Hallo,
stehe zur Zeit vor einem kleinen Problem.
Ich bin derzeit 24, werde Ende Mai 25. Ich habe meine Examensprüfung abgelegt, die Ergebnisse jedoch noch nicht erhalten. Die Regularien meiner Uni sagen mir aber, dass ich mich nach der Meldung zum Examen, also noch vor Bekanntgabe der Ergebnisse exmatrikulieren lassen kann, um die Studiengebühren nicht überweisen zu müssen. Ich wäre damit ab April kein Student mehr.
Zur Zeit arbeite ich als Werkstudent und verdiene monatlich nicht mehr als 350 €, sodass ich bei der AOK als unter 25jähriger familienversichert bin.
Nun meine Frage: Welchen Tarif müsste ich nehmen, wenn ich mich also im April exmatrikulieren ließe und im Mai dann 25 werde?
- Ich könnte nicht mehr familienversichert sein, da ich über 25 wäre
- Ich könnte die "günstige" Studentenversicherung nicht beantragen, da ich ja eben exmatrikuliert wäre.
1. Wieviel müsste ich also zahlen?
2. Ich bin bei meinem Nebenjob als Werkstudent eingetragen und verdiene nie mehr als 350 €. Wenn ich dann exmatrikuliert wäre, könnte ich den Status als "Werkstudent" nicht mehr aufrecht erhalten. Als was müsste ich mich dann dort melden bzw. beschäftigt werden und wie würde sich mein geringer Verdienst auf die KV Beitragshöhe auswirken?
Ich stehe also vor der Wahl
a)immatrikuliert zu bleiben und die 700 € Studiengebühr zu zahlen und ab meinem 25. Lebensjahr dann zusätzlich die 70 € Studententarif bei der AOK zu zahlen
oder
b) mich exmatrikulieren zu lassen, die 700 € zu sparen und dann wieviel Beitrag zahlen???
Besten Dank! Freue mich schon auf Antworten.
Welche KV nach Exmatrikulation und mit 25?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Welche KV nach Exmatrikulation und mit 25?
martins hat geschrieben:2. Ich bin bei meinem Nebenjob als Werkstudent eingetragen und verdiene nie mehr als 350 €. Wenn ich dann exmatrikuliert wäre, könnte ich den Status als "Werkstudent" nicht mehr aufrecht erhalten. Als was müsste ich mich dann dort melden bzw. beschäftigt werden und wie würde sich mein geringer Verdienst auf die KV Beitragshöhe auswirken?
Geringfügige Beschäftigung (Minijob, „400-Euro-Job“): keine Krankenversicherung in dieser Tätigkeit; Rentenversicherung ist durch freiwilliges Aufstocken möglich.
Würde der Verdienst auf 400,01 Euro oder mehr steigen (Midijob, Gleitzone), käme eine KV mit.
martins hat geschrieben:Das heißt, dass ich bei Exmatrikulation und Aufnahme eines Minijobs überhauft keine KV Beiträge zahlen müsste? Wie wäre ich dann krankenversichert?
Wahlweise durch eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV (die erwähnten ca. 143 Euro), durch eine private Krankenversicherung oder die Pflichtversicherung der ansonsten Unversicherten (wiederum 143).
Je nach den sonstigen Umständen wäre ein ALG-2-Anspruch („Hartz IV“) denkbar, dann würde der Staat die KV übernehmen.
Re: Welche KV nach Exmatrikulation und mit 25?
Also müsste ich trotz 400 € Job trotzdem die KV iHv 140 € zahlen? Dann verstehe ich aber diesen Absatz von Ihnen nicht:
dij hat geschrieben:
Geringfügige Beschäftigung (Minijob, „400-Euro-Job“): keine Krankenversicherung in dieser Tätigkeit;
mit.
Re: Welche KV nach Exmatrikulation und mit 25?
martins hat geschrieben:Also müsste ich trotz 400 € Job trotzdem die KV iHv 140 € zahlen?
Ja. Bei einem 400,01-Euro-Job dann nicht mehr.
dij hat geschrieben:Geringfügige Beschäftigung (Minijob, „400-Euro-Job“): keine Krankenversicherung in dieser Tätigkeit
Soll bedeuten: eine geringfügige Beschäftigung liefert keine Krankenversicherung. (Deshalb ist es dann erforderlich, sie anderswoher zu holen, beispielsweise durch eine freiwillige Versicherung gegen entsprechenden Beitrag.)
martins hat geschrieben:Danke, sehr logisch bei einem geringeren Verdienst die KV zu zahlen und bei 400 + eben nicht mehr...
hallo,
ja, das ist logisch, denn bei einem Verdienst von mindestens 400 € und
1 Cent trittt Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein und der Beitrag errechnet sich eben aus diesen 400,01 €. Liegt der Verdienst unter diesen 400,01 €, also bei max 400,00 € tritt keine Versicherungspflicht ein sondern da bleibt eben nur die freiwilliger Versicherung unter Berücksichtigung der fiktiven Beitragsbemessungsgrundlage von 840,00 €
übrig.
Bei Harzt IV Bezug könnte die ARGE die KV-Beiträge übernehmen.
Gruß
Czauderna
Habe das hier im Netz gefunden:
. Arbeitgeber, die einen 400-Euro-Minijobber beschäftigen, müssen seit 1. Juli 2006 Pauschalabgaben in Höhe von maximal 30,1 % des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen, die sich wie folgt aufteilt:
* 15% für Rentenversicherung,
* 13% für Krankenversicherung und
* 2% Pauschsteuern, wenn nicht nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.
Da steht also verschlüsselt, dass man als MiniJobber selbst keine KV zahlt. Ich dachte das wäre auch normal. Denn was hätte man von einem 400 € Minijob, wenn am Ende 260 € über bleiben?
Frage mich, wo die Fehlinformation liegt.
. Arbeitgeber, die einen 400-Euro-Minijobber beschäftigen, müssen seit 1. Juli 2006 Pauschalabgaben in Höhe von maximal 30,1 % des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen, die sich wie folgt aufteilt:
* 15% für Rentenversicherung,
* 13% für Krankenversicherung und
* 2% Pauschsteuern, wenn nicht nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.
Da steht also verschlüsselt, dass man als MiniJobber selbst keine KV zahlt. Ich dachte das wäre auch normal. Denn was hätte man von einem 400 € Minijob, wenn am Ende 260 € über bleiben?
Frage mich, wo die Fehlinformation liegt.
Was für eine Fehlinformation?
Möglicherweise liegt das Verständnisproblem in der Pauschale für die KV. Die wird zwar bezahlt, bringt aber keine Rechte für den Beschäftigten mit sich, also keine Versicherung.
Grund für diese Begrenzungen ist einfach, daß der Gesetzgeber den teuren KV-Schutz hier nicht verschleudern wollte, Solidaritätsgrundsatz hin oder her. Es wäre sonst ja möglich, daß jemand für, sagen wir, 10 Euro im Monat arbeitet, 1,50 Euro an die KV bezahlt und dafür vollen Versicherungsschutz hat.
Möglicherweise liegt das Verständnisproblem in der Pauschale für die KV. Die wird zwar bezahlt, bringt aber keine Rechte für den Beschäftigten mit sich, also keine Versicherung.
Grund für diese Begrenzungen ist einfach, daß der Gesetzgeber den teuren KV-Schutz hier nicht verschleudern wollte, Solidaritätsgrundsatz hin oder her. Es wäre sonst ja möglich, daß jemand für, sagen wir, 10 Euro im Monat arbeitet, 1,50 Euro an die KV bezahlt und dafür vollen Versicherungsschutz hat.
Ja, hatte es inzwischen auch schon im Netz gelesen. Trotzdem vielen Dank!
Das hieße für mich, dass ich besser immatrikuliert bleibe und den Studententarif mitnehme und pro Monat 70-80 € spare. Das wären in 6 Monaten ca. 450 €. Die Studiengebühr beträgt zwar 700 €, da ist aber auch das kostenlose Ticket mit drin.
Hmm...schwierig, schwierig
Das hieße für mich, dass ich besser immatrikuliert bleibe und den Studententarif mitnehme und pro Monat 70-80 € spare. Das wären in 6 Monaten ca. 450 €. Die Studiengebühr beträgt zwar 700 €, da ist aber auch das kostenlose Ticket mit drin.
Hmm...schwierig, schwierig

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