Versicherungslücke?
Verfasst: 22.03.2009, 10:31
Hallo,
ich habe bis zum WS 08/09 , also einschließlich Februar 2009, studiert und dann den Abschluss gemacht.
Während dem Studium habe ich aber bereits "gejobbt", wobei das über dem 80h/Monat Umfang war und ich damit als ganz normaler Arbeitnehmer versichert war. Auch diese Arbeitsstelle habe ich zum Ende Februar gekündigt.
Ab dem 1.4. trete ich eine Stelle im Nicht-EU Ausland an, den März nutze ich um die notwendigen Vorbereitungen (Umzug, Papierkram etc.) abzuwickeln. Ab April werde ich mich dort neu versichern.
Im Zuge des Papierkriegs wollte ich auch meiner gesetzl. KV mitteilen, dass ich ab April im Ausland weile und mich sozusagend "abmelden".
Daraufhin erhielt ich einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde dass ich mich im März hätte arbeitslos melden müssen. Da ich dies nicht getan habe, sei ich jetzt nicht KV-versichert und hätte im März eine "Versicherungslücke".
Mit ein bißchen googeln habe ich herausgefunden, dass das wohl in der Tat so oder so ähnlich ist. Hätte ich das gewusst, wäre ich natürlich zum Amt gegangen. Von Seiten der KV wurde ich darauf aber vor dem Telefonat auch nicht hingewiesen.
Ist das tatsächlich so? Gibt es Wege den Versicherungsschutz für März wieder herzustellen?
Normalerweise wäre mir der eine Monat nicht so wichtig, allerdings habe ich jetzt schon seit zwei Wochen eine Grippe und ehrlich gesagt wird mir es langsam zu gefährlich das noch zwei Wochen weiter zu verschleppen ohne den Arzt zu konsultieren.
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe.
ich habe bis zum WS 08/09 , also einschließlich Februar 2009, studiert und dann den Abschluss gemacht.
Während dem Studium habe ich aber bereits "gejobbt", wobei das über dem 80h/Monat Umfang war und ich damit als ganz normaler Arbeitnehmer versichert war. Auch diese Arbeitsstelle habe ich zum Ende Februar gekündigt.
Ab dem 1.4. trete ich eine Stelle im Nicht-EU Ausland an, den März nutze ich um die notwendigen Vorbereitungen (Umzug, Papierkram etc.) abzuwickeln. Ab April werde ich mich dort neu versichern.
Im Zuge des Papierkriegs wollte ich auch meiner gesetzl. KV mitteilen, dass ich ab April im Ausland weile und mich sozusagend "abmelden".
Daraufhin erhielt ich einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde dass ich mich im März hätte arbeitslos melden müssen. Da ich dies nicht getan habe, sei ich jetzt nicht KV-versichert und hätte im März eine "Versicherungslücke".
Mit ein bißchen googeln habe ich herausgefunden, dass das wohl in der Tat so oder so ähnlich ist. Hätte ich das gewusst, wäre ich natürlich zum Amt gegangen. Von Seiten der KV wurde ich darauf aber vor dem Telefonat auch nicht hingewiesen.
Ist das tatsächlich so? Gibt es Wege den Versicherungsschutz für März wieder herzustellen?
Normalerweise wäre mir der eine Monat nicht so wichtig, allerdings habe ich jetzt schon seit zwei Wochen eine Grippe und ehrlich gesagt wird mir es langsam zu gefährlich das noch zwei Wochen weiter zu verschleppen ohne den Arzt zu konsultieren.
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe.