Familienvers.: 400 Euro und Gewerbe -> Einkommensgrenze ?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Piet
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Familienvers.: 400 Euro und Gewerbe -> Einkommensgrenze ?

Beitragvon Piet » 27.11.2006, 21:44

Hi,

ich habe mich zwar bereits im Netz etwas kundig gemacht, doch richtig schlau wurde ich mit meiner Angelegenheit nicht.
Ich habe dieses Jahr ein Gewerbe angemeldet, habe verschiedene Jobs gemacht (auf Rechnung).
Dazu kam ein 400 Euro Job ab Anfang November.
Jetzt wäre meine Frage, was für eine Einkommensgrenze überhaupt zählt. Darf ich nicht mehr als 4200 Euro verdienen (Gewerbe 350/Monat) oder nicht mehr als 4800 Euro (geringfügig 400/Monat). Oder werden diese 2 verschiedenen Arten der Einkommensquellen seperat gehandhabt? -> also insgesamt 9000 Euro möglich?!
Die Frage besteht deshalb, weil ich familienversichert (22 Jahre) bleiben möchte, zudem noch Student bin.
Falls ich mich selbst versichern muss, nehme ich natürlich die studentische KV. Ab wann müsste ich mich dann versichern? Für das ganze Jahr, also Rückzahlungen machen (wegen hohem Verdienst)? Oder ab sagen wir Dezember, wenn die Grenze überschritten werden würde ?

Und noch eine generelle Frage: Wie bekommt die Krankenkasse Wind davon, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe, bzw was ich verdient habe. Muss ich denen unaufgefordert was zusenden oder kommen die selbst auf mich zu?
Und noch eine Frage: Wenn ich selbstständig versichert bin und Jobs auf Gewerbeschein mache, wie kann ich dann beweisen, dass ich im Semester unter 20 Stunden die Woche arbeite, bzw. wie kann man mir das Nachweisen? (außer ich würde meine ganzen Rechnungen an die Krankenkasse schicken mit Aufzählungen von Arbeitsstunden)

Viele Fragen, ich hoffe auf ebenso viele Antworten :oops:
Und vielen Dank im Voraus.

Gruß, Piet

Rolf
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Beitragvon Rolf » 28.11.2006, 09:09

Also, um in der Familienversicherung zu bleiben, darfst du monatlich nicht mehr als 350 EUR bzw. als Minijob 400 EUR verdienen. 4200 / 12 teilen geht nicht. Die o.g. Grenzen dürfen max. 2 Monate im Jahr überschritten werden, wie überschritten wäre egal. Dies war die Auskunft einer Krankenkasse. Also du darfst entweder 350 EUR mtl oder einen Minijob haben. Nicht beides zusammen.

Du mußt die Krankenkasse über deine Einküfte informieren. Ich weiß jetzt nicht, wie das bei den gesetzlichen Kassen läuft, aber bei den privaten Versicherungen kekommst du regelmäßig Fragebögen. Bei den gesetilichen Kassen mußt du auch ggf. nachzahlen.

Marc
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Beitragvon Marc » 15.12.2006, 00:58

Hoffe, das ist noch nicht zu spät, aber ich antworte trotzdem mal.

Wie Rolf schon richtig geschrieben hatte, darfst Du bei einer selbständigen Tätigkeit nicht mehr als 350 EUR, bzw. bei einem Minijob nicht mehr als 400 EUR verdienen. Du kannst auch z. B. 200 EUR aus einer Selbständigkeit und 200 EUR aus einem Minijob haben, in dem Fall gilt die höhere Grenze von 400 EUR und die Familienversicherung ist noch in Ordnung. Wie auch schon geschrieben sind die angegebenen Grenzen auf den Monat bezogen und können nicht auf das Jahr hochgerechnet und/oder auch nicht zusammengerechnet werden.

Kommen wir zur nächsten Frage: in welchem Umfang wird das Gewerbe betrieben? Hier sind die KK dazu verpflichtet, zu prüfen, ob es sich eventuell um eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit handelt. Anhaltspunkte sind z. B. mehr als 18 Wochenstunden, die dafür aufgewendet werden, die Höhe des Einkommens oder auch die Beschäftigung von Mitarbeitern. Ist es eine hauptberuflich selbständige Tätgikeit, kommt weder die Familienversicherung noch die Krankenversicherung der Studenten in Betracht, es muss eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen KK durchgeführt werden oder eine Krankenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer.

Ist es keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit, wird bei Überschreiten der o. a. Grenzen geprüft, wieviel Wochenstunden Du für Deine selbständige Tätigkeit und Deinen Minijob aufbringen musst. Als Student in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) darfst Du nicht mehr als 20 Wochenstunden (außer abends, an Wochenenden oder in den Semesterferien) für einen Job aufwenden, ansonsten muss die Kasse davon ausgehen, dass man nicht ordentlich Studierender ist. Dies musst Du der Kasse mitteilen. Wie sie das im einzelen prüfen möchte, bzw. was für Nachweise angefordert werden, kann ich Dir leider nicht sagen.

Selber krankenversichern musst Du Dich ab dem Zeitpunkt, ab dem die Einkommensgrenze überschritten wird. Die gesetzlichen Kassen müssen jedes Jahr einen "Familienfragebogen" versenden, in denen der Hauptversicherte zu seinen Angehörigen befragt wird. Dort muss auch für die Richtigkeit der Angaben unterschrieben werden und, dass man bei Einkommensänderungen seine Kasse informiert. Kommt irgendwie raus, dass die Angaben nicht korrekt sind, muss die Familienversicherung rückwirkend beendet werden. Eventuell musst Du die Beiträge nachzahlen, im allerschlimmsten Fall stehst Du ohne Versicherungsschutz da und musst vielleicht sogar noch Leistungen zurückzahlen. Am besten wäre es, von selber kurz bei der Kasse anzurufen, damit die das prüfen können, so umgehst Du auf jeden Fall späteren Ärger

Für die KVdS sind zur Zeit übrigens monatliche Beiträge von ca. 56 EUR zu zahlen.

Gruß,
Marc


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