Angeblich seit 2003 nicht Krankenversichert!!! Nachzahlung!

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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saintxseiya
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Angeblich seit 2003 nicht Krankenversichert!!! Nachzahlung!

Beitragvon saintxseiya » 17.05.2009, 22:07

Hallo Leute,

Hallo allerseits,

ich habe ein großes Problem :( Ich dachte ich wäre krankenversichert, bin es aber nicht. Ich hatte bis Ende 2007, galt von Ende 2003 bis Ende 2007, eine Krankenkarte der KV, damit konnte ich ohne Probleme zum Arzt gehen und es gab nie Rückmeldungen oder Ähnliches, also dachte ich ich sei krankenversichert und wäre nie auf die Idee gekommen, das ich 2002 aus der Familienversicherung ausgenommen ohne Mitteilung und nirgendwo eingegliedert wurde, weil ich studiere und meinen Lebensunterhalt selber finanzieren musste. Als ich nun am 1.1.2008 meine Krankenkasse wechseln wollte und zur IKK Direkt rüberzog, bedingt auch durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes als Student, fing das Dilemma an! Die IKK Direkt sagte mir, das das nicht ginge und ich bei meiner alten KV wieder eingegliedert werden muss zurückwirkend zum Datum des Familienversicherungsendes und das die mich nicht so aufnehmen können als Versicherter und lehnte meinen Antrag ab. Also ging das nun Monate hin und her. Schlussendlich will die IKK, OBWOHL ich dort nicht versichert war, RÜCKWIRKEND die Beiträge, da ich als Student pflichtversichert sein muss. Das wären mal locker 5600 Euro und da kann ich als Student lange für stricken!
Es kann doch nicht sein, das ich durch dieses ***** System, bei dem ich keine Leisung erhalte und auch keiner auf die Idee kommt sich mal zu melden in die Miesen rutsche, ich bin froh das man bei den Preisen im Moment sich gerade über Wasser hält mit 2 Jobs.
Kann mir jemand einen Tip geben wie ich mich verhalten soll?
Ich meine hätte die KV sich nicht einmal melden müssen? Vor allem wenn ich mal beim Arzt war und die Rechnung an die KV gegangen sein muss und ich bei denen nicht mehr als KV vermerkt bin? Hätte ich nicht Beitragsbescheide bekommen müssen? Sollte nicht der Wechsel aus der Familienversicherung in die Studentische oder Sonstige automatisch erfolgen bei nicht beantworten des angeblichen Schreibens mit der 14 tägigen Frist zum Wechsel damals? Dieses ist mir nämlich nie zugegangen, stattdessen habe ICH Ende Dezember 2003 bei der KV noch einmal so eine Bescheinigung für den Arbeitgeber den ich ab 2004 hatte geholt und das ging ohne Probleme!!! Im Moment bin ich verzweifelt.

Die Summe die die Krankenkasse haben will beträgt um die 5600 Euro!!! Rückwirkend bis 2003!!! Das kann doch nicht deren Ernst sein? Ich habe eine Karte und die funktionierte bis Ende 2007 ich konnte ohne Probleme studieren, was ich ja nicht hätte können dürfen, müßte ja hier schon irgendwann mal aufgefallen sein!



Gibt es ne Möglichkeit diese absolut übertriebenen Zahlungen zu umgehen ? Eine Regelung, das ich erst ab dem 1.4.07 zahlen muss, oder muss ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen ?

Gruß

P.S. Bin 29 und jetzt im 18 Fachsemester.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 18.05.2009, 08:00

Die Beitragsforderungen für 2003 und 2004 sind in der Regel bereits verjährt.

Sicherlich gab es grobe Nachlässigkeiten seitens der Krankenkasse, denn ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin bestehen, ist von der Krankenkasse regelmäßig (jährlich) zu prüfen.

Andererseits können familienversicherte Studenten nicht erwarten, zeitlich unbegrenzt gratis krankenversichert zu sein.

Für Studenten gilt die kostenlose Familienversicherung solange, wie sie die Einkommensgrenzen und die folgenden Altersgrenzen nicht überschreiten:

"..bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus.."

Die Versicherungspflicht für Studenten erlischt nach dem 14. Fachsemester.
Allerdings greift bei fehlender Anschlußversicherung seit dem 01.04.2007 die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V mit den (nicht ermäßigten) Beiträgen für freiwillige Mitglieder.

saintxseiya
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Beitragvon saintxseiya » 18.05.2009, 09:11

Guten Morgen und erst einmal vielen Dank für die Antwort.

Also, es ist so, das ich seit 2004 bei einem Arbeitgeber als studentische Aushilfe tätig war, dies was auch ein stätischer Verband. Deshalb hatte ich dieses auch der KV gemeldet gehabt und mir eine Bescheinigung ausstellen lassen. Als ich Jene ausstellen lies, wurde ich gefragt, was ich da verdienen würde etc. Habe ich alles angegeben gehabt und danach wurde mir der Beleg zugestellt.

Ich will und wollte ja gar nicht umsonst Krankenversichert sein. Nur wie soll ich denn merken, das ich nicht krankenversichert bin, wenn alles normal weiterläuft, ich keine Beitragsbescheide bekomme, was ja wohl das Mindeste sein sollte, mein Karte funktioniert und ich weiter studieren kann?

Eine Verjährung tritt ja immer rückwirkend für 4 Kalenderjahre ein laut $25 SGB IV das heißt gültig wären nur Zahlungen ab 2006, da auch kein Beitragsbescheid. Zweitens müßte doch auch mir ein Schreiben zugegangen sein, das meine Mitgliedschaft beendet zu dem damaligen Zeitpunkt oder? Ansonsten müßte ich ja erst ab dem 1.4.07 Versicherungspflichtig sein?

Irgendwann muss denen das doch was aufgefallen sein, oder die müssen eine Informationspflicht verletzt haben, spätestens beim Rauswurf aus der Familienversicherung?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 18.05.2009, 10:20

Beiträge von 2005 sind erst am 01.01.2010 verjährt (Verjährung 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Forderung enstanden ist).

Problem bei der Familienversicherung ist, dass diese kraft Gesetzes endet, sobald die Voraussetzungen dafür wegfallen - ohne dass es eines Bescheides bedarf.

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Beitragvon saintxseiya » 18.05.2009, 10:36

Dipling hat geschrieben:Beiträge von 2005 sind erst am 01.01.2010 verjährt (Verjährung 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Forderung enstanden ist).

Problem bei der Familienversicherung ist, dass diese kraft Gesetzes endet, sobald die Voraussetzungen dafür wegfallen - ohne dass es eines Bescheides bedarf.


Na laut Sozialrecht, da jetzt immer noch Ansprüche entstehen, nur für 2009, 2008, 2007 und 2006. Also inkl. diesem Jahr und drei Rückwirkend.

Ja da ist ja der Knackpunkt, deshalb hätte ich doch ne Kündigung oder einen Eingliederungsbescheid in die Studentische KV bekommen müssen oder?
Und wieso kann die Karte dann nicht gesperrt werden etc.? Beitragsbescheid etc.?

Kann doch nicht sein, das ich wegen deren Versagen, alleine das Ganze tragen muss.

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Beitragvon Czauderna » 18.05.2009, 15:53

Hallo,
es wurde hier schon vermerkt - die Kassen prüfen eigentlich jedes Jahr den Anspruch auf Familienversicherung - eigentlich unvorstellbar, dass hier der Kasse nix aufgefallen ist.
Frage : warum sollte den die Familienversicherung enden - da käme doch
eigentlich nur bei einem Studenten das Erreichen der Altersgrenze (25 Jahre
ggf. plus Grundwehrdienst oder Zivildienst) in Frage ??
Gruß
Czauderna

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 19.05.2009, 20:38

Hallo,

könnte es sein, dass 2004 Versicherungspflicht wegen der Beschäftigung beim städtischen Verband bestand und daher die Familienversicherung beendet wurde? Dann wäre die jährliche Bestandabfrage der Familienversicherung natürlich gar nicht erfolgt, da nach den Unterlagen der KK ja keine Familienversicherung mehr bestanden hatte.

Noch eine Anmerkung zu saintxseiya: Beiträge verjähren erst mit Jahresende plus 4 Jahre, sind aus 2005 also noch nicht verjährt.

MfG

ratte1

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Beitragvon saintxseiya » 20.05.2009, 07:50

ratte1 hat geschrieben:Hallo,

könnte es sein, dass 2004 Versicherungspflicht wegen der Beschäftigung beim städtischen Verband bestand und daher die Familienversicherung beendet wurde? Dann wäre die jährliche Bestandabfrage der Familienversicherung natürlich gar nicht erfolgt, da nach den Unterlagen der KK ja keine Familienversicherung mehr bestanden hatte.

Noch eine Anmerkung zu saintxseiya: Beiträge verjähren erst mit Jahresende plus 4 Jahre, sind aus 2005 also noch nicht verjährt.

MfG

ratte1


Hi ratte1,

ich weiß nicht ab wann genau Versicherungspflicht besteht? Also ab welcher Gehaltsgrenze etc. Ich war dort ab 2004 als studentischer Mitarbeiter mit 19,25 h/Woche eingestellt. Die Beitragsforderung bezieht sich aber schon auf von Anfang 2003.
Ich schrieb ja, das ich im Dezember 2003 mir so einen gelben Wisch bei ner Geschäftsstelle geholt habe, vorher wurde ich interviewt was ich verdienen würde, Stundenzahl etc. dann bekam ich diese Beglaubigung für den Arbeitgeber. Ab da WUSSTE die KV ja das ich arbeite und hätte mich direkt umtragen können in eine studentische, wenn ich zuviel verdienen würde, oder? Ab diesem Stichtag, hätte die KV mir dann auch Beitragsbescheide zukommen lassen müssen oder nicht ? Ich meine wie logisch ist das denn bitte? Ich gehe zu der KV und sage, das ich gerne ne Bestätigung für den Arbeitgeber haben möchte und die geben mir eine und Kündigen mir gleichzeitig ohne was zu sagen? Die restlichen anderen Punkte wurden ja schon angesprochen oben.

silentreferee
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Nachzahlung Versicherungsbeitrag

Beitragvon silentreferee » 28.05.2009, 22:36

Hallo,

iczh bin Matthias, ich habe ein ähnliches Problem betreffs meines Versicherungsschutzes wie die Themeneröffnerin. Bei mir ist der Fall ähnlich. Nach der Exmatrikulation neues Arbeitsverhältnis, im guten Glauben vermeintlich Familienversichert etc. Mir teilte die Servicemitarbeiterin der Krankenkasse ebenfalls mit ich solle die Beiträge für meinen fehlenden Versicherungsschutz nach Ablauf meiner Familienversicherung plus 10 Monate Zivildienst… nachbezahlen. Ich bin nun 27. Von mir wollen Sie eine Nachzahlung in Höhe von etwa 1000,-.

Der Unterschied ist, dass ich nie beim Arzt gewesen bin und somit auch nachweißlich keine Leistungen meiner Krankenkasse in Anspruch genommen habe. Gar keine. Ich soll nun auch Beiträge nachbezahlen für Leistungen die ich nie empfangen habe, nur weil mein Versicherungsschutz lückenlos sein muss? Was kann ich in einem Widerspruchsschreiben deutlich machen? Habe ich ein Chance die Zahlung zu umgehen?

vielen Dank schon mal,

Matthias aus Karslruhe.
PS: Ich bein bei der GEK versichert.

Geizklüse
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Beitragvon Geizklüse » 04.06.2009, 23:48

Mahlzeit!

Ich sitze auch im nachzahlungboot!
Habe im februar letzten jahres aufgehört zu studieren und das der krankenkasse auch mitgeteilt! hatte danach n job in aussicht und man meinte man würde das dann erstmal als studententarif weiterlaufen lassen!
naja, mitm job ises nichts geworden und ich habe aber auch keine studienbescheinigung mehr hingeschickt, ne exmatrikulationsbescheinigung aber auch nich! dachte die kicken mich dann automatisch!
ok, nich toll aber naja! jedenfalls haben die weiterhin munter den studibeitrag abgebucht! kam soga einer von der kk vorbei und selbst der wusste das ich kein student bin und das ich aber auch keine kohle und nichts hatte! und er meinte er wolle es nich an die große glocke hängen und die beiträge liefen weiter!
naja, seit märz hab ich wieder arbeit und seit dem is die kk aufn plan gekommen! soll auch die beiträge nachzahlen für ein jahr bzw wäre mit dem was ich schon bezahlt habe verrechnet worden! sind dann immernoch über 800€ !
andererseits stand in nem schreiben das ich nichmal mitglied in dem zeitraum war! ok, hab auch keine leistungen in anspruch genommen bzw war nie beim arzt oder so!
man bot mir ne ratenzahluhng an! aber selbst die kann ich bei dem bisl kohle die ich bekomme nich bezahlen!
jetzt kommt noch dazu das ich viel beschäftigt bin und geschludert habe und jetzt wohl ne zwangspfändung ansteht und ich mich frage ob die das so einfach dürfen!? ok, wurde natürlich angedroht aber trotzdem!
es war bekannt das ich nichmehr studiere und keiner hat was gesagt!
alles zum kotzen! soll für was zahlen was ich nichmal in anspruch genommen habe und das auch noch obwohl die bescheid wussten!


gruß

Geizklüse


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