Hallo zusammen,
Vorgeschichte:
bis zu meinem Abi war ich bei meinem Vater (Beamter) privatversichert, für meine Lehre war ich dann Gesetzlich Versichert, derweil war ich in der Privaten bei meinem Vater zurückgestellt. Als ich dann mein Studium vor 3 Jahren begann bin ich aus der Gesetzlichen wieder ausgetreten und bei der privaten meines Vaters wieder rein.
Frage:
wenn ich jetzt nach meinem Studium mich selber versichere gehe ich voraussichtlich in eine Gesetzliche. Sind diese verpflichtet mich aufzunehmen obwohl ich damals ausgetreten bin? (habe 3 Jahre eine Psychoanalyse gemacht, glaube das sieht keine Kasse gerne)
Vielen Dank an alle netten Leute die hier Antworten schreiben!!!
Gruß Vertigo
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Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
also jetzt während des Studiums bist du privat versichert. Um in die gesetzliche Versicherung zu kommen, must du erstmal pflichtig werden. Das bedeutet, ein pflichtversichertes Arbeitsverhältnis aufnehmen. Die Gesetzliche nimmt dich dann problemlos auf. Vorerkrankungen / Behandlungen sind nur bei den Privaten ein Thema.
Gruß
Frank
also jetzt während des Studiums bist du privat versichert. Um in die gesetzliche Versicherung zu kommen, must du erstmal pflichtig werden. Das bedeutet, ein pflichtversichertes Arbeitsverhältnis aufnehmen. Die Gesetzliche nimmt dich dann problemlos auf. Vorerkrankungen / Behandlungen sind nur bei den Privaten ein Thema.
Gruß
Frank
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