Student über 30, Mindestbemessungsgrundlage
Verfasst: 21.01.2009, 21:38
Hallo.
Ich bin Student und über 30. Mein Einkommen is nur über Bafög geregelt, also kein stetiges Einkommen nebenbei. Soll heißen ich "verdien " 643€ pro Monat. In meinem Bescheid wird aber eine Bemessungsgrundlage von 840€ angenommen. Das sind dann ca. 33€ mehr als wenn man mein reelles Einkommen zugrundelegt.
Auf Nachfrage bei meiner Kasse hieß es nur "Sie in der IKK Sachsen freiwillig kranken- und
pflegeversichert. Nach § 240 SGB V berechnen sich die Beiträge für
freiwillig versicherte Personen mindestens aus dem 90. Teil der
Bezugsgröße. Die Mindestbemessungsgrundlage für 2009 beträgt somit
840,00 EUR. Ein unterschreiten der Mindestbemessungsgrundlage ist nicht
zulässig."
Der zugehörige Gesetzestext hilft mir leider nicht weiter, bei der FRage wieso.
Könnte mir das mal einer bitte näherbringen
Vielen Dank schonmal fürs lesen des etwas langen TExtes
Ich bin Student und über 30. Mein Einkommen is nur über Bafög geregelt, also kein stetiges Einkommen nebenbei. Soll heißen ich "verdien " 643€ pro Monat. In meinem Bescheid wird aber eine Bemessungsgrundlage von 840€ angenommen. Das sind dann ca. 33€ mehr als wenn man mein reelles Einkommen zugrundelegt.
Auf Nachfrage bei meiner Kasse hieß es nur "Sie in der IKK Sachsen freiwillig kranken- und
pflegeversichert. Nach § 240 SGB V berechnen sich die Beiträge für
freiwillig versicherte Personen mindestens aus dem 90. Teil der
Bezugsgröße. Die Mindestbemessungsgrundlage für 2009 beträgt somit
840,00 EUR. Ein unterschreiten der Mindestbemessungsgrundlage ist nicht
zulässig."
Der zugehörige Gesetzestext hilft mir leider nicht weiter, bei der FRage wieso.
Könnte mir das mal einer bitte näherbringen
Vielen Dank schonmal fürs lesen des etwas langen TExtes