?
und war er die ganzen 18 Monate wech?
Wie lautet die Nachforderung, auf Grund welcher Rechtsgrundlage?

Gruß