KV erhöhte Beiträge-kein Bescheid, trotzdem Nachzahlung?

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Ich81
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KV erhöhte Beiträge-kein Bescheid, trotzdem Nachzahlung?

Beitragvon Ich81 » 04.03.2009, 22:32

Hallo zusammen,
ich habe bis letzten Jahres Mai Halbwaisenrente bezogen, die auch die KV übernommen hat. Ab Juni hab ich dann zum "Studententarif" meine Beiträge gezahlt. Da ich nun mit meinem Studium fertig bin, hab ich bei der KK angerufen um zu fragen, wie das jetzt weiterläuft etc. Sie teilten mir dann nebenbei mit, ich müsse ja noch was nachzahlen, die Beiträge hätten sich fast jeden Monat um XEuro erhöht. Ich habe dann freundlich mitgeteilt, dass ich nie einen Bescheid oder ähnliches bekommen hätte. Darauf meinte der nette Mann am Telefon, dass ich ja das monatliche Heftchen der KK bekomme und da würde das drin stehen. Hallo?????? Entschuldigung, ich bekomm das tolle Heftchen zwar, aber ist es auch meine Pflicht da reinzuschauen um dann zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Beiträge erhöht haben??????
Habt Ihr einen Rat was ich jetzt machen kann. Muss ich die Beiträge tatsächlich nachzahlen, obwohl mir nie bescheid gegeben wurde, dass die sich überhaupt erhöht haben?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich81:-)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.03.2009, 22:51

Super, mal wieder ein super Showeinlage der Kassen!

Bei der Beitragsfestsetzung handelt es sich klipp und klar um ein Verwaltungsverfahren.

D. h., die Kv hat per Bescheid - klar zum Ausdruck zu bringen, was sie will! Dieser Bescheid muss sogar inhaltlich begründet werden. Jenes sind alles Grundsätze des Verwaltungsverfahrens.

Darin fehlt es hier klipp und klar.

Also mal nen schöne Brief an die Kasse verfassen, wie es jetzt weitergehen soll. Schliesslich bist Du kein Sozialversicherungsfachangestellter und kannst nicht alles riechen!

Manchmal ist es schon abenteuerlich, wie mit Unwissenden umgegangen wird.

Ich81
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Beitragvon Ich81 » 04.03.2009, 23:31

Hallo Rossi,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort! D.h. also ich soll eine Mail/einen Brief schreiben und mitteilen, das ich nicht zahlen werde, weil ich weder einen Bescheid bekommen habe, der eine eindeutige Begründung hat, noch überhaupt einen Bescheid bekomme habe!? Dann werd ich das morgen gleich in Angriff nehmen.
Ich finds ja echt eine wahnsinnige Unverschämtheit, was die sich eigentlich erlauben dürfen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.03.2009, 23:35

jawoll, so sieht es der Rossi!

Wäre ja noch schöner, wenn jeder Versicherter nach dem Studium der einschlägigen Rechtslektüre selber die Beiträge berechnen und bezahlen müsste.

Der rossi fällt gerade wieder rückwärts vom Hocker!!!

Czauderna
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Re: KV erhöhte Beiträge-kein Bescheid, trotzdem Nachzahlung?

Beitragvon Czauderna » 04.03.2009, 23:53

Ich81 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe bis letzten Jahres Mai Halbwaisenrente bezogen, die auch die KV übernommen hat. Ab Juni hab ich dann zum "Studententarif" meine Beiträge gezahlt. Da ich nun mit meinem Studium fertig bin, hab ich bei der KK angerufen um zu fragen, wie das jetzt weiterläuft etc. Sie teilten mir dann nebenbei mit, ich müsse ja noch was nachzahlen, die Beiträge hätten sich fast jeden Monat um XEuro erhöht. Ich habe dann freundlich mitgeteilt, dass ich nie einen Bescheid oder ähnliches bekommen hätte. Darauf meinte der nette Mann am Telefon, dass ich ja das monatliche Heftchen der KK bekomme und da würde das drin stehen. Hallo?????? Entschuldigung, ich bekomm das tolle Heftchen zwar, aber ist es auch meine Pflicht da reinzuschauen um dann zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Beiträge erhöht haben??????
Habt Ihr einen Rat was ich jetzt machen kann. Muss ich die Beiträge tatsächlich nachzahlen, obwohl mir nie bescheid gegeben wurde, dass die sich überhaupt erhöht haben?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich81:-)

Hallo,
ich kann zwar die "Entrüstung" von Rossi verstehen und gebe ihm auchgrundsätzlich recht, nur eines macht mich doch schon etwas stutzig.
Du schreibst, dass du nach dem Ende der Waisenrente den Studententarif an die Kasse gezahlt hast. Woher wusstest du denn wieviel du da bezahlt hast ??
weiterhin schreibst du, dass du dein Studium jetzt beendet hast - zu wann genau war denn das ??
Wenn das jetzt erst war - wieso sollte es dann zu einer Nachzahlung kommen.??
Was die allgemeinen Beitragsveränderungen (gerade bei den Studententarifen, die für alle Kassen gleich waren) angeht, so genügt da schon die Bekanntmachungen in den Mitgliederzeitschriften, denn die sind das offizielle Mitteilungsorgan der Kassen. Nur individuelle Einstufungen müssen natürlich auch individuell beschieden werden.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Ich81 » 05.03.2009, 10:43

Hallo Czauderna,
also wieviel ich zu bezahlen hab, wurde mir in einem Schreiben von Ende Mai mitgeteilt. Hier steht aber nicht drin, dass sich die Beiträge innerhalb der nächsten Monate erhöhen (könnten) und ich das dann aus dem Heftchen entnehmen soll(te). Ich habe der KK dann keine Einzugsermächtigung erteilt, sondern einen Dauerauftrag eingerichtet. Der nette Mann teilte mir dann übrigens noch mit, dass ich die Beiträge immer rückwirkend zu zahlen hab und ich dachte ich muss diese immer im Voraus bezahlen (somit hätte ich ja noch ein "Guthaben", weil ich meinen Dauerauftrag vergessen hatte zu löschen und für März dann auch noch gezahlt hab). Meine Immatrikulationsbescheinigung ist bis Ende Februar (28.) gültig - somit hab ich mein Studium auch beendet. Ich versteh Deine Frage nicht ganz Czauderna "Wenn das jetzt erst war - wieso sollte es dann zu einer Nachzahlung kommen.??".
Entschuldigung, aber das ist doch völliger Schwachsinn, keinen Bescheid rauzuschicken, wenn sich die Beiträge erhöhen. Glaubt doch kein Mensch, dass jeder Student, oder Beitragszahler immer in dieses blöde Heftchen schaut!!!

Ich81

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Beitragvon Czauderna » 05.03.2009, 11:59

Ich81 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
also wieviel ich zu bezahlen hab, wurde mir in einem Schreiben von Ende Mai mitgeteilt. Hier steht aber nicht drin, dass sich die Beiträge innerhalb der nächsten Monate erhöhen (könnten) und ich das dann aus dem Heftchen entnehmen soll(te). Ich habe der KK dann keine Einzugsermächtigung erteilt, sondern einen Dauerauftrag eingerichtet. Der nette Mann teilte mir dann übrigens noch mit, dass ich die Beiträge immer rückwirkend zu zahlen hab und ich dachte ich muss diese immer im Voraus bezahlen (somit hätte ich ja noch ein "Guthaben", weil ich meinen Dauerauftrag vergessen hatte zu löschen und für März dann auch noch gezahlt hab). Meine Immatrikulationsbescheinigung ist bis Ende Februar (28.) gültig - somit hab ich mein Studium auch beendet. Ich versteh Deine Frage nicht ganz Czauderna "Wenn das jetzt erst war - wieso sollte es dann zu einer Nachzahlung kommen.??".
Entschuldigung, aber das ist doch völliger Schwachsinn, keinen Bescheid rauzuschicken, wenn sich die Beiträge erhöhen. Glaubt doch kein Mensch, dass jeder Student, oder Beitragszahler immer in dieses blöde Heftchen schaut!!!

Ich81


Hallo, nun die Ersteinstufung war individuell, deshalb auch der Einstufungsbescheid - alle folgenden Beitragsveränderungen waren allgemein und werden auch so bekanntgemacht - wenn du diese Bekanntmachung nicht liest ist das allein deine Sache.
Allerdings hätte die Krankenkasse merken müssen dass du den falschen Beitrag überwiesen hast und hätte natürlich sofort tätig werden müssen -
das war dann eindeutig ein Fehler der Kasse, ändert aber nichts daran dass du die Differenzen nachzahlen musst.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 06.03.2009, 16:04

Ich betrachte es mal aus der Sicht eines Verwaltungsmenschen. Ich muss nämlich immer wieder feststellen - durch sozialgerichtliche Verfahren - dass die einschlägigen Formvorschriften nicht eingehalten werden und deswegen vieles falsch gemacht wird. Ich meine hier insbesondere die allgemeinen Vorschriften des SGB I und SGB X.

So und dann fangen wir mal an.

also wieviel ich zu bezahlen hab, wurde mir in einem Schreiben von Ende Mai mitgeteilt.


Also, dat Ding´ist schon mal ganz klar ein Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X. Man hat einen gewissen Sachverhalt - nämlich die Beitragshöhe - errechnet und diesen dem Beteiligten bekanntgegeben. So wie Ich81 postet, steht in diesem Verwaltungsakt nicht drinne, wie lange er Gültigkeit hat. Dann ist es schon mal relativ einfach; es handelt sich dann um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung im Sinne von § 48 SGB X. Dieser hat dann gem. § 39 SGB X solange Gültigkeit, wie der Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt wird.

Halten wir dann mal fest, dass in dieser Konstellation der Verwaltungsakt leider Gottes aufgehoben werden muss. Und jenes geht nur unter den Vorschriften des § 48 SGB X.

Ich kann in diesem Zusammenhang das BSG-Urteil vom 23.06.1994, 12 RK 82/92 zitieren. Da haben sich die hochbezahlten Richter mit so einem Teil beschäftigt. Da wollte man erhöhte Beiträge ab Januar haben, hatte dieses aber erst mit Bescheid im April gemacht. Ergebnis, erst ab dem Zeitpunkt, wo der alte Bescheid aufgehoben und der neue Bescheid erlassen wurde.

Will in dieser Konstellation heissen, solange der alte Bescheid nicht aufgehoben worden ist, würde ich persönlich überhaupt keine Veranlassung sehen, mehr zu zahlen. Wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt, na ja, dann buchen die Kassen natürlich ab. Aber was macht denn die Kasse, wenn keine Einzugsermächtigung erteilt wird, so wie hier in diesem Fall???

Wogegen kannst Du denn derzeit dein Rechtsmittel einlegen? Gegen den Anruf der Kasse? Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat!!

Also, mein bescheidenes Ergebnis; so einfach geht dat nich!!! Aber wir dürfen ja hier keine Rechtsberatung betreiben.

Hast Du andere Ideen, Czauderna?

Mir fällt derzeit nichts ein, habe ich evtl. etwas vergessen?

dij
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Beitragvon dij » 06.03.2009, 18:20

§ 37 Abs. 3 S. 2 SGB X?

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Beitragvon Rossi » 06.03.2009, 19:06

Öhm, dij, wofür wirfst Du jetzt § 37 Abs. 2 SGB X in den Ring?

Habe ich da etwas übersehen?

dij
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Beitragvon dij » 06.03.2009, 20:06

In Verbindung mit ...

Czauderna hat geschrieben:Was die allgemeinen Beitragsveränderungen (gerade bei den Studententarifen, die für alle Kassen gleich waren) angeht, so genügt da schon die Bekanntmachungen in den Mitgliederzeitschriften, denn die sind das offizielle Mitteilungsorgan der Kassen.


... könnte man (Kasse) doch sagen, es ist eine Allgemeinverfügung zur Aufhebung der alten Festsetzungen und Festlegung der neuen Beiträge ergangen und ortsüblich bekanntgemacht worden. Vorausgesetzt natürlich, in der Bekanntmachung stand das auch ordentlich drin.

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Beitragvon Rossi » 06.03.2009, 20:28

Upsela - dij - da habe ich aber derzeit noch meine vollen und krassen Bedenken.

Die Beitragseinstufung ist immer individuell. Zudem eine öffentliche Bekanntgabe ist an strengen Voraussetzungen geknüpft.

Und wenn ich mir das o. a. zitierte Urteil des BSG reinpfeiffe, dann schon mal gar nicht!

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Beitragvon Rossi » 06.03.2009, 21:42

Oh weia, dat interessiert mich mehr und mehr!

Anbei mal ein paar Ausführungen aus einschlägigen Kommentierungen:

d) Die öffentliche Bekanntgabe

Die öffentliche Bekanntgabe hat für den Bereich des Sozialrechts nur geringe Bedeutung. Besondere Rechtsvorschriften gibt es, soweit ersichtlich, nicht.


Hört sich schon mal gut an.

Eine öffentliche Bekanntgabe kommt nur für die sehr seltenen Allgemeinverfügungen in Betracht. Die öffentliche Zustellung nach § 15 VwZG ist eine Sonderform der Zustellung, keine öffentliche Bekanntgabe i.S.d. § 37 Abs. 3.

Nu klärt den Rossi mal uff.

Und die Argumention, dass sich die Beiträge jeden Monat irgendwo bzw. irgendwie erhöhen, zieht schon mal gar nicht!!

Eins ist schon mal klar; wenn ich81 mit dem Studium aufhört, dann ist er nicht mehr zum studentischen Pflichtbeitrag versichert. Danach ist erst einmal ein neuer Beitragsbescheid zu erstellen, weil sich hier klipp und klar eine wesentliche Änderung im Sinne von § 48 SGB X ergeben hat. Das hat mit irgendwelchen Veröffentlichungen im Ansatz nix zu tun. Denn schliesslich ergibt sich hier eine ganz andere individuelle Beitragseinstufung, die mit einem Verwaltungsakt zu bescheiden ist!

Oh man oh man, die Verfahrensvorschriften sind mehr als lustig.

Und ich bin mir sicher, die Vorschriften werden nicht immer von den Kvén berücksichtigt; weil es einfach viel zu viel Erbsenzählerei ist. Aber dort ist leider Gottes immer Potential!


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