Studentin über 30 Jahre, niedriges Einkommen

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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schildkroete
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Studentin über 30 Jahre, niedriges Einkommen

Beitragvon schildkroete » 01.02.2009, 15:32

Hallo,

ich habe folgendes Problem: ich bin Studentin und bin kürzlich 30 geworden. Meine Krankenversicherung gilt noch bis zum Endes des Semesters. Danach kann ich mich bei der selben (oder einer anderen) gesetztlichen Krankenkasse freiwillig weiter versichern lassen, allerdings ist der Beitrag doppelt so teuer, also etwa 140 Euro.

Das Problem ist, dass ich ein niedriges Einkommen habe - 440 Euro pro Monat. Davon zahle ich die Miete 220. Mit der neuen KV dazu bleiben mir dann nur 80 Euro für den ganzen Monat fü die Verpflegung.

Gibt es eine andere Möglichkeit, sich günstig versichern zu lassen?

PS: bin ausländische Studentin und bekomme somit keine staatliche Unterstützung, auch keine andere. Mehr als 20 Stunden pro Woche darf ich auch nicht arbeiten.

Kann man irgendwie für 80 Euro pro Monat überleben?

Vielen Dank für Ihre Tipps.

Czauderna
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Re: Studentin über 30 Jahre, niedriges Einkommen

Beitragvon Czauderna » 01.02.2009, 17:28

schildkroete hat geschrieben:Hallo,

ich habe folgendes Problem: ich bin Studentin und bin kürzlich 30 geworden. Meine Krankenversicherung gilt noch bis zum Endes des Semesters. Danach kann ich mich bei der selben (oder einer anderen) gesetztlichen Krankenkasse freiwillig weiter versichern lassen, allerdings ist der Beitrag doppelt so teuer, also etwa 140 Euro.

Das Problem ist, dass ich ein niedriges Einkommen habe - 440 Euro pro Monat. Davon zahle ich die Miete 220. Mit der neuen KV dazu bleiben mir dann nur 80 Euro für den ganzen Monat fü die Verpflegung.

Gibt es eine andere Möglichkeit, sich günstig versichern zu lassen?

PS: bin ausländische Studentin und bekomme somit keine staatliche Unterstützung, auch keine andere. Mehr als 20 Stunden pro Woche darf ich auch nicht arbeiten.

Kann man irgendwie für 80 Euro pro Monat überleben?

Vielen Dank für Ihre Tipps.


Hallo,

warum darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten ???

Bisher haben viele Krankenkassen noch das Angebot gehabt nach der
studentischen Pflichtversicherung für die Dauer eines Semester
für einen Betrag , günstiger als der geringste freiwillige Beitrag aber höher
als der Studentenbeitrag, eingestuft zu werden.
Einfach mal die Kasse fragen.
Ansonsten gibt es evtl. nur noch den Weg in die PKV, wobei ich denke
dass dort eine Vollversicherung ohne Selbstbeteiligung nicht für 130,00 €
zu haben ist. Hinzu käme dann auch noch die obligatorische Pflegeversicherung.
Zum Schluss noch eine Frage - du bist ausländische Studentin - wie ist denn in deinem Heimatland die Sozialversicherung organisiert ??.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon schildkroete » 01.02.2009, 18:12

Hallo,

vielen Dank für die Antwort!

Als Student darf man nur 20 Stunden die Woche arbeiten, sonst verliert man seinen Studentenstatus (steht auch in meiner Arbeitserlaubnis). Obwohl ..... hmmmm ... wenn man nicht mehr als Student versichert, darf man vielleicht doch mehr arbeiten .... .

Bei uns zu Hause gibt es keine Pflichtversicherung, bin also zu Hause nicht krankenversichert. Auch wenn, würde es mir hier auch nicht helfen. Komme nicht aus EU.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.02.2009, 18:44

schildkroete hat geschrieben:Hallo,

vielen Dank für die Antwort!

Als Student darf man nur 20 Stunden die Woche arbeiten, sonst verliert man seinen Studentenstatus (steht auch in meiner Arbeitserlaubnis). Obwohl ..... hmmmm ... wenn man nicht mehr als Student versichert, darf man vielleicht doch mehr arbeiten .... .

Bei uns zu Hause gibt es keine Pflichtversicherung, bin also zu Hause nicht krankenversichert. Auch wenn, würde es mir hier auch nicht helfen. Komme nicht aus EU.


Hallo,
richtig, der Studentenstatus ist in deinem Falle dann eher hinderlich. Eine Tätigkeit mit mindestens 401,00 € monatlich (nicht befristet) und schon hast Du die von dir gewünschte kostengünstige Krankenversicherung.
Ansonsten gelten eben die gennnten ca. 149,00 € - das ist nun mal so !!

Gruß

Czauderna

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.02.2009, 18:44

schildkroete hat geschrieben:Hallo,

vielen Dank für die Antwort!

Als Student darf man nur 20 Stunden die Woche arbeiten, sonst verliert man seinen Studentenstatus (steht auch in meiner Arbeitserlaubnis). Obwohl ..... hmmmm ... wenn man nicht mehr als Student versichert, darf man vielleicht doch mehr arbeiten .... .

Bei uns zu Hause gibt es keine Pflichtversicherung, bin also zu Hause nicht krankenversichert. Auch wenn, würde es mir hier auch nicht helfen. Komme nicht aus EU.


Hallo,
richtig, der Studentenstatus ist in deinem Falle dann eher hinderlich. Eine Tätigkeit mit mindestens 401,00 € monatlich (nicht befristet) und schon hast Du die von dir gewünschte kostengünstige Krankenversicherung.
Ansonsten gelten eben die genannten ca. 149,00 € - das ist nun mal so !!

Gruß

Czauderna

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Beitragvon schildkroete » 01.02.2009, 19:00

Dankeschön für die Informationen!

Also, eine Tätigkeit mit 400 euro (Mini-Job) - wäre am günstigsten.

In welchem Fall kann der Arbeitgeber einen Teil der KV übernehmen?

Gruß

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 02.02.2009, 11:39

schildkroete hat geschrieben:Dankeschön für die Informationen!

Also, eine Tätigkeit mit 400 euro (Mini-Job) - wäre am günstigsten.

In welchem Fall kann der Arbeitgeber einen Teil der KV übernehmen?

Gruß


Hallo,
falsch - 400,00 € ist 1,00 € zu wenig - es müssen mindestens 401,00 €
sein denn nur dann tritt Krankenversicherungspflicht ein und der Beitrag
(verteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Gleitzonenregelung) wird nur
nach diesem Einkommen berechnet.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon schildkroete » 02.02.2009, 12:46

Hallo,

nochmal herzlichen Dank für die Infos!

Liebe Grüße

dij
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Beitragvon dij » 02.02.2009, 13:45

Allerdings reicht ein Nebenjob (auch über 400 Euro) bei Studenten nicht aus, um eine Pflichtversicherung zu bewirken. Solange der Studentenstatus besteht, sind Beschäftigungen versicherungsfrei.

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Beitragvon Czauderna » 02.02.2009, 19:38

dij hat geschrieben:Allerdings reicht ein Nebenjob (auch über 400 Euro) bei Studenten nicht aus, um eine Pflichtversicherung zu bewirken. Solange der Studentenstatus besteht, sind Beschäftigungen versicherungsfrei.


Hallo,
das ist zwar grundsätzlich richtig aber nur dann wenn es um die Frage geht Pflichtversichert als Student oder als Arbeitnehmer. Wenn also die Pflichtversicherung als Student schon von vorneherein ausgeschlossen ist wird dieser "Vergleich" nicht mehr gemacht von der Kasse.
Gruß
Czauderna

dij
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Beitragvon dij » 02.02.2009, 23:36

§ 6 Abs. 1 SGB V: „Versicherungsfrei sind ... 3. Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, ...“
:?:

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Beitragvon Bödi » 24.03.2009, 21:27

Czauderna hat geschrieben:Eine Tätigkeit mit mindestens 401,00 € monatlich (nicht befristet) und schon hast Du die von dir gewünschte kostengünstige Krankenversicherung.

Das klingt interessant. Ich bin Student im 16. Fachsemester, 27 Jahre alt und habe zwei Jobs, bei denen ich monatlich ca. 650,- € verdiene - aber natürlich auf zwei Lohnsteuerkarten. Würde das dann auch für mich zählen? Und wie hoch bzw. um wieviel niedriger als 140,- € wäre der Betrag dann?

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Infos.


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